Zivil­ge­richt stoppt Vorwürfe gegen EM Group und Bellona

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Vorwürfe wegen ille­galer Glücks­spiele: Offene Fragen im Urteil des Frank­furter Gerichts

Eine einst­wei­lige Verfü­gung des Land­ge­richts Frank­furt vom 30. Juni 2025 (Akten­zei­chen 2–12 O 137/25) verbietet einem deut­schen Spieler, bestimmte Vorwürfe gegen Bellona N.V. und die EM Group zu wieder­holen. Die Verfü­gung wurde später von den Anwälten der EM Group, Melchers, als Antwort auf eine Pres­se­an­frage an Malta Media weiter­ge­leitet.

Bemer­kens­wert ist, dass die bereit­ge­stellte Version unge­schwärzt war und den voll­stän­digen Namen und die Wohn­adresse der betrof­fenen Person enthielt. Dies wirft berech­tigte Fragen zu den Daten­schutz­prak­tiken in Deutsch­land auf, insbe­son­dere hinsicht­lich der Weiter­gabe perso­nen­be­zo­gener Daten an Dritte im Zusam­men­hang mit Medi­en­mit­tei­lungen. Ob eine solche Weiter­gabe den Stan­dards der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) entspricht, bleibt eine offene Frage, die einer genaueren Prüfung bedarf.

Die gericht­liche Verfü­gung verbietet einer deut­schen Person, öffent­lich Behaup­tungen über Bellona N.V., ein in Curaçao lizen­ziertes Unter­nehmen, und dessen Dienst­leister EM Group (eMoore N.V.) zu wieder­holen. Die EM Group wurde in dem Verfahren von der deut­schen Anwalts­kanzlei Melchers vertreten. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Äuße­rungen der Person als unzu­lässig anzu­sehen sind, unter anderem aufgrund einer Sprache, die als Zwang oder Druck auf den Ruf ange­sehen wurde. Es wurden keine Fest­stel­lungen zur Recht­mä­ßig­keit der Glücks­spiel­ak­ti­vi­täten selbst getroffen, noch wurden im Rahmen des Unter­las­sungs­ver­fah­rens Verstöße gegen Vorschriften bewertet.

Die in der Entschei­dung zitierten Doku­mente bestä­tigen jedoch, dass die Person etwa 32.000 Euro an die Glücks­spiel­web­sites von Bellona N.V. über­wiesen hatte. Zu diesem Zeit­punkt war Bellona in Curaçao lizen­ziert. Das deut­sche Glücks­spiel­recht, insbe­son­dere der Glücks­spiel­staats­ver­trag 2021 (GlüStV), beschränkt den Zugang zu Onlin­e­glücks­spielen auf in Deutsch­land lizen­zierte Anbieter. Anbieter, die sich ohne eine solche Geneh­mi­gung an deut­sche Nutzer richten, verstoßen in der Regel gegen § 284 StGB (ille­gales Glücks­spiel).

Darüber hinaus kann auch § 261 StGB (Geld­wä­sche) zur Anwen­dung kommen, wenn durch solche uner­laubten Akti­vi­täten Gelder gene­riert werden, insbe­son­dere wenn die Erlöse wieder in das Finanz­system zurück­fließen oder für weitere kommer­zi­elle Trans­ak­tionen verwendet werden. Diese Bestim­mungen sind Teil des umfas­senden deut­schen Rahmens zur Bekämp­fung von Finanz­kri­mi­na­lität und zum Schutz regu­lierter Märkte.

Im Verfahren wurden weitere Bedenken geäu­ßert, über die jedoch nicht entschieden wurde. Die Person behaup­tete, dass die Website ohne Einhal­tung des OASIS-Ausschluss­re­gis­ters betrieben werde und dass es syste­mi­sche Lücken bei den AML- (Anti-Geld­wä­sche) und KYC-Verfahren (Know Your Customer) gebe.

Es wurde auf die Rolle der EM Group als Dienst­leister verwiesen, einschließ­lich ihrer Funk­tionen als Treu­händer und Unter­neh­mens­leiter. Aus den öffent­li­chen Aufzeich­nungen geht nicht hervor, ob diese Behaup­tungen von den zustän­digen Behörden unter­sucht oder unab­hängig geprüft wurden.

Das deut­sche Recht verpflichtet bestimmte Amts­träger, darunter Richter, dazu, schwer­wie­gende Straf­taten, die ihnen im Rahmen ihrer Tätig­keit auffallen, zu melden. Bislang gibt es keine Anzei­chen dafür, dass eine solche Meldung an die Straf­ver­fol­gungs­be­hörden durch den Inhalt dieses zivil­recht­li­chen Unter­las­sungs­ver­fah­rens ausge­löst wurde.

Dies wirft wich­tige Fragen hinsicht­lich der Abgren­zung zwischen zivil­recht­li­chen Verleum­dungs­klagen und mögli­chen verwal­tungs- oder straf­recht­li­chen Maßnahmen auf. Das Gericht hat zwar Maßnahmen ergriffen, um Rufschä­di­gungen durch unbe­stä­tigte öffent­liche Äuße­rungen zu verhin­dern, jedoch nicht geprüft, ob das zugrunde liegende Verhalten eine behörd­liche Unter­su­chung recht­fer­tigt.

Zwar genießen deut­sche Rechts­an­wälte gemäß § 43a BRAO einen umfas­senden Vertrau­lich­keits­schutz, doch berech­tigt sie diese Pflicht nicht dazu, Hand­lungen zu unter­stützen oder zu igno­rieren, die gegen aufsichts­recht­liche oder straf­recht­liche Vorschriften verstoßen könnten. Als Ange­hö­rige der Anwalt­schaft sind sie an die Berufs­ord­nung für Rechts­an­wälte (BORA) gebunden, die ihnen vorschreibt, unab­hängig, gewis­sen­haft und geset­zes­kon­form zu handeln.

