Richard Desmonds Klage über 70 Millionen Pfund wird abge­wiesen

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Das Compe­ti­tion Appeal Tribunal hat eine Klage von Unter­nehmen im Umfeld des Medi­en­un­ter­neh­mers Richard Desmond abge­wiesen, in der behauptet wurde, dass die Camelot Group, die nun zu Allwyn UK gehört, von einer unrecht­mä­ßigen Marke­ting-Subven­tion in Höhe von 70,21 Millionen Pfund profi­tiert habe, die von der briti­schen Glücks­spiel­kom­mis­sion geneh­migt worden war.

Der Fall mit dem offi­zi­ellen Titel „The New Lottery Company Ltd & Ors v Gambling Commis­sion 2026” wurde von Unter­nehmen einge­reicht, die mit Herrn Desmond in Verbin­dung stehen, darunter The New Lottery Company Ltd, Nort­hern & Shell und The Health Lottery. Die Kläger machten geltend, dass eine Entschei­dung der Regu­lie­rungs­be­hörde aus dem Jahr 2023 es Camelot effektiv ermög­lichte, Gelder einzu­be­halten, die ansonsten an den National Lottery Distri­bu­tion Fund zur Vertei­lung an gemein­nüt­zige und öffent­liche Zwecke hätten über­wiesen werden müssen.

Nach einge­hender Prüfung wies das Gericht die Klage in vollem Umfang ab. Das Urteil präzi­siert die Ausle­gung des Subsidy Control Act 2022 im Zusam­men­hang mit der National Lottery und gibt Hinweise zur Anwen­dung des Commer­cial Market Operator-Prin­zips in Fällen, in denen ein gesetz­li­ches Monopol unter behörd­li­cher Aufsicht steht.

Hinter­grund des Rechts­streits

Das Verfahren ging auf eine Regu­lie­rungs­ent­schei­dung zurück, die im August 2023 in der letzten Phase der Amts­zeit von Camelot als Betreiber der National Lottery im Rahmen der dritten Lizenz getroffen wurde. Unter bestimmten Lizenz­be­din­gungen war es Camelot gestattet, die Geneh­mi­gung für Marke­ting-Inves­ti­ti­ons­me­cha­nismen zu bean­tragen, die den Ticket­ver­kauf ankur­beln und damit die lang­fris­tigen Erträge für gute Zwecke stei­gern sollten.

Die Antrag­steller argu­men­tierten, dass die Erlaubnis für Camelot, 70,21 Millionen Pfund einzu­be­halten, die sonst in den National Lottery Distri­bu­tion Fund einge­zahlt worden wären, einer finan­zi­ellen Unter­stüt­zung aus öffent­li­chen Mitteln gleich­komme. Sie machten geltend, dass diese Rege­lung der gesetz­li­chen Defi­ni­tion einer Subven­tion gemäß Abschnitt 2 des Subsidy Control Act 2022 entspreche und daher einer stren­geren Prüfung oder einem Verbot hätte unter­liegen müssen.

Das Gericht stellte fest, dass zwischen den Parteien Einig­keit darüber bestand, dass die Beweis­last dafür, dass die Entschei­dung eine Subven­tion darstellte, bei den Antrag­stel­lern lag. In seiner Analyse unter­suchte das Gremium sowohl den gesetz­li­chen Rahmen als auch die wirt­schaft­li­chen Beweise, auf denen die Geneh­mi­gung der Kommis­sion beruhte.

Vorwürfe einer rechts­wid­rigen Subven­tion

Die zentrale Behaup­tung der Antrag­steller war, dass die Verein­ba­rung zur Beibe­hal­tung des Marke­tings eine rechts­wid­rige staat­liche Unter­stüt­zung darstelle. Sie machten geltend, dass die 70,21 Millionen Pfund Ster­ling Mittel seien, auf die der National Lottery Distri­bu­tion Fund verzichtet habe, wodurch die für öffent­liche Zwecke verfüg­baren Mittel verrin­gert und Camelot ein selek­tiver Vorteil verschafft worden sei.

Bei der Prüfung dieses Argu­ments prüfte das Gericht, ob die behörd­liche Geneh­mi­gung die Voraus­set­zungen für eine Subven­tion gemäß dem Subven­tio­nen­kon­troll­ge­setz von 2022 erfüllte. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Antrag­steller nicht nach­ge­wiesen hatten, dass die Entschei­dung eine Subven­tion im Sinne des Gesetzes darstellte.

In der Urteils­be­grün­dung heißt es: „Es ist unstreitig, dass die Beweis­last dafür, dass die Entschei­dung eine Subven­tion darstellte, bei den Antrag­stel­lern liegt.“ Das Gericht kam letzt­end­lich zu dem Schluss, dass die Antrag­steller dieser Beweis­last nicht nach­ge­kommen waren.

Wichtig ist, dass das Gremium die kommer­zi­ellen und wirt­schaft­li­chen Gründe unter­suchte, die der Regu­lie­rungs­be­hörde zum Zeit­punkt der Entschei­dung vorge­legt wurden. Aus den Beweisen ging hervor, dass Camelot in seinem ursprüng­li­chen Marke­ting­vor­schlag 89,6 Millionen Pfund bean­tragt hatte. Nach einer Über­prü­fung und der Hinzu­zie­hung unab­hän­giger Sach­ver­stän­diger wurde der geneh­migte Betrag auf 70,21 Millionen Pfund redu­ziert. Die Kommis­sion führte eine ökono­me­tri­sche Analyse durch und holte fach­li­chen Rat ein, bevor sie die Geneh­mi­gung erteilte.

Das Gericht stellte fest, dass dieser Prozess eine struk­tu­rierte und wirt­schaft­lich fundierte Bewer­tung wider­spie­gelte und keine will­kür­liche oder bevor­zugte Behand­lung darstellte.

Anwen­dung des Grund­satzes des markt­wirt­schaft­lich handelnden Unter­neh­mens

Ein wesent­li­cher Streit­punkt betraf die Anwend­bar­keit des Grund­satzes des markt­wirt­schaft­lich handelnden Unter­neh­mens. Die Antrag­steller argu­men­tierten, dass es aufgrund des gesetz­li­chen Mono­pols der National Lottery keinen echten Markt­ver­gleich geben könne. Auf dieser Grund­lage machten sie geltend, dass der Grund­satz nicht anzu­wenden sei.

Das Gericht wies diese Argu­men­ta­tion zurück. Es stellte fest: „Das Fehlen eines tatsäch­li­chen Markt­ver­gleichs schließt die Anwen­dung des CMO-Grund­satzes nicht aus.“ Die Richter merkten weiter an: „Wir weisen daher die Behaup­tung der Kläger zurück, dass das Prinzip des markt­wirt­schaft­lich handelnden Unter­neh­mens … nicht in Fällen gelten sollte, in denen es keinen tatsäch­li­chen Markt­ver­gleich gibt.“

In seiner Begrün­dung erklärte das Gremium, dass die rele­vante Frage sei, ob das Verhalten der Kommis­sion mit dem eines ratio­nalen kommer­zi­ellen Unter­neh­mens gleich­ge­setzt werden könne, das inner­halb eines regu­lierten Rahmens auf Gewinn­ma­xi­mie­rung hinwirke. Das Vorhan­den­sein einer Mono­pol­struktur schließe die Möglich­keit nicht aus, bei Regu­lie­rungs­ent­schei­dungen kommer­zi­elle Logik anzu­wenden.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Ansatz der Kommis­sion inner­halb einer zuläs­sigen wirt­schaft­li­chen Marge liege. Es betonte, dass die Regu­lie­rungs­be­hörde aufgrund ihrer gesetz­li­chen Pflichten verpflichtet sei, das best­mög­liche finan­zi­elle Ergebnis für gute Zwecke zu erzielen, was unter bestimmten Umständen eine vorüber­ge­hende Einbe­hal­tung von Mitteln für Reinves­ti­tionen recht­fer­tigen könne.

Gesetz­liche Pflicht zur Maxi­mie­rung der Rendite

Das Urteil legte erheb­li­ches Gewicht auf die gesetz­li­chen Pflichten, die durch den National Lottery etc. Act 1993 aufer­legt wurden. Nach diesem Gesetz ist die Kommis­sion verpflichtet, ihr Bestes zu tun, um sicher­zu­stellen, dass die Netto­ein­nahmen der National Lottery so hoch wie möglich sind.

Das Gericht zitierte diese Pflicht direkt: „Zu den vorran­gigen Pflichten des Beklagten gehört die Pflicht, sein Bestes zu tun, um sicher­zu­stellen, dass die Netto­ein­nahmen der National Lottery so hoch wie möglich sind.“

Der frag­liche Marke­ting-Inves­ti­ti­ons­me­cha­nismus war Teil der Bedin­gung 23 der dritten Lizenz. Sein erklärtes Ziel war es, gezielte Werbe­aus­gaben zu ermög­li­chen, um den Ticket­ver­kauf anzu­kur­beln und die Gesamt­ren­dite zu stei­gern. Das Gericht stellte fest, dass „erheb­liche Anstren­gungen unter­nommen wurden, um nach­zu­weisen, dass die von Camelot einbe­hal­tenen und in Marke­ting inves­tierten Mittel … wiederum ausrei­chende zusätz­liche Ticket­ver­käufe gene­rieren würden, um einen Netto­vor­teil für den NLDF und damit eine Netto­er­hö­hung der Beiträge für gute Zwecke zu erzielen.“

Tatsäch­lich kam die Regu­lie­rungs­be­hörde zu dem Schluss, dass die Reinves­ti­tion eines Teils der Mittel in Marke­ting­maß­nahmen insge­samt höhere Erträge bringen könnte als die sofor­tige Über­wei­sung an den Vertei­lungs­fonds. Das Gericht stellte fest, dass diese Argu­men­ta­tion durch Analysen und Exper­ten­be­wer­tungen gestützt wurde.

Verfah­rens­fragen und Verzö­ge­rung

Neben den inhalt­li­chen Argu­menten wies das Gericht auf verfah­rens­recht­liche Bedenken hinsicht­lich der Verzö­ge­rung hin. Die Regu­lie­rungs­ent­schei­dung wurde im August 2023 veröf­fent­licht, doch das Verfahren wurde erst im Mai 2025 einge­leitet.

Obwohl das Urteil letzt­end­lich auf der Begrün­det­heit des Subven­ti­ons­an­spruchs beruhte, wies das Gremium darauf hin, dass der Zeit­ab­lauf zusätz­liche Schwie­rig­keiten für die Antrag­steller mit sich brachte. Die Recht­zei­tig­keit ist ein wich­tiger Gesichts­punkt bei öffent­lich-recht­li­chen Anfech­tungen und Strei­tig­keiten über die Subven­ti­ons­kon­trolle, insbe­son­dere wenn bereits kommer­zi­elle Verein­ba­rungen getroffen wurden.

Die Fest­stel­lungen des Gerichts lassen darauf schließen, dass künf­tige Kläger in ähnli­chen Fällen schnell handeln müssen, wenn sie Regu­lie­rungs­ent­schei­dungen anfechten wollen.

Der größere Zusam­men­hang des Streits um die vierte Lizenz

Der Fall ist Teil einer Reihe von Rechts­strei­tig­keiten, die auf die Vergabe der vierten natio­nalen Lotte­rie­li­zenz folgten. Im März 2022 wurde Allwyn UK als bevor­zugter Bewerber für den Betrieb der natio­nalen Lotterie ab Februar 2024 ausge­wählt.

Um den Über­gang zu erleich­tern, erwarb Allwyn im Februar 2023 die briti­schen Geschäfts­be­reiche von Camelot vom Ontario Teachers’ Pension Plan. Es wurde eine zwei­jäh­rige Konzes­si­ons­frist gewährt, um eine ordnungs­ge­mäße Über­gabe der Verwal­tung zu ermög­li­chen.

