Däni­sche Aufsicht gibt AML Hinweis zu neuen FATF Risi­ko­län­dern

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Die däni­sche Glücks­spiel­be­hörde hat eine Aktua­li­sie­rung veröf­fent­licht, in der sie auf die jüngsten Über­ar­bei­tungen der Finan­cial Action Task Force hinsicht­lich der Gerichts­bar­keiten hinweist, die als mit erhöhten Risiken im Zusam­men­hang mit Geld­wä­sche und Terro­ris­mus­fi­nan­zie­rung behaftet gelten. Die Ankün­di­gung dient als Erin­ne­rung für lizen­zierte Glücks­spiel­an­bieter in Däne­mark, dass inter­na­tio­nale Risi­koklas­si­fi­zie­rungen bei der Bewer­tung von Kunden­ri­si­ko­pro­filen und der Umset­zung von Compli­ance-Verfahren gemäß den natio­nalen Geld­wä­sche­ge­setzen berück­sich­tigt werden müssen.

Die von der Finan­cial Action Task Force veröf­fent­lichten aktua­li­sierten Listen bieten zwar wich­tige Leit­li­nien für Finanz­in­sti­tute und Glücks­spiel­un­ter­nehmen welt­weit, doch stellte die däni­sche Regu­lie­rungs­be­hörde klar, dass diese Klas­si­fi­zie­rungen im Rahmen der bestehenden däni­schen und euro­päi­schen Vorschriften auszu­legen sind. Insbe­son­dere müssen die Betreiber die FATF-Listen in ihre internen Risi­ko­be­wer­tungen einbe­ziehen, sind jedoch nicht auto­ma­tisch verpflichtet, verstärkte Sorg­falts­pflichten gegen­über Kunden anzu­wenden, nur weil ein Land auf einer dieser Listen aufge­führt ist.

Die Leit­li­nien sollen lizen­zierten Betrei­bern dabei helfen, ihre Compli­ance­pro­gramme an inter­na­tio­nale Stan­dards anzu­passen und gleich­zeitig sicher­zu­stellen, dass ihre Verfahren mit den Anfor­de­rungen des däni­schen Geld­wä­sche­ge­setzes und den einschlä­gigen Vorschriften der Euro­päi­schen Union im Einklang stehen.

Die Über­wa­chungs­listen der FATF verstehen

Die Finan­cial Action Task Force ist die führende inter­na­tio­nale Orga­ni­sa­tion, die für die Fest­le­gung von Stan­dards und die Förde­rung wirk­samer Maßnahmen zur Bekämp­fung von Geld­wä­sche, Terro­ris­mus­fi­nan­zie­rung und anderen Bedro­hungen für die Inte­grität des globalen Finanz­sys­tems zuständig ist. Ihr Über­wa­chungs­rahmen iden­ti­fi­ziert Länder und Gebiete, die aufgrund von Schwä­chen in ihren Systemen zur Bekämp­fung von Geld­wä­sche und Terro­ris­mus­fi­nan­zie­rung einer genaueren Über­prü­fung bedürfen.

Die FATF unter­teilt diese Länder in zwei Haupt­gruppen. Die erste Kate­gorie ist allge­mein als „graue Liste” bekannt und umfasst Länder, die einer verstärkten Über­wa­chung unter­liegen. Diese Länder haben sich verpflichtet, fest­ge­stellte stra­te­gi­sche Mängel inner­halb verein­barter Fristen zu beheben. Die zweite Kate­gorie wird oft als „schwarze Liste” bezeichnet und umfasst Länder, in denen weiterhin erheb­liche Mängel bestehen und für die die FATF die inter­na­tio­nale Gemein­schaft zum Handeln aufge­for­dert hat.

Für Regu­lie­rungs­be­hörden und Unter­nehmen, die in Sektoren tätig sind, die anfällig für Finanz­kri­mi­na­lität sind, dienen diese Listen als wich­tiger Bezugs­punkt bei der Bewer­tung poten­zi­eller Risiken im Zusam­men­hang mit grenz­über­schrei­tenden Trans­ak­tionen oder Kunden­be­zie­hungen.

Länder unter verstärkter Über­wa­chung

Nach der letzten Aktua­li­sie­rung, auf die sich die däni­sche Glücks­spiel­be­hörde bezieht, umfasst die aktu­elle graue Liste der FATF eine Reihe von Ländern, die weiterhin unter verstärkter Über­wa­chung stehen, während sie daran arbeiten, ihre regu­la­to­ri­schen Rahmen­be­din­gungen zu stärken.

Zu diesen Ländern gehören Alge­rien, Angola, Boli­vien, Bulga­rien, Kamerun, die Elfen­bein­küste und die Demo­kra­ti­sche Repu­blik Kongo. Weitere Länder auf der Liste sind Haiti, Kenia und Kuwait sowie die Demo­kra­ti­sche Volks­re­pu­blik Laos und der Libanon.

