Neusee­land: 50 Betreiber bewerben sich um 15 Onli­ne­ca­sino Lizenzen

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Neusee­lands erste Lizenz­ver­ga­be­runde für Onli­ne­ca­sinos hat das Inter­esse von rund 50 Betrei­bern geweckt und damit ein stark umkämpftes Feld für maximal 15 Casi­no­li­zenzen geschaffen, während das Land auf einen regu­lierten Onli­ne­ca­si­no­markt zusteuert.

Das Minis­te­rium für Inneres (DIA) eröff­nete die Phase der Inter­es­sen­be­kun­dung (EOI) am 17. Juli 2026 und schloss die Einrei­chungs­frist am 14. August. Das EOI-Verfahren ist die erste von drei Phasen, die im Rahmen des Onli­ne­ca­si­no­glücks­spiel­ge­setzes von 2026 fest­ge­legt wurden. Nach Angaben der Aufsichts­be­hörde werden die EOI-Einrei­chungen derzeit geprüft, bevor im September die Ausschrei­bungs­phase beginnt.

Das gemel­dete Inter­esse deutet darauf hin, dass sich mögli­cher­weise mehr als drei Betreiber um jede verfüg­bare Lizenz bewerben könnten. Die genauen Namen und die Anzahl der EOI-Teil­nehmer wurden vom DIA jedoch nicht öffent­lich bekannt gegeben, sodass einzelne Angaben zur Teil­nahme als Bran­chen­in­for­ma­tionen zu betrachten sind, sofern sie nicht vom jewei­ligen Betreiber bestä­tigt werden.

Ein stark umkämpftes Feld bei begrenzter Anzahl von Lizenzen

Die Struktur des neuen neusee­län­di­schen Regimes schafft von Anfang an eine klare Einschrän­kung. Die Regie­rung beab­sich­tigt, im ersten Lizenz­ver­ga­be­ver­fahren bis zu 15 Lizenzen für Onli­ne­ca­si­no­glücks­spiele zu vergeben.

Jede Lizenz gilt für eine einzelne Marke, und ein Betreiber darf maximal drei Lizenzen erhalten. Die anfäng­liche Lizenz­lauf­zeit beträgt bis zu drei Jahre mit der Möglich­keit einer Verlän­ge­rung um weitere fünf Jahre.

Zu den Betrei­bern, die laut Bran­chen­be­richten an dem Verfahren betei­ligt sind, gehören Stake, Entain und Dabble. Frühere Berichte haben zudem Bet365, evoke, SkyCity, Spin City, SpinBet und Super Group als Unter­nehmen iden­ti­fi­ziert, die Inter­esse an dem aufstre­benden Markt gezeigt haben.

Die gemel­dete Liste entspricht nicht einem offi­zi­ellen Antrags­re­gister. Die DIA hat die voll­stän­digen Namen der Unter­nehmen, die Inter­es­sen­be­kun­dungen (EOIs) einge­reicht haben, nicht veröf­fent­licht, was bedeutet, dass der Markt zwischen bestä­tigten Unter­neh­mens­er­klä­rungen und Medien- oder Bran­chen­be­richten über eine Teil­nahme unter­scheiden sollte.

Ein Betreiber hat eine beson­ders eindeu­tige öffent­liche Bestä­ti­gung abge­geben. Digi­Plus Inter­ac­tive Corp. gab über die phil­ip­pi­ni­sche Börse bekannt, dass sein Vorstand am 4. August 2026 die Einrei­chung einer Inter­es­sen­be­kun­dung zur Bean­tra­gung einer Glücks­spiel­li­zenz in Neusee­land geneh­migt habe.

Auch SkyCity hat seine Teil­nahme am Lizen­zie­rungs­ver­fahren öffent­lich thema­ti­siert. Der in Neusee­land ansäs­sige Konzern hat erklärt, dass er diese Chance nutzen wolle, da das Land derzeit einen regu­lierten Rahmen für Onli­ne­ca­sinos schafft. Seine jüngsten Unter­neh­mens­be­richte bestä­tigen, dass das Lizen­zie­rungs­ver­fahren im Gange ist und dass das Unter­nehmen davon ausgeht, am regu­lierten Markt teil­zu­nehmen.