Wenn ein Anwalt Kenntnis davon erlangt, dass sein Mandant mögli­cher­weise an Akti­vi­täten betei­ligt ist, die gegen Lizenz­vor­schriften oder Geld­wä­sche­pflichten verstoßen, muss er seine eigene beruf­liche Posi­tion sorg­fältig abwägen. Die fort­ge­setzte recht­liche Unter­stüt­zung in solchen Fällen könnte je nach den Umständen Fragen der ethi­schen Verant­wor­tung und mögliche diszi­pli­na­ri­sche oder rufschä­di­gende Konse­quenzen aufwerfen.

Melchers oder der EM Group wird hier kein Fehl­ver­halten vorge­worfen. Mit diesem Beitrag soll kein rechts­wid­riges Verhalten sugge­riert werden, sondern auf eine regu­la­to­ri­sche Grau­zone hinge­wiesen werden: Zivil­ver­fahren bringen einzelne Beschwer­de­führer zum Schweigen, aber poten­ziell schwer­wie­gende Vorwürfe in Bezug auf Lizen­zie­rung, Geld­wä­sche­be­kämp­fung und Verbrau­cher­schutz bleiben unbe­ant­wortet.

Dieser Fall veran­schau­licht die wach­sende Span­nung zwischen Verleum­dungs­klagen und dem Schutz von Whist­le­b­lo­wern im digi­talen Zeit­alter. Er wirft auch eine umfas­sen­dere poli­ti­sche Frage für die deut­schen Behörden auf: Wie sollten Gerichte und Rechts­ver­treter vorgehen, wenn zivil­recht­liche Klagen sich auf Verhal­tens­weisen beziehen, die, wenn sie sich als wahr erweisen, unter das Straf­recht oder Verwal­tungs­recht fallen könnten?

FAQs

Was entschied das Land­ge­richt Frank­furt in diesem Fall?
Das Gericht unter­sagte einer Person, bestimmte Aussagen über Bellona N.V. und EM Group öffent­lich zu wieder­holen.

Wer sind Bellona N.V. und EM Group?
Bellona N.V. ist ein in Curaçao lizen­ziertes Glücks­spiel­un­ter­nehmen, während EM Group als Dienst­leister und Treu­händer fungiert.

Warum wurde die Verfü­gung erlassen?
Die Aussagen wurden als unzu­lässig gewertet, da sie mögli­cher­weise den Eindruck von Nöti­gung oder rufschä­di­gendem Druck erweckten.

Wurde die Recht­mä­ßig­keit des Glücks­spiels unter­sucht?
Nein, die gericht­liche Entschei­dung befasste sich nicht mit der Lega­lität der Glücks­spiel­an­ge­bote oder mögli­chen Geset­zes­ver­stößen.

Wie viel Geld war betroffen?
Laut Gerichts­un­ter­lagen über­wies die betrof­fene Person rund 32.000 Euro an Glücks­spiel­seiten von Bellona N.V.

Wurden persön­liche Daten der Person veröf­fent­licht?
Ja, die unge­schwärzte Verfü­gung enthielt den voll­stän­digen Namen und die Adresse der betrof­fenen Person, was Daten­schutz­fragen aufwirft.

Sind nicht lizen­zierte Glücks­spiel­an­bieter in Deutsch­land illegal?
Ja, nach dem GlüStV 2021 und §284 StGB ist Onlin­e­glücks­spiel ohne deut­sche Lizenz in der Regel rechts­widrig.

Könnte Geld­wä­sche im Spiel sein?
Mögli­cher­weise. Wenn Gelder aus ille­galem Glücks­spiel stammen und weiter­ver­wendet werden, kann §261 StGB greifen.

Wurden Melchers oder EM Group eines Fehl­ver­hal­tens beschul­digt?
Nein, es wurden keine Vorwürfe gegen Melchers oder EM Group im Rahmen dieses Verfah­rens erhoben.

Welche rechts­po­li­ti­sche Frage wirft der Fall auf?
Er zeigt den Konflikt zwischen Verleum­dungs­recht und Hinweis­ge­ber­schutz, wenn Zivil­klagen mögliche Aufsichts­ver­stöße über­de­cken.

Recht­li­cher Hinweis: Dieser Artikel behauptet oder impli­ziert kein rechts­wid­riges Verhalten seitens der EM Group (eMoore N.V.), Bellona N.V. oder ihrer gesetz­li­chen Vertreter. Alle Verweise auf gesetz­liche Bestim­mungen, Verfahren oder mögliche regu­la­to­ri­sche Auswir­kungen basieren auf öffent­lich zugäng­li­chen Doku­menten und allge­meinen recht­li­chen Kommen­taren. Es werden keine Anschul­di­gungen erhoben, und es sollten keine Schluss­fol­ge­rungen über die Recht­mä­ßig­keit der Hand­lungen einer Partei gezogen werden. Der Inhalt soll laufende Rechts­an­ge­le­gen­heiten nicht beein­träch­tigen oder gericht­liche Entschei­dungen beein­flussen.

Michael Schmitt
Michael Schmitthttps://michaelschmitt.co.uk
Michael Schmitt ist Gründer von TRIDER.UK und Herausgeber von Malta-Media.de. Er berichtet über iGaming, Glücksspielregulierung, Unternehmensstrukturen, Finanzdienstleistungen und Marktintegrität und verbindet investigativen Journalismus mit fast drei Jahrzehnten Erfahrung im Unternehmensservice und internationalen Geschäft.

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