Ist EM Group nur Treu­händer oder fakti­scher Betreiber?

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Ist die EM Group ledig­lich ein Treu­händer oder geht ihre Rolle darüber hinaus?

Eine Analyse der Verwal­tungs­auf­gaben, Fragen der Rechen­schafts­pflicht und sich entwi­ckelnden recht­li­chen Fragen im Offshore-Glücks­spiel­sektor von Curaçao.

Der unsicht­bare Einfluss eines stillen Verwal­ters

Welche Auswir­kungen hat es, wenn ein für die „Compli­ance” zustän­diges Unter­nehmen mögli­cher­weise auch Platt­formen in Fragen wie dem Einfrieren von Konten, der Bear­bei­tung von Kunden­strei­tig­keiten und der Ausar­bei­tung interner Stra­te­gien anweist?

Dieser Artikel unter­sucht die EM Group (der Handels­name von eMoore N.V. in Curaçao) einge­hend und geht der Frage nach, ob die jüngsten Gerichts­ver­fahren, Medi­en­be­richte und regu­la­to­ri­schen Entwick­lungen darauf hindeuten, dass ihre Rolle über die eines passiven Treu­hän­ders hinaus­geht.

Während sich die EM Group in der Vergan­gen­heit als Spezia­list für Back­of­fice-Support und Verwal­tungs­dienst­leis­tungen für inter­na­tio­nale Kunden präsen­tiert hat, werfen neue Entwick­lungen berech­tigte Fragen hinsicht­lich der opera­tiven Verant­wort­lich­keiten des Unter­neh­mens auf, insbe­son­dere in risi­ko­rei­chen Sektoren wie dem Onlin­e­glücks­spiel.

Auf der Grund­lage aktu­eller Berichte der Curaçao Chro­nicle, anony­mi­sierter Gerichts­un­ter­lagen deut­scher Gerichte und regu­la­to­ri­scher Neue­rungen in Curaçao und den Nieder­landen unter­sucht diese Analyse die poten­zi­ellen Unklar­heiten zwischen formellen Treu­hän­der­pflichten und tatsäch­li­chen Manage­ment­ver­ant­wort­lich­keiten.

Die Unter­su­chung bezieht sich auch auf einen grund­le­genden Rechts­grund­satz: Unter­nehmen oder Personen, die als Direk­toren oder opera­tive Entschei­dungs­träger fungieren, können unab­hängig von ihren offi­zi­ellen Titeln recht­lich haftbar gemacht werden.

Die EM Group und der Streit um das Wonder Casino

Am 15. Juli 2025 veröf­fent­lichte die Curaçao Chro­nicle einen Artikel mit dem Titel „Betrugs­vor­würfe gegen Onli­ne­ca­sino und EM Group: Beschwer­de­führer verlangt Antworten”. Dieser Artikel beschrieb detail­liert die Beschwerden eines Spie­lers, der berich­tete, dass er aus einem Konto bei „Wonder Casino” ausge­sperrt worden sei, das angeb­lich in Curaçao lizen­ziert war.

Der Beschwer­de­führer hob eine fehl­ge­schla­gene Trans­ak­tion hervor und erklärte, dass diese von einem Zahlungs­an­bieter zurück­er­stattet worden sei, vom Casino jedoch fälsch­li­cher­weise als „erhalten” verbucht worden sei. Bezeich­nen­der­weise behaup­tete der Beschwer­de­führer auf der Grund­lage von ihm einge­se­hener Mittei­lungen, dass die EM Group (die als Treu­händer und Verwal­tungs­dienst­leister für Wonder Casino fungiert) die Sper­rung des Kontos empfohlen oder geneh­migt habe.

In der Beschwerde wurde ausdrück­lich eine Mitar­bei­terin der EM Group, Cindy Drom­mond, genannt, die angeb­lich daran betei­ligt war, den Platt­form­be­treiber anzu­weisen, den Zugang zum Konto zu beschränken.

Der ehema­lige Rechts­ver­treter der EM Group, Niels Blok­land, wies diese Vorwürfe Berichten zufolge zurück. Der Beschwer­de­führer bezeich­nete diese Zurück­wei­sung als Hinweis auf tief­grei­fen­dere Probleme und nicht nur als bloße Mängel im Kunden­ser­vice.