Die Einrei­chung einer Inter­es­sen­be­kun­dung ist noch keine Glücks­spiel­li­zenz

Ein wesent­li­cher Unter­schied in diesem Verfahren besteht darin, dass eine Inter­es­sen­be­kun­dung (EOI) einem Betreiber noch keine Erlaubnis zum Betrieb von Onlin­e­glücks­spielen unter dem neuen Regime erteilt.

In der ersten Phase soll ermit­telt werden, welche poten­zi­ellen Betreiber die Mindest­an­for­de­rungen für die Teil­nahme am Ausschrei­bungs­ver­fahren erfüllen. Das Gesetz über Onlin­e­glücks­spiele (Online Casino Gambling Act) verlangt Angaben zu Eigen­tums­ver­hält­nissen, Führungs­kräften, der geplanten Glücks­spiel­platt­form, dem Marken­auf­tritt, der bishe­rigen Compli­ance-Bilanz sowie zur Herkunft und Höhe des verfüg­baren Kapi­tals.

Die Mindest­ka­pi­tal­an­for­de­rung beträgt 7,5 Millionen NZ$. Im Rahmen der EOI-Prüfung müssen Antrag­steller nach­weisen, dass sie über das erfor­der­liche Kapital verfügen. Die Vorschriften legen separat eine EOI-Gebühr in Höhe von 19.000 NZ$ (ohne GST) fest.

Der recht­liche Rahmen räumt dem DIA zudem die Befugnis ein, eine EOI abzu­lehnen, wenn gesetz­liche Anfor­de­rungen nicht erfüllt sind. Dazu gehören finan­zi­elle Anfor­de­rungen, bestimmte Aspekte der Vorstra­fen­his­torie sowie die Bereit­stel­lung der erfor­der­li­chen Infor­ma­tionen.

Das bedeutet, dass die Teil­nahme am Lizenz­ver­ga­be­ver­fahren nicht zwangs­läufig bedeutet, dass ein Betreiber die Aukti­ons­phase erreicht hat. Nur Antrag­steller, deren EOIs vom DIA akzep­tiert werden, werden einge­laden, um das Recht zur Einrei­chung eines voll­stän­digen Antrags auf eine Kasi­no­li­zenz zu konkur­rieren.

Die Auktion im September entscheidet, wer weiter­kommt

Die zweite Phase wird voraus­sicht­lich im September 2026 statt­finden und im Rahmen eines Wett­be­werbs­ver­fah­rens entscheiden, welche zuge­las­senen Teil­nehmer weiter­kommen.

Die Gesetz­ge­bung ermäch­tigt den Minister für Inneres, die Form des Wett­be­werbs­ver­fah­rens fest­zu­legen. Für die erste Runde hat das Kabi­nett beschlossen, dass das Verfahren in Form einer Auktion statt­finden soll. Bis zu 15 erfolg­reiche Teil­nehmer erhalten das Recht, eine Lizenz für Onli­ne­ca­si­no­glücks­spiele zu bean­tragen.

Der Gewinn der Auktion macht ein Unter­nehmen daher nicht sofort zu einem lizen­zierten Onli­ne­ca­si­no­be­treiber. Erfolg­reiche Bieter müssen die dritte Phase durch­laufen, ihre voll­stän­digen Anträge einrei­chen und die geltenden Lizenz­kri­te­rien erfüllen, bevor eine Lizenz erteilt wird.

Diese Unter­schei­dung ist sowohl für Betreiber als auch für Verbrau­cher wichtig. Das Verfahren im September entscheidet über den Zugang zur Phase der Lizenz­be­an­tra­gung und gewährt keine bedin­gungs­lose Betriebs­ge­neh­mi­gung.

Die DIA geht derzeit davon aus, dass die Einrei­chung voll­stän­diger Lizenz­an­träge im Oktober 2026 beginnen wird. Die Aufsichts­be­hörde hat zudem ange­deutet, dass die ersten Lizenzen voraus­sicht­lich ab Anfang 2027 erteilt werden.

Im Dezember steht eine wich­tige regu­la­to­ri­sche Frist an

Das Lizen­zie­rungs­ver­fahren steht in engem Zusam­men­hang mit einer bedeu­tenden Ände­rung, die am 1. Dezember 2026 in Kraft tritt.

