Spil­le­myn­dig­heden warnt vor FATF-Grau- und Schwarz­liste

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Die däni­sche Glücks­spiel­be­hörde (DGA) hat neue Leit­li­nien veröf­fent­licht, in denen sie die in Däne­mark zuge­las­senen Glücks­spiel­an­bieter an ihre Verpflich­tungen gemäß den natio­nalen Gesetzen zur Bekämp­fung der Geld­wä­sche (AML) erin­nert, insbe­son­dere im Hinblick auf die aktua­li­sierten Listen der Finan­cial Action Task Force (FATF) mit Hoch­ri­si­ko­län­dern. Dazu gehören Länder auf der Grauen Liste – Länder, die einer verstärkten Über­wa­chung unter­liegen – und die Schwarze Liste, die aus Ländern besteht, die aufgrund erheb­li­cher Mängel bei der Bekämp­fung von Geld­wä­sche und Terro­ris­mus­fi­nan­zie­rung (AML/CFT) zu Maßnahmen aufge­for­dert werden.

Die Mittei­lung der DGA ist zwar rein verfah­rens­tech­ni­scher Natur, unter­streicht jedoch die wach­senden inter­na­tio­nalen Bemü­hungen, AML-Lücken im Glücks­spiel­be­reich zu schließen, einer Branche, die zuneh­mend grenz­über­schrei­tenden Risiken, digi­taler Anony­mität und Miss­brauch für krimi­nelle Zwecke ausge­setzt ist.

FATF-Listen und ihre Bedeu­tung für die Compli­ance

Die FATF, eine zwischen­staat­liche Orga­ni­sa­tion zur Bekämp­fung von Geld­wä­sche und Terro­ris­mus­fi­nan­zie­rung, veröf­fent­licht regel­mäßig zwei wich­tige Listen:

Graue Liste (Länder, die einer verstärkten Über­wa­chung unter­liegen): Länder, die sich verpflichtet haben, Mängel bei der Bekämp­fung von Geld­wä­sche und Terro­ris­mus­fi­nan­zie­rung rasch zu beheben, und die zu diesem Zweck aktiv mit der FATF zusam­men­ar­beiten.

Schwarze Liste (Hoch­ri­si­ko­länder, die zu Maßnahmen aufge­for­dert werden): Länder mit schwer­wie­genden stra­te­gi­schen Mängeln bei der Bekämp­fung von Geld­wä­sche und Terro­ris­mus­fi­nan­zie­rung, die sich nicht verpflichtet haben, die fest­ge­stellten Probleme zu beheben, oder dies nicht tun.

Die Aufnahme eines Landes in eine dieser Listen signa­li­siert inter­na­tio­nalen Inter­es­sen­gruppen – darunter Regie­rungen, Aufsichts­be­hörden und Finanz­in­sti­tute –, dass Unter­nehmen in diesen Ländern einer verstärkten Kontrolle unter­liegen.

Aktua­li­sierte Listen der von der FATF über­wachten Länder

Die graue Liste umfasst die folgenden Länder:

  • Alge­rien
  • Angola
  • Boli­vien
  • Bulga­rien
  • Burkina Faso
  • Kamerun
  • Elfen­bein­küste
  • Demo­kra­ti­sche Repu­blik Kongo
  • Haiti
  • Kenia
  • Laos
  • Libanon
  • Monaco
  • Mosambik
  • Namibia
  • Nepal
  • Nigeria
  • Südafrika
  • Südsudan
  • Syrien
  • Vene­zuela
  • Vietnam
  • Jung­fern­in­seln (Groß­bri­tan­nien)
  • Jemen

Die schwarze Liste umfasst hingegen die folgenden Länder:

  • Demo­kra­ti­sche Volks­re­pu­blik Korea (Nord­korea)
  • Iran
  • Myanmar

Diese Länder wurden als Länder mit erheb­li­chen stra­te­gi­schen Mängeln bei der Bekämp­fung von Geld­wä­sche und Terro­ris­mus­fi­nan­zie­rung iden­ti­fi­ziert und haben entweder nicht konstruktiv mit der FATF zusam­men­ge­ar­beitet oder keine ausrei­chenden Fort­schritte bei ihren Abhil­fe­maß­nahmen erzielt.