Mit Herrn Desmond verbun­dene Unter­nehmen hatten zuvor versucht, die vierte Lizenz über The New Lottery Company zu erhalten. Nach einem erfolg­losen Angebot wurden vor dem High Court entspre­chende Verfahren einge­leitet, um Aspekte des Verga­be­ver­fah­rens anzu­fechten.

Die vorlie­gende Klage bezüg­lich der angeb­li­chen Subven­tion in Höhe von 70 Millionen Pfund muss daher im weiteren Kontext der laufenden recht­li­chen Prüfung von Lizenz­ent­schei­dungen der National Lottery betrachtet werden. Das Gericht beschränkte seine Analyse jedoch streng auf die Fragen, die ihm gemäß dem Subsidy Control Act 2022 vorge­legt wurden.

Recht­liche Auswir­kungen des Urteils

Das Urteil schafft Klar­heit in mehreren wich­tigen Rechts­fragen.

Erstens bestä­tigt es, dass Regu­lie­rungs­ent­schei­dungen, die kommer­zi­elle Bewer­tungen beinhalten, nicht auto­ma­tisch als Subven­tionen einge­stuft werden, nur weil sie Erwä­gungen des öffent­li­chen Inter­esses beinhalten. Die gesetz­liche Prüfung erfor­dert eine sorg­fäl­tige Bewer­tung, ob aus öffent­li­chen Mitteln ein echter wirt­schaft­li­cher Vorteil gewährt wurde.

Zwei­tens bestä­tigt es, dass der Grund­satz des kommer­zi­ellen Markt­teil­neh­mers auch dann ange­wendet werden kann, wenn kein direkter Markt­ver­gleich möglich ist. In regu­lierten Mono­pol­si­tua­tionen bleibt die Frage, ob der Entschei­dungs­träger in einer Weise gehan­delt hat, die mit einer ratio­nalen wirt­schaft­li­chen Beur­tei­lung vereinbar ist.

Drit­tens unter­streicht es die Bedeu­tung von Beweisen. Das Gericht legte Wert auf ökono­me­tri­sche Modelle, unab­hän­gige Exper­ten­gut­achten und die Redu­zie­rung des ursprüng­li­chen Finan­zie­rungs­an­trags. Das Vorliegen einer doku­men­tierten Analyse stärkte die Posi­tion der Regu­lie­rungs­be­hörde.

Schließ­lich verdeut­licht das Urteil die hohen Anfor­de­rungen, die Kläger erfüllen müssen, um Regu­lie­rungs­ent­schei­dungen in komplexen Wirt­schafts­be­rei­chen aufzu­heben.

Fazit

Die Abwei­sung der Klage in Höhe von 70,21 Millionen Pfund durch das Compe­ti­tion Appeal Tribunal, die von mit Richard Desmond verbun­denen Unter­nehmen einge­reicht worden war, stellt eine bedeu­tende Bestä­ti­gung des Regu­lie­rungs­rah­mens für die natio­nale Lotterie dar. Das Gericht stellte keine rechts­wid­rige Subven­tio­nie­rung fest und kam zu dem Schluss, dass die briti­sche Glücks­spiel­kom­mis­sion bei der Geneh­mi­gung des Marke­ting-Inves­ti­ti­ons­me­cha­nismus im Rahmen ihrer gesetz­li­chen Pflichten und ihres wirt­schaft­li­chen Ermes­sens­spiel­raums gehan­delt hat.

Durch die Bestä­ti­gung, dass die Entschei­dung der Regu­lie­rungs­be­hörde nicht gegen das Subven­ti­ons­kon­troll­ge­setz von 2022 verstößt, bietet das Urteil mehr Rechts­si­cher­heit für den Betrieb von Reinves­ti­ti­ons­me­cha­nismen im Rahmen von Lotte­rie­li­zenzen. Es bekräf­tigt auch den Grund­satz, dass Regu­lie­rungs­be­hörden selbst inner­halb einer gesetz­li­chen Mono­pol­struktur wirt­schaft­lich ratio­nale Stra­te­gien verfolgen dürfen, die auf die Maxi­mie­rung lang­fris­tiger Erträge zum Wohle der Allge­mein­heit abzielen.

Während die damit verbun­denen Gerichts­ver­fahren bezüg­lich der vierten Lizenz noch andauern, wurde diese spezi­elle Klage endgültig entschieden. Das Urteil unter­streicht die Bedeu­tung der Ausle­gung von Gesetzen, der strengen Beweis­füh­rung und der Einhal­tung von Verfah­rens­fristen in Rechts­strei­tig­keiten zur Subven­ti­ons­kon­trolle. Damit leistet es einen wich­tigen Beitrag zur sich weiter­ent­wi­ckelnden Recht­spre­chung im Bereich der Vertei­lung öffent­li­cher Ressourcen und regu­lierter wirt­schaft­li­cher Akti­vi­täten im Verei­nigten König­reich.

Häufig gestellte Fragen

Was war der Haupt­vor­wurf in diesem Fall?
Die Kläger behaup­teten, dass die Geneh­mi­gung für Camelot, 70,21 Millionen Pfund für Marke­ting­zwecke einzu­be­halten, eine rechts­wid­rige Subven­tion im Sinne des Subsidy Control Act 2022 darstelle.

Wer hat die Klage vor dem Compe­ti­tion Appeal Tribunal einge­reicht?
Die Klage wurde von Unter­nehmen einge­reicht, die mit Richard Desmond in Verbin­dung stehen, darunter The New Lottery Company Nort­hern & Shell und The Health Lottery.

Wie hat das Tribunal letzt­end­lich entschieden?
Das Gericht wies die Klage ab und stellte fest, dass die behörd­liche Entschei­dung keine Subven­tion im Sinne des Gesetzes darstellte.

Was ist das Prinzip des kommer­zi­ellen Markt­teil­neh­mers?
Es handelt sich um einen recht­li­chen Test, mit dem beur­teilt wird, ob eine Behörde in einer Weise gehan­delt hat, die mit einem ratio­nalen kommer­zi­ellen Markt­teil­nehmer vergleichbar ist.

Warum wurde der National Lottery Distri­bu­tion Fund erwähnt?
Die Kläger argu­men­tierten, dass die für Marke­ting­zwecke einbe­hal­tenen Mittel statt­dessen in den Distri­bu­tion Fund einge­zahlt werden sollten, um sie für gute Zwecke zu verwenden.

Hat das Gericht Beweise für eine rechts­wid­rige staat­liche Beihilfe gefunden?
Nein. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Kläger nicht nach­weisen konnten, dass die Entschei­dung der gesetz­li­chen Defi­ni­tion einer Subven­tion entspricht.

Wie hat die Regu­lie­rungs­be­hörde die Marke­ting­in­ves­ti­tionen gerecht­fer­tigt?
Die Regu­lie­rungs­be­hörde stützte sich auf ökono­me­tri­sche Analysen und unab­hän­gige Exper­ten­gut­achten, die darauf hindeuten, dass Marke­ting­aus­gaben die Gesamt­ren­dite stei­gern könnten.

War der Zeit­punkt ein Thema in dem Verfahren?
Ja. Das Gericht stellte fest, dass die Klage fast zwei Jahre nach Veröf­fent­li­chung der Entschei­dung einge­reicht wurde.

Sind weitere Rechts­strei­tig­keiten bezüg­lich der National Lottery anhängig?
Sepa­rate Verfahren vor dem High Court bezüg­lich der Vergabe der vierten Lizenz sind weiterhin anhängig.

Was bedeutet das Urteil für künf­tige Subven­ti­ons­klagen?
Das Urteil stellt klar, dass Kläger stich­hal­tige Beweise vorlegen müssen und sich nicht allein auf das Vorliegen eines öffent­li­chen Inter­esses berufen können, um eine Subven­tion nach­zu­weisen.

Lisa
Lisa
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