Gemäß den Über­gangs­re­ge­lungen dürfen nach diesem Datum nur noch Betreiber, die bereits in das formelle Lizen­zie­rungs­ver­fahren einge­treten sind, Onli­ne­ca­si­no­glücks­spiele in Neusee­land anbieten, solange ihre Anträge geprüft werden. Andere Onli­ne­ca­si­no­an­bieter müssen ihren Betrieb im Land einstellen.

Auch die Werbung unter­liegt während der Über­gangs­phase geson­derten Beschrän­kungen. Die DIA legt fest, dass Anbieter während der aktu­ellen Über­gangs­phase keine Werbung an Personen in Neusee­land richten dürfen. Sobald das Lizenz­system etabliert ist, dürfen lizen­zierte Betreiber unter Einhal­tung der detail­lierten Anfor­de­rungen des Gesetzes und der Verord­nungen Werbung betreiben.

Der neue Rechts­rahmen ist daher nicht ledig­lich eine Maßnahme zur Vergabe von Lizenzen. Er schafft auch eine umfas­sen­dere Compli­ance-Struktur, die Verbrau­cher­schutz, Alters­über­prü­fung, Scha­dens­mi­ni­mie­rung, Beschwer­de­ver­fahren, Aufbe­wah­rung von Unter­lagen und Werbung abdeckt.

Die Einhal­tung der Vorschriften wird zum zentralen Faktor für den Markt­ein­tritt

Das Gesetz über Onli­ne­ca­si­no­glücks­spiele verpflichtet lizen­zierte Betreiber, sicher­zu­stellen, dass Kunden mindes­tens 18 Jahre alt sind, und Maßnahmen zur Mini­mie­rung von Glücks­spiel­schäden zu ergreifen. Es führt zudem Anfor­de­rungen hinsicht­lich der Kunden­iden­ti­fi­zie­rung, der Beschwer­de­ver­fahren und der Anzeige von Regis­trie­rungs­kenn­zei­chen ein, die den Verbrau­chern helfen sollen, regu­lierte Betreiber zu erkennen.

Die beglei­tenden Verord­nungen und Mindest­stan­dards fügen weitere betrieb­liche Verpflich­tungen hinzu. Dazu gehören Zeit‑, Einzah­lungs- und Ausga­be­be­schrän­kungen, Spiel­pausen, Selbst­aus­schluss­re­ge­lungen, Kunden­über­prü­fung, Kredit­be­schrän­kungen sowie detail­lierte Berichts- und Prüfungs­an­for­de­rungen.

Auch die Werbung unter­liegt spezi­fi­schen Kontrollen. Die DIA hat auf Einschrän­kungen bei der Werbung für Onli­ne­ca­si­no­glücks­spiele hinge­wiesen, wobei rechts­wid­rige Werbung erheb­liche Durch­set­zungs­maß­nahmen nach sich ziehen kann. Die Aufsichts­be­hörde hat erklärt, dass in bestimmten Fällen rechts­wid­riger Werbung Geld­strafen von bis zu 5 Millionen NZ$ verhängt werden können.

Für Betreiber, die in den Markt eintreten, hängt der Wert einer Casi­no­li­zenz daher nicht nur vom Gewinn einer Auktion ab, sondern auch von der Einhal­tung der finan­zi­ellen, betrieb­li­chen und Compli­ance­stan­dards, die während der gesamten Lizenz­lauf­zeit erfor­der­lich sind.

Digi­Plus stei­gert das inter­na­tio­nale Inter­esse

Digi­Plus Inter­ac­tive Corp. ist eines der jüngsten Unter­nehmen, das seine Pläne für Neusee­land öffent­lich gemacht hat.

Das auf den Phil­ip­pinen ansäs­sige Unter­nehmen für digi­tale Unter­hal­tung gab im August bekannt, dass sein Vorstand die Einrei­chung einer Inter­es­sen­be­kun­dung (EOI) zur Bean­tra­gung einer neusee­län­di­schen Glücks­spiel­li­zenz geneh­migt habe. Digi­Plus betreibt digi­tale Unter­hal­tungs­platt­formen auf den Phil­ip­pinen und hat die inter­na­tio­nale Expan­sion als Teil seiner umfas­sen­deren Wachs­tums­stra­tegie beschrieben.

Diese Bekannt­gabe ist rele­vant, da sie einen direkten Unter­neh­mens­nach­weis für die Teil­nahme liefert, anstatt sich ausschließ­lich auf Bran­chen­be­richte zu stützen.

Zu den weiteren Namen, die mit dem Verfahren in Verbin­dung gebracht werden, gehören Entain, Stake und Dabble sowie Betreiber, von denen bereits zuvor berichtet wurde, dass sie Inter­esse an dem Markt haben. Entain hat Neusee­land bereits als einen Markt iden­ti­fi­ziert, der von den sich entwi­ckelnden Rahmen­be­din­gungen für Onli­ne­ca­sinos betroffen ist, während SkyCity öffent­lich erklärt hat, dass die Regu­lie­rung von Onli­ne­ca­sinos eine Chance für sein Geschäft darstellen dürfte.

Da es jedoch keine öffent­liche Liste der DIA-Antrag­steller gibt, fehlt eine Grund­lage, um jeden gemel­deten Teil­nehmer als bestä­tigten erfolg­rei­chen EOI-Antrag­steller zu bezeichnen. Die Auktion im September wird einen klareren Hinweis darauf geben, welche Unter­nehmen die erste behörd­liche Prüfung bestanden haben.

Wie der neue Markt aussehen könnte

Die Einfüh­rung eines formellen Lizenz­sys­tems für Casinos stellt eine bedeu­tende Verän­de­rung für den neusee­län­di­schen Onlin­e­glücks­spiel­sektor dar.

Anstatt Onli­ne­ca­si­no­ak­ti­vi­täten außer­halb eines spezi­ellen Lizenz­rah­mens zu belassen, schafft das neue System einen regu­lierten Markt, in dem eine begrenzte Anzahl von Betrei­bern unter einheit­li­chen regu­la­to­ri­schen Anfor­de­rungen eine Geneh­mi­gung bean­tragen kann. Die Ober­grenze von 15 Lizenzen stellt zudem sicher, dass der Markt­ein­tritt selektiv bleibt und nicht unbe­grenzt ist.

Für etablierte inter­na­tio­nale Betreiber könnte der Markt eine Chance bieten, sich früh­zeitig in einer neu regu­lierten Rechts­ord­nung zu posi­tio­nieren. Für die neusee­län­di­schen Regu­lie­rungs­be­hörden wird die Heraus­for­de­rung darin bestehen, sicher­zu­stellen, dass der wirt­schaft­liche Wett­be­werb weder den Verbrau­cher­schutz schwächt noch den Stan­dards zur Scha­dens­mi­ni­mie­rung schadet.

Die Auktion im September ist daher mehr als nur ein wirt­schaft­li­cher Wett­be­werb. Sie ist das Tor zur ersten Gene­ra­tion lizen­zierter Onli­ne­ca­si­no­be­treiber in Neusee­land.

Fazit

Neusee­lands aufstre­bender Onli­ne­ca­si­no­markt tritt in eine entschei­dende Phase ein: Berichten zufolge zeigen rund 50 Betreiber Inter­esse an einem Lizen­zie­rungs­ver­fahren, bei dem jedoch nicht mehr als 15 Lizenzen vergeben werden können. Die Diskre­panz zwischen der Anzahl der inter­es­sierten Unter­nehmen und der begrenzten Anzahl verfüg­barer Lizenzen dürfte dazu führen, dass die Auktion im September von der gesamten inter­na­tio­nalen Glücks­spiel­branche mit großer Aufmerk­sam­keit verfolgt wird.

Der wirt­schaft­liche Wett­be­werb sollte jedoch nicht den Blick auf die recht­li­chen Rahmen­be­din­gungen des Verfah­rens verstellen. Eine Inter­es­sen­be­kun­dung (EOI) ist nur der erste Schritt; ein Aukti­ons­er­folg gewährt ledig­lich das Recht auf Antrag­stel­lung, nicht jedoch eine auto­ma­ti­sche Lizenz, und die endgül­tige Geneh­mi­gung unter­liegt weiterhin einer behörd­li­chen Prüfung.

Ange­sichts der näher rückenden Über­gangs­frist im Dezember 2026 und der für Anfang 2027 erwar­teten ersten Lizenzen stehen die Betreiber nun vor einem engen Zeit­plan, um ihre Eignung nach­zu­weisen, sich einen Platz im Wett­be­werbs­ver­fahren zu sichern und zu zeigen, dass sie die regu­la­to­ri­schen Erwar­tungen Neusee­lands erfüllen können.

Für den Markt selbst wird das Ergebnis entscheiden, welche Marken früh­zeitig Fuß fassen und welche Betreiber außer­halb des regu­lierten Rahmens bleiben. Noch wich­tiger ist, dass dies den prak­ti­schen Beginn eines neuen Lizenz­mo­dells markiert, bei dem der Markt­zu­gang direkt an die Eignung gemäß den regu­la­to­ri­schen Vorgaben, den Verbrau­cher­schutz und die fort­lau­fende Einhal­tung der Vorschriften geknüpft ist.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Onli­ne­ca­si­no­li­zenzen wird Neusee­land vergeben?
Neusee­land plant, im Rahmen des ersten Lizenz­ver­ga­be­ver­fah­rens bis zu 15 Lizenzen für Onli­ne­ca­si­no­glücks­spiele zu vergeben.

Wann hat Neusee­land das EOI-Verfahren für Casi­no­li­zenzen eröffnet?
Das Innen­mi­nis­te­rium hat die Phase der Inter­es­sen­be­kun­dung am 17. Juli 2026 eröffnet.

Wann endete die EOI-Phase?
Die EOI-Phase endete gemäß dem Lizen­zie­rungs­zeit­plan des Innen­mi­nis­te­riums am 14. August 2026.

Bedeutet die Einrei­chung einer Inter­es­sen­be­kun­dung, dass ein Betreiber eine Casi­no­li­zenz erhalten hat?
Nein. Eine Inter­es­sen­be­kun­dung ist die erste Phase des Verfah­rens und führt nicht zur Ertei­lung einer Onli­ne­ca­si­no­li­zenz. Zuge­las­sene Teil­nehmer der Inter­es­sen­be­kun­dungs­phase müssen die Wett­be­werbs­phase durch­laufen und anschlie­ßend einen voll­stän­digen Lizenz­an­trag stellen.

Wann wird die Verstei­ge­rung der neusee­län­di­schen Casi­no­li­zenzen voraus­sicht­lich statt­finden?
Die Verstei­ge­rungs­phase wird voraus­sicht­lich im September 2026 statt­finden.

Wie viele Lizenzen kann ein Betreiber besitzen?
Im Rahmen des ersten Lizenz­ver­ga­be­ver­fah­rens dürfen einem Betreiber nicht mehr als drei Lizenzen erteilt werden.

Wie lange ist eine neusee­län­di­sche Onli­ne­ca­si­no­li­zenz gültig?
Eine Lizenz hat zunächst eine Lauf­zeit von bis zu drei Jahren und kann um weitere fünf Jahre verlän­gert werden.

Wann wird voraus­sicht­lich die Einrei­chungs­frist für voll­stän­dige Onli­ne­ca­sino-Lizenz­an­träge beginnen?
Das Minis­te­rium für Inneres geht davon aus, dass die Phase für die Einrei­chung voll­stän­diger Lizenz­an­träge im Oktober 2026 beginnt.

Wann werden die ersten neusee­län­di­schen Onli­ne­ca­si­no­li­zenzen erwartet?
Das Innen­mi­nis­te­rium geht davon aus, dass die ersten Lizenzen ab Anfang 2027 erteilt werden.

Was geschieht mit Betrei­bern, die keine Lizenz bean­tragen?
Betreiber, die keine Lizenz bean­tragt haben, müssen ab dem 1. Dezember 2026 den Betrieb von Onli­ne­ca­si­no­glücks­spielen in Neusee­land einstellen. Betreiber, deren Anträge derzeit geprüft werden, dürfen ihren Betrieb im Rahmen der geltenden Über­gangs­re­ge­lungen fort­setzen.

Die zustän­dige neusee­län­di­sche Glücks­spiel­auf­sicht infor­miert über die gesetz­li­chen Rahmen­be­din­gungen. Weitere Analysen zu Glücks­spiel­li­zenzen finden Sie bei Malta Media.

Anna Amstill
Anna Amstill
I am an avid Blogger and Writer with more than 6 years of experience with Content Writing. An Online Marketing expert specializing in Blog writing, Article writing, Website content, SEO specific Keyword content and much more. Education B.A. - business management, York University, Canada, Graduated 2016.

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