Weitere Länder, die derzeit der Über­wa­chung durch die FATF unter­liegen, sind Monaco, Namibia, Nepal, Papua-Neuguinea, Südsudan und Syrien. Vene­zuela, Vietnam, die Briti­schen Jung­fern­in­seln und der Jemen bleiben eben­falls auf der Liste, da sie weiterhin daran arbeiten, die von der inter­na­tio­nalen Aufsichts­be­hörde fest­ge­stellten Mängel zu beheben.

Die Aufnahme eines Landes in die graue Liste bedeutet nicht zwangs­läufig, dass es sich um ein syste­mi­sches Fehl­ver­halten handelt. Viel­mehr signa­li­siert sie, dass Verbes­se­rungen bei den regu­la­to­ri­schen Rahmen­be­din­gungen, den Durch­set­zungs­me­cha­nismen oder den Finanz­auf­sichts­ver­fahren im Zusam­men­hang mit der Bekämp­fung von Geld­wä­sche und Terro­ris­mus­fi­nan­zie­rung erfor­der­lich sind.

Viele Länder konnten nach der Umset­zung von Reformen, die den FATF-Stan­dards entspre­chen, erfolg­reich von der Liste gestri­chen werden. Daher wird die Liste regel­mäßig aktua­li­siert, um den Fort­schritten und der Einhal­tung der Stan­dards Rech­nung zu tragen.

Länder, die zu Maßnahmen aufge­for­dert werden

Die schwarze Liste der FATF, offi­ziell als Länder bezeichnet, die zu Maßnahmen aufge­for­dert werden, stellt die höchste Stufe der Besorgnis inner­halb des Über­wa­chungs­rah­mens dar.

Derzeit sind drei Länder in dieser Kate­gorie aufge­führt: Nord­korea, Iran und Myanmar.

Diese Länder weisen erheb­liche stra­te­gi­sche Mängel in ihren Systemen zur Bekämp­fung von Geld­wä­sche und Terro­ris­mus­fi­nan­zie­rung auf. Als Reak­tion darauf fordert die FATF die Mitglied­staaten und die inter­na­tio­nale Gemein­schaft nach­drück­lich auf, bei Finanz­trans­ak­tionen mit diesen Ländern verstärkte Sorg­falts­pflichten und in einigen Fällen Gegen­maß­nahmen anzu­wenden.

Für Glücks­spiel­an­bieter und andere regu­lierte Unter­nehmen verdeut­li­chen diese Einstu­fungen Situa­tionen, in denen bei der Risi­ko­be­wer­tung gene­rell erhöhte Wach­sam­keit erwartet wird.

Auswir­kungen für lizen­zierte Glücks­spiel­an­bieter in Däne­mark

Die däni­sche Glücks­spiel­be­hörde betonte, dass lizen­zierte Anbieter diese inter­na­tio­nalen Risi­ko­in­di­ka­toren in ihre internen Compli­ance-Verfahren inte­grieren müssen.

Gemäß den däni­schen Gesetzen zur Bekämp­fung der Geld­wä­sche sind Glücks­spiel­an­bieter verpflichtet, fort­lau­fende Risi­ko­be­wer­tungen in Bezug auf ihre Kunden und Geschäfts­be­zie­hungen durch­zu­führen. Diese Bewer­tungen müssen verschie­dene Risi­ko­fak­toren berück­sich­tigen, darunter geogra­fi­sche Risiken, Trans­ak­ti­ons­muster und Kunden­ver­halten.

Gemäß § 17 Abs. 1 des däni­schen Geld­wä­sche­ge­setzes müssen Betreiber verstärkte Sorg­falts­pflichten gegen­über Kunden anwenden, wenn fest­ge­stellt wird, dass ein Kunde ein höheres Risiko der Betei­li­gung an Geld­wä­sche oder Terro­ris­mus­fi­nan­zie­rung aufweist.

Die Länder­listen der FATF werden ausdrück­lich als einer der Faktoren genannt, die zu solchen Risi­ko­be­wer­tungen beitragen können. Daher sollten Betreiber sicher­stellen, dass ihre internen Richt­li­nien den neuesten Aktua­li­sie­rungen dieser inter­na­tio­nalen Über­wa­chungs­rahmen entspre­chen.

Bezie­hung zu den EU-Vorschriften für Hoch­ri­si­ko­länder

Trotz der Rele­vanz der FATF-Listen stellte die däni­sche Glücks­spiel­be­hörde klar, dass ihre Verwen­dung im Rahmen von Compli­ance­pro­zessen mit den Rechts­vor­schriften der Euro­päi­schen Union in Einklang stehen muss.

Gemäß Abschnitt 17(2) des däni­schen Geld­wä­sche­ge­setzes sind verstärkte Sorg­falts­pflichten gegen­über Kunden vorge­schrieben, die mit Ländern in Verbin­dung stehen, die auf der offi­zi­ellen Liste der Euro­päi­schen Union für Hoch­ri­si­ko­dritt­länder aufge­führt sind.

Das bedeutet, dass die FATF-Klas­si­fi­zie­rungen zwar ein wich­tiges Instru­ment für die Risi­ko­be­wer­tung sind, aber nicht auto­ma­tisch regu­la­to­ri­sche Verpflich­tungen auslösen, es sei denn, dieselbe Gerichts­bar­keit ist auch nach EU-Vorschriften als risi­ko­reich einge­stuft.

Diese Unter­schei­dung spie­gelt die umfas­sen­dere Regu­lie­rungs­struktur wider, in der die EU-Gesetz­ge­bung den rechts­ver­bind­li­chen Rahmen für die Einhal­tung der Vorschriften zur Bekämp­fung der Finanz­kri­mi­na­lität in den Mitglied­staaten bildet.

Bedeu­tung eines risi­ko­ba­sierten Compli­ance-Ansatzes

Die däni­sche Glücks­spiel­be­hörde hat sich konse­quent für einen risi­ko­ba­sierten Ansatz zur Einhal­tung der Geld­wä­sche­be­kämp­fung im Glücks­spiel­sektor einge­setzt. Dieser Ansatz ermög­licht es den Betrei­bern, ihre Über­wa­chungs­ver­fahren an das mit einzelnen Kunden und Trans­ak­tionen verbun­dene Risiko anzu­passen.

Durch die Inte­gra­tion der FATF-Über­wa­chungs­listen in ihre internen Rahmen­werke können die Betreiber Situa­tionen, die eine genauere Prüfung erfor­dern, besser iden­ti­fi­zieren. Gleich­zeitig betont die Behörde, dass Entschei­dungen über verstärkte Sorg­falts­pflichten auf einer umfas­senden Bewer­tung mehrerer Risi­ko­fak­toren beruhen sollten und nicht auf einem einzigen Indi­kator.

Ein solcher Ansatz trägt dazu bei, dass Compli­ance-Maßnahmen verhält­nis­mäßig und wirksam bleiben und gleich­zeitig die Fair­ness gegen­über legi­timen Kunden gewahrt bleibt.

Förde­rung von Trans­pa­renz und regu­la­to­ri­scher Konsis­tenz

Die Veröf­fent­li­chung der aktua­li­sierten Leit­li­nien spie­gelt auch das allge­meine Enga­ge­ment der däni­schen Regu­lie­rungs­be­hörde für Trans­pa­renz und regu­la­to­ri­sche Klar­heit im Glücks­spiel­sektor wider.

Durch die Hervor­he­bung der Rolle der FATF-Über­wa­chungs­listen und die Erläu­te­rung ihres Zusam­men­hangs mit den Anfor­de­rungen der Euro­päi­schen Union möchte die Behörde den Betrei­bern helfen, einheit­liche Compli­ance-Prak­tiken aufrecht­zu­er­halten.

Klare Leit­li­nien sind beson­ders wichtig in Bran­chen wie dem Glücks­spiel, in denen grenz­über­schrei­tende Trans­ak­tionen und digi­tale Platt­formen das Risiko von Finanz­kri­mi­na­lität erhöhen können. Die Sicher­stel­lung, dass die Betreiber über die sich entwi­ckelnden inter­na­tio­nalen Stan­dards auf dem Laufenden bleiben, trägt zu einer stär­keren Aufsicht und einem größeren Vertrauen in den Regu­lie­rungs­rahmen bei.

Fazit

Die jüngste Erin­ne­rung der däni­schen Glücks­spiel­be­hörde unter­streicht, wie wichtig es ist, sich über inter­na­tio­nale Entwick­lungen im Kampf gegen Geld­wä­sche und Terro­ris­mus­fi­nan­zie­rung auf dem Laufenden zu halten. Die von der Finan­cial Action Task Force veröf­fent­lichten Aktua­li­sie­rungen spielen eine wich­tige Rolle bei der Iden­ti­fi­zie­rung von Ländern, in denen die Finanz­auf­sicht verbes­sert werden muss, und liefern wert­volle Erkennt­nisse für Unter­nehmen, die in regu­lierten Sektoren tätig sind.

Für lizen­zierte Glücks­spiel­an­bieter in Däne­mark sind die FATF-Listen ein wich­tiger Bezugs­punkt bei der Durch­füh­rung von Kunden­ri­si­ko­be­wer­tungen und der Entwick­lung interner Compli­ance-Richt­li­nien. Die Regu­lie­rungs­be­hörde hat jedoch klar­ge­stellt, dass die Aufnahme eines Landes in eine FATF-Über­wa­chungs­liste nicht auto­ma­tisch verstärkte Sorg­falts­pflichten auslöst, es sei denn, die Gerichts­bar­keit wird auch nach euro­päi­schem Recht als risi­ko­reich einge­stuft.

Diese ausge­wo­gene Ausle­gung unter­streicht die Bedeu­tung eines struk­tu­rierten, risi­ko­ba­sierten Ansatzes, der mehrere Indi­ka­toren berück­sich­tigt, bevor das Ausmaß der Kunden­über­prü­fung fest­ge­legt wird. Durch die Anglei­chung ihrer Compli­ance-Rahmen­werke an inter­na­tio­nale Leit­li­nien und verbind­liche euro­päi­sche Vorschriften können Glücks­spiel­an­bieter weiterhin verant­wor­tungs­volle Geschäfts­prak­tiken unter­stützen und gleich­zeitig zu den welt­weiten Bemü­hungen zum Schutz des Finanz­sys­tems vor ille­galen Akti­vi­täten beitragen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Zweck der FATF-Listen für Hoch­ri­si­ko­länder?
Die Listen iden­ti­fi­zieren Länder mit Schwä­chen in den Systemen zur Bekämp­fung von Geld­wä­sche und Terro­ris­mus­fi­nan­zie­rung und fördern Verbes­se­rungen durch inter­na­tio­nale Über­wa­chung.

Wie nutzt die däni­sche Glücks­spiel­be­hörde die FATF-Listen?
Die Behörde empfiehlt lizen­zierten Anbie­tern, die Listen als Teil umfas­sen­derer Compli­ance-Verfahren in ihre Kunden­ri­si­ko­be­wer­tungen einzu­be­ziehen.

Was ist der Unter­schied zwischen der grauen Liste und der schwarzen Liste der FATF?
Die graue Liste umfasst Länder, die einer verstärkten Über­wa­chung unter­liegen, während die schwarze Liste Länder iden­ti­fi­ziert, für die die FATF aufgrund erheb­li­cher Mängel Maßnahmen gefor­dert hat.

Erfor­dern die FATF-Listen in Däne­mark auto­ma­tisch eine verstärkte Sorg­falts­pflicht?
Nein. Eine verstärkte Sorg­falts­pflicht ist nach däni­schem Recht nur dann vorge­schrieben, wenn ein Land auf der Liste der Euro­päi­schen Union für Dritt­länder mit hohem Risiko aufge­führt ist.

Warum müssen Glücks­spiel­an­bieter Risi­ko­be­wer­tungen durch­führen?
Risi­ko­be­wer­tungen helfen den Anbie­tern, Geld­wä­sche oder Terro­ris­mus­fi­nan­zie­rung auf ihren Platt­formen aufzu­de­cken und zu verhin­dern.

Wie oft werden die Über­wa­chungs­listen der FATF aktua­li­siert?
Die Finan­cial Action Task Force über­prüft und aktua­li­siert ihre Über­wa­chungs­listen mehr­mals jähr­lich auf der Grund­lage der Fort­schritte der einzelnen Länder.

Welche Länder sind derzeit Gegen­stand eines Aufrufs zum Handeln durch die FATF?
Nord­korea, Iran und Myanmar sind derzeit als Länder einge­stuft, die Gegen­stand eines Aufrufs zum Handeln sind.

Warum ist der Glücks­spiel­sektor Geld­wä­sche­ri­siken ausge­setzt?
Online­trans­ak­tionen, hohe Zahlungs­vo­lu­mina und inter­na­tio­nale Kunden können ohne geeig­nete Kontrollen Möglich­keiten für ille­gale Finanz­ak­ti­vi­täten schaffen.

Welche Rolle spielen EU-Rechts­vor­schriften in den däni­schen AML-Vorschriften?
Die Vorschriften der Euro­päi­schen Union legen rechts­ver­bind­liche Anfor­de­rungen fest, die Däne­mark in natio­nales Recht und die behörd­liche Aufsicht umsetzt.

Wie können Glücks­spiel­an­bieter eine wirk­same AML-Compli­ance aufrecht­erhalten?
Anbieter können die Compli­ance aufrecht­erhalten, indem sie Risi­ko­be­wer­tungen regel­mäßig aktua­li­sieren, das Kunden­ver­halten über­wa­chen und ihre Richt­li­nien an natio­nale und inter­na­tio­nale Regu­lie­rungs­stan­dards anpassen.

Anna Amstill
Anna Amstill
I am an avid Blogger and Writer with more than 6 years of experience with Content Writing. An Online Marketing expert specializing in Blog writing, Article writing, Website content, SEO specific Keyword content and much more. Education B.A. - business management, York University, Canada, Graduated 2016.

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