Das däni­sche Geld­wä­sche­ge­setz und seine Auswir­kungen auf Glücks­spiel­an­bieter

Gemäß § 17 Abs. 1 des däni­schen Geld­wä­sche­ge­setzes sind Glücks­spiel­an­bieter verpflichtet, eine verstärkte Kunden­über­prü­fung (Enhanced Customer Due Dili­gence, EDD) durch­zu­führen, wenn ein Spieler ein erhöhtes Risiko aufweist, in Geld­wä­sche oder Terro­ris­mus­fi­nan­zie­rung verwi­ckelt zu sein.

Diese Risi­ko­be­wer­tung muss sich an einer Reihe von Indi­ka­toren orien­tieren, darunter dieje­nigen in Anhang 3 des däni­schen AML-Gesetzes, der die Listen der FATF mit Hoch­ri­si­ko­län­dern enthält. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass die bloße Aufnahme eines Landes in die graue oder schwarze Liste der FATF nicht auto­ma­tisch die Verpflich­tung zur Durch­füh­rung einer EDD auslöst.

Eine EDD ist nur dann zwin­gend erfor­der­lich, wenn ein Spieler mit einem Land in Verbin­dung steht, das in der Verord­nung der Euro­päi­schen Union über Hoch­ri­si­ko­dritt­länder aufge­führt ist, wie in Abschnitt 17(2) des AML-Gesetzes darge­legt. Die Listen der FATF gelten als hilf­rei­ches Instru­ment für risi­ko­ba­sierte Bewer­tungen, haben jedoch nicht die gleiche recht­liche Bedeu­tung wie die EU-Liste.

Bedeu­tung der indi­vi­du­ellen Risi­ko­be­wer­tung

Die DGA betont, dass Glücks­spiel­an­bieter bei der Beur­tei­lung, ob EDD-Verfahren anzu­wenden sind, einen risi­ko­ba­sierten Ansatz verfolgen müssen. Das bedeutet, dass Anbieter nicht nur das Herkunfts­land eines Spie­lers berück­sich­tigen sollten, sondern auch andere Risi­ko­fak­toren wie Trans­ak­ti­ons­muster, Herkunft der Gelder, unge­wöhn­li­ches Wett­ver­halten oder Verbin­dungen zu poli­tisch expo­nierten Personen (PEPs).

Die Behörde fordert die Betreiber auf, wachsam zu bleiben und Ände­rungen der FATF-Listen sowie Aktua­li­sie­rungen der EU-eigenen Liste der Hoch­ri­si­ko­dritt­länder konti­nu­ier­lich zu über­wa­chen. Von den Betrei­bern wird erwartet, dass sie robuste AML-Compli­ance-Rahmen­werke unter­halten, die sich effi­zient an solche Ände­rungen anpassen können.

FATF- und EU-Listen: Unter­schei­dung zwischen gesetz­li­chen Anfor­de­rungen und Leit­li­nien

Obwohl die FATF-Listen nach däni­schem Recht nicht rechts­ver­bind­lich sind, haben sie eine erheb­liche Über­zeu­gungs­kraft. Betreiber, die diese Listen bei ihren Risi­ko­be­wer­tungen nicht berück­sich­tigen, können einer behörd­li­chen Über­prü­fung ausge­setzt sein oder Sank­tionen wegen unzu­rei­chender AML-Kontrollen drohen.

Im Gegen­satz dazu unter­liegen die in der EU-Verord­nung über Hoch­ri­si­ko­dritt­länder aufge­führten Länder direkten recht­li­chen Konse­quenzen gemäß den däni­schen AML-Vorschriften. Dazu gehören obli­ga­to­ri­sche EDD-Maßnahmen und erhöhte Verpflich­tungen hinsicht­lich der Über­prü­fung der Iden­tität, der Herkunft des Vermö­gens und des Zwecks der Glücks­spiel­be­zie­hung.

Die duale Struktur – Leit­li­nien der FATF und durch­setz­bare Verpflich­tungen nach EU-Recht – erfor­dert, dass Betreiber klar zwischen verbind­li­chen und empfoh­lenen Maßnahmen unter­scheiden. In der Praxis kann die Nicht­be­ach­tung der FATF-Listen jedoch weiterhin als Hinweis auf ein unzu­rei­chendes AML-Rahmen­werk ange­sehen werden, insbe­son­dere bei wieder­holten oder hoch­vo­lu­migen Trans­ak­tionen mit Spie­lern aus diesen Ländern.