Es sind keine regu­la­to­ri­schen Maßnahmen als Reak­tion auf diese spezi­fi­sche Beschwerde bekannt. Dennoch hat der Fall eine erneute Diskus­sion über die recht­li­chen Verpflich­tungen und Rollen von Treu­hand­ge­sell­schaften im Rahmen der Glücks­spiel­li­zen­zie­rung in Curaçao ausge­löst.

Treu­händer unter genauer Beob­ach­tung: Jüngste Entwick­lungen in Curaçao

Die EM Group ist eine von mehreren Treu­hand­ge­sell­schaften, die im Rahmen des tradi­tio­nellen Master-Lizenz­sys­tems von Curaçao tätig sind und Dienst­leis­tungen für Onlin­e­glücks­spiel­an­bieter erbringen, deren letzt­end­liche wirt­schaft­liche Eigen­tümer oft nicht öffent­lich bekannt sind. Diese Treu­händer fungieren als Gate­keeper, verwalten die Unter­neh­mens­grün­dung, die Geschäfts­füh­rung und die Compli­ance und bieten den wirt­schaft­li­chen Eigen­tü­mern gleich­zeitig einen gewissen Rechts­schutz.

Jüngste recht­liche Kommen­tare, die von Malta Media in dem Artikel „Wer haftet, wenn der Treu­händer als Geschäfts­führer fungiert?“ hervor­ge­hoben wurden, stützen sich jedoch auf eine Entschei­dung des nieder­län­di­schen Obersten Gerichts­hofs. Diese Analyse legt nahe, dass dieje­nigen, die Führungs­auf­gaben wahr­nehmen, selbst wenn dies nur infor­mell geschieht, nach dem Gesetz mit einer Geschäfts­füh­rer­haf­tung konfron­tiert sein könnten.

Daher könnten Unter­nehmen wie die EM Group fest­stellen, dass die Grenze zwischen den Rollen von Treu­händer und Geschäfts­führer recht­lich unklar sein kann, insbe­son­dere wenn Hinweise auf eine Betei­li­gung an Entschei­dungs­pro­zessen, der Verwal­tung von Kunden­konten oder opera­tiven Ange­le­gen­heiten vorliegen.

Die Frank­furter einst­wei­lige Verfü­gung: Recht­liche Entwick­lungen

Die Ange­le­gen­heit spitzte sich im Juni 2025 recht­lich zu, als die EM Group in Deutsch­land eine einst­wei­lige Verfü­gung gegen einen deut­schen Akteur bean­tragte, der Vorwürfe hinsicht­lich der opera­tiven Betei­li­gung der EM Group erhoben hatte.

Am 30. Juni 2025 erließ das Land­ge­richt Frank­furt am Main eine einst­wei­lige Verfü­gung („Beschluss­ver­fü­gung“) zugunsten der EM Group, vertreten durch ihre Anwälte bei Melchers.

Die gericht­liche Anord­nung unter­sagte dem Spieler, öffent­lich Betrugs­vor­würfe gegen die EM Group zu erheben oder unter Andro­hung der Veröf­fent­li­chung interner Doku­mente die Erstat­tung von Glücks­spiel­ver­lusten zu fordern. Das Gericht akzep­tierte das Argu­ment der EM Group, dass das Verhalten des Spie­lers eine versuchte Erpres­sung darstellte und den Ruf der EM Group schä­digte.

Wichtig ist, dass sich diese einst­wei­lige Verfü­gung ausschließ­lich auf die recht­liche Zuläs­sig­keit der Hand­lungen und Äuße­rungen des Spie­lers konzen­trierte. Sie befasste sich nicht direkt mit der sach­li­chen Rich­tig­keit oder Unrich­tig­keit der Behaup­tungen des Spie­lers über die opera­tive Betei­li­gung der EM Group.

Die einst­wei­lige Verfü­gung bezog sich insbe­son­dere auf Vorwürfe des Spie­lers, wonach die EM Group an Akti­vi­täten wie „Betrieb ohne gültige Lizenz, Umge­hung von OASIS-Spie­ler­aus­schlüssen und Nicht­ein­hal­tung von AML- und KYC-Proto­kollen” betei­ligt gewesen sei.

Das Gericht wies auch auf die Drohung des Spie­lers hin, interne Struk­tur­do­ku­mente zu veröf­fent­li­chen, wenn ihm nicht etwa 32.000 € an Spiel­ver­lusten erstattet würden.

Die einst­wei­lige Verfü­gung bezog sich zwar auf das Verhalten des Spie­lers, warf jedoch indi­rekt Fragen hinsicht­lich des Ausmaßes der Betei­li­gung der EM Group auf. Wäre die Rolle der EM Group rein passiv gewesen, wären solche Behaup­tungen wohl weniger rele­vant gewesen.

Bewer­tung von Unter­neh­mens­struk­turen und opera­tiven Verant­wort­lich­keiten

Um poten­zi­elle Haftungs­ri­siken zu bewerten, ist es notwendig, die spezi­fi­schen Unter­neh­mens­funk­tionen der EM Group zu verstehen. Im Rahmen des Regu­lie­rungs­rah­mens von Curaçao ist die EM Group (eMoore N.V.) als gesetz­li­cher Vertreter für mehrere Onlin­e­glücks­spiel­un­ter­nehmen regis­triert. In der Praxis umfasst dies häufig Aufgaben wie die Geschäfts­füh­rung, die Wahr­neh­mung von Sekre­ta­ri­ats­auf­gaben und die Bereit­stel­lung von Sitz­adressen.

Während die EM Group öffent­lich ihre Exper­tise in den Berei­chen umfas­sende Unter­neh­mens­ver­wal­tung und Compli­ance-Manage­ment hervor­hebt, sind Bedenken hinsicht­lich ihrer Betei­li­gung an opera­tiven Ange­le­gen­heiten wie der Verwal­tung von Kunden­gel­dern, der Bear­bei­tung von Konto­strei­tig­keiten und der Bear­bei­tung von Kunden­be­schwerden aufge­kommen.

Wenn Treu­hand­ge­sell­schaften Anwei­sungen zu opera­tiven Ange­le­gen­heiten geben oder aktiv an Entschei­dungs­pro­zessen von Kunden betei­ligt sind, könnten sie einer verstärkten recht­li­chen Kontrolle ausge­setzt sein. Die Common-Law-Doktrin der Schat­ten­vor­stände erkennt Personen oder Unter­nehmen, die regel­mäßig Anwei­sungen an Unter­neh­mens­vor­stände geben, als poten­ziell haftbar an, unab­hängig von formellen Titeln.

Auswir­kungen der bevor­ste­henden regu­la­to­ri­schen Ände­rungen

Als Reak­tion auf die Erwar­tungen der FATF und der inter­na­tio­nalen Regu­lie­rungs­be­hörden über­ar­beitet die Regie­rung von Curaçao derzeit die Regu­lie­rung des Glücks­spiel­sek­tors. Ein neues direktes Lizen­zie­rungs­system unter der Aufsicht der Curaçao Gaming Autho­rity (CGA) ersetzt das bishe­rige Master-Lizenz­system.

Zu den erwar­teten regu­la­to­ri­schen Ände­rungen gehören die direkte Lizen­zie­rung von Betrei­bern, eine erhöhte Trans­pa­renz der wirt­schaft­li­chen Eigen­tums­ver­hält­nisse, verschärfte Sorg­falts­pflichten für Anbieter und klar defi­nierte Durch­set­zungs­me­cha­nismen in Bezug auf AML‑, KYC- und Spie­ler­schutz­vor­schriften.

Sollten Beweise darauf hindeuten, dass die opera­tive Betei­li­gung der EM Group über die übli­chen Aufgaben eines Treu­hän­ders hinaus­geht, könnte das Unter­nehmen einer verstärkten Kontrolle und regu­la­to­ri­schen Verpflich­tungen zur trans­pa­renten Offen­le­gung von Verträgen und mögli­cher­weise zur Bean­tra­gung entspre­chender Betriebs­li­zenzen ausge­setzt sein.

Auswir­kungen auf den Ruf und der Anschein von Verant­wor­tung

Über die recht­li­chen Risiken hinaus spielen Unter­nehmen wie die EM Group eine wich­tige Rolle bei der Gestal­tung der Legi­ti­mität ihrer Kunden. Ihre Namen erscheinen promi­nent in Lizenz­do­ku­menten, öffent­li­chen Regis­tern und Compli­ance-Aufzeich­nungen, wodurch sie öffent­lich mit dem Geschäfts­ge­baren ihrer Kunden in Verbin­dung gebracht werden.

Beschwerden von Spie­lern über verspä­tete Zahlungen oder unge­löste Strei­tig­keiten beziehen sich zuneh­mend auf die Betei­li­gung der EM Group. Die öffent­liche und recht­liche Aufmerk­sam­keit für diese Themen stellt die tradi­tio­nelle Back­of­fice-Wahr­neh­mung von Treu­hand­ge­sell­schaften und ihre Sicht­bar­keit in der Branche infrage.

Fazit: Die Notwen­dig­keit von Trans­pa­renz

Dieser Artikel behauptet nicht, dass die EM Group Betrug begangen hat, noch wirft er ihr vor, Aufsichts­be­hörden oder die Öffent­lich­keit absicht­lich in die Irre geführt zu haben. Viel­mehr verweist er auf zuneh­mende Hinweise aus Beschwerden, recht­li­chen Schritten und regu­la­to­ri­schen Aktua­li­sie­rungen, die darauf hindeuten, dass die Rolle der EM Group über die eines passiven Treu­hän­ders hinaus­gehen könnte.

In einem sich wandelnden recht­li­chen Kontext liegt die Beweis­last zuneh­mend bei den Verwal­tungs­ge­sell­schaften, die ihre genaue opera­tive Betei­li­gung klären müssen. Für Unter­nehmen wie die EM Group wird die Wahrung der Trans­pa­renz zuneh­mend zu einer Compli­ance­an­for­de­rung und nicht mehr zu einer optio­nalen Stra­tegie.

Zur Vorbe­rei­tung dieses Arti­kels wurden der EM Group detail­lierte Fragen zu ihren opera­tiven Rollen, Verfahren bei Verbrau­cher­strei­tig­keiten und internen Kontroll­me­cha­nismen gestellt. Die EM Group lehnte eine direkte Antwort ab.

Statt­dessen erhielt Malta Media eine gegne­ri­sche recht­liche Mittei­lung von Melchers, der die EM Group vertritt, in Form einer Warnung unter Bezug­nahme auf die Frank­furter Gerichts­ver­fü­gung. In dem Schreiben von Melchers wurde die Bericht­erstat­tung von Malta Media kriti­siert und auf eine mögliche Haftung hinge­wiesen, weil Doku­mente erwähnt wurden, die unter eine Gerichts­ver­fü­gung zwischen der EM Group und dem Spieler fallen.

Wichtig ist, dass Malta Media eine unge­schwärzte Kopie dieser Verfü­gung erhalten hat, obwohl es nicht Partei des Gerichts­ver­fah­rens ist. Anstatt die Haltung der EM Group zu klären, weckte dieser Ansatz Bedenken hinsicht­lich der Versuche, inves­ti­ga­tive Bericht­erstat­tung zu unter­binden.

Solche recht­li­chen Schritte sind zwar recht­mäßig, bergen jedoch die Gefahr, die öffent­liche Rechen­schafts­pflicht zu behin­dern, insbe­son­dere wenn Unter­nehmen legi­time Anfragen von öffent­li­chem Inter­esse nicht beant­worten. Wenn die EM Group behauptet, ledig­lich Treu­händer zu sein, würde eine trans­pa­rente Klar­stel­lung Zweifel ausräumen. Schweigen oder aggres­sive recht­liche Taktiken verstärken jedoch die Fragen, ob ihr opera­tiver Einfluss über die reine Verwal­tung hinaus­geht.

FAQs

Was ist die EM Group und welche Funk­tion erfüllt sie im Glücks­spiel­sektor von Curaçao?
Die EM Group, handelnd unter dem Namen eMoore N.V., bietet Verwal­tungs- und Treu­hand­dienste für Onlin­e­glücks­spiel­an­bieter in Curaçao an. Neue Entwick­lungen werfen jedoch Fragen über eine mögliche opera­tive Betei­li­gung auf.

Warum steht die EM Group im Mittel­punkt des Falls rund um Wonder Casino?
Ein Spieler behaup­tete, dass die EM Group die Sper­rung seines Kontos bei Wonder Casino veran­lasst habe. Diese Anschul­di­gung deutet auf eine aktive Rolle im Tages­ge­schäft hin.

Könnte die EM Group recht­lich haftbar gemacht werden?
Ja, insbe­son­dere wenn sie faktisch als Geschäfts­führer handelt. Nieder­län­di­sche Recht­spre­chung erlaubt es, auch infor­melle Entschei­dungs­träger haftbar zu machen.

Was besagt die einst­wei­lige Verfü­gung des Frank­furter Gerichts?
Das Land­ge­richt Frank­furt unter­sagte einem Spieler, EM Group öffent­lich Betrug vorzu­werfen oder mit der Veröf­fent­li­chung interner Doku­mente zu drohen. Die inhalt­liche Rich­tig­keit der Vorwürfe wurde jedoch nicht geprüft.

Wie wirkt sich das neue Lizenz­system Cura­çaos auf Dienst­leister wie EM Group aus?
Durch die Einfüh­rung direkter Lizenzen steigen die Anfor­de­rungen an Trans­pa­renz, Sorg­falts­pflichten und recht­liche Verant­wort­lich­keit, auch für Treu­händer.

Was ist ein Schatten-Geschäfts­führer und trifft dies auf EM Group zu?
Ein Schatten-Geschäfts­führer beein­flusst Entschei­dungen ohne offi­zi­elle Ernen­nung. Sollte EM Group operativ tätig sein, könnte sie recht­lich als solcher betrachtet werden.

Welche recht­li­chen Risiken bestehen für EM Group bei opera­tiver Einmi­schung?
Wenn nach­ge­wiesen wird, dass EM Group über Verwal­tung hinaus operativ tätig ist, drohen recht­liche Konse­quenzen, Bußgelder und Repu­ta­ti­ons­schäden.

Hat EM Group auf die Vorwürfe öffent­lich reagiert?
Statt Stel­lung zu beziehen, ließ EM Group über ihre Anwälte eine juris­ti­sche Warnung ausspre­chen. Eine trans­pa­rente Aufklä­rung blieb aus.

Welche regu­la­to­ri­schen Ände­rungen sind in Curaçao geplant?
Die Reform beinhaltet indi­vi­du­elle Betrei­ber­li­zenzen, Offen­le­gung wirt­schaft­li­cher Eigen­tümer und verschärfte Maßnahmen gegen Geld­wä­sche und Betrug.

Warum ist Trans­pa­renz für Verwal­tungs­firmen wie EM Group so entschei­dend?
Je sicht­barer solche Firmen im öffent­li­chen und recht­li­chen Raum werden, desto wich­tiger ist es, ihre Rollen klar abzu­grenzen, um recht­liche Risiken zu vermeiden.

Recht­li­cher Hinweis: Dieser Artikel unter­stellt kein rechts­wid­riges Verhalten seitens der EM Group oder verbun­dener Unter­nehmen. Er präsen­tiert öffent­lich zugäng­liche Infor­ma­tionen, Gerichts­akten und gemel­dete Vorwürfe, ohne deren sach­liche Rich­tig­keit zu bestä­tigen. Alle Behaup­tungen unter­liegen einer recht­li­chen Über­prü­fung, und die EM Group wurde in keinem der genannten Verfahren wegen Fehl­ver­hal­tens für schuldig befunden.

Michael Schmitt
Michael Schmitthttps://michaelschmitt.co.uk
Michael Schmitt ist Gründer von TRIDER.UK und Herausgeber von Malta-Media.de. Er berichtet über iGaming, Glücksspielregulierung, Unternehmensstrukturen, Finanzdienstleistungen und Marktintegrität und verbindet investigativen Journalismus mit fast drei Jahrzehnten Erfahrung im Unternehmensservice und internationalen Geschäft.

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