Regu­la­to­ri­sche Erwar­tungen an Glücks­spiel­an­bieter

Im Rahmen des Enga­ge­ments Däne­marks zur Bekämp­fung der Finanz­kri­mi­na­lität erwartet die däni­sche Glücks­spiel­be­hörde von lizen­zierten Anbie­tern die Einhal­tung der folgenden Stan­dards:

  • Einbe­zie­hung der FATF-Hoch­ri­si­ko­länder in die AML-Risi­ko­be­wer­tungen.
  • Aktua­li­sie­rung der FATF-Updates und der EU-Liste der Hoch­ri­si­ko­dritt­länder.
  • Durch­füh­rung einer verstärkten Sorg­falts­pflicht, wenn dies aufgrund der allge­meinen Risi­ko­fak­toren erfor­der­lich ist.
  • Doku­men­ta­tion und Begrün­dung aller Ergeb­nisse der Risi­ko­be­wer­tung.
  • Nach­weis des Verständ­nisses der AML-Verpflich­tungen gemäß § 17(1) und § 17(2) des däni­schen AML-Gesetzes.

Betrei­bern wird außerdem empfohlen, Compli­ance-Beauf­tragte und Mitar­beiter mit Kunden­kon­takt konti­nu­ier­lich zu schulen, um sicher­zu­stellen, dass Warn­si­gnale – wie Versuche, das Herkunfts­land zu verschleiern, die Verwen­dung von Proxys oder wieder­holte Einzah­lungen in großer Höhe – umge­hend gemeldet und eska­liert werden.

Weiter­rei­chende Auswir­kungen auf den Glücks­spiel­sektor

Die erneute Fokus­sie­rung der DGA auf die Einhal­tung der FATF-Vorgaben erfolgt zu einem Zeit­punkt, an dem die behörd­liche Kontrolle der AML-Risiken im Glücks­spiel­be­reich in ganz Europa verschärft wird. Die zuneh­mende Verwen­dung von Kryp­to­wäh­rungen, digi­talen Geld­börsen und gren­zen­losen Zahlungs­platt­formen hat es Krimi­nellen erleich­tert, Onlin­e­glücks­spiel­an­ge­bote zu miss­brau­chen.

Infol­ge­dessen stehen die Regu­lie­rungs­be­hörden unter Druck, die Durch­set­zung zu verschärfen und sicher­zu­stellen, dass Glücks­spiel­platt­formen, insbe­son­dere solche mit einer Lizenz inner­halb der EU, nicht als Kanäle für ille­gale Finanz­ge­schäfte genutzt werden. Die Anglei­chung der natio­nalen AML-Gesetze an inter­na­tio­nale Leit­li­nien (FATF, EU-Richt­li­nien usw.) ist ein wesent­li­cher Bestand­teil dieser Stra­tegie.

Risi­ko­ba­sierte Compli­ance als recht­liche Absi­che­rung

Für Glücks­spiel­an­bieter geht es bei der Einfüh­rung einer risi­ko­ba­sierten Compli­ancestra­tegie nicht nur darum, die Aufsichts­be­hörde zufrieden zu stellen. Es handelt sich dabei auch um eine recht­liche Absi­che­rung. Die Nicht­durch­füh­rung einer ange­mes­senen Sorg­falts­prü­fung – selbst in Fällen, in denen der Spieler nicht direkt mit einer auf der schwarzen Liste stehenden Gerichts­bar­keit in Verbin­dung steht – kann zu Repu­ta­ti­ons­schäden, Geld­strafen oder dem Verlust der Glücks­spiel­li­zenz führen.

Daher kann es selbst dann, wenn eine erwei­terte Sorg­falts­pflicht nach däni­schem Recht nicht zwin­gend vorge­schrieben ist, ratsam sein, diese anzu­wenden, wenn Spieler mit Ländern in Verbin­dung stehen, die auf der grauen oder schwarzen Liste der FATF stehen, insbe­son­dere wenn auch andere Risi­ko­in­di­ka­toren vorliegen.

Fazit

Die Erin­ne­rung der däni­schen Glücks­spiel­be­hörde an die FATF-Listen ist zeit­gemäß und notwendig und zielt darauf ab, die AML-Maßnahmen inner­halb des regu­lierten Glücks­spiel­marktes des Landes zu stärken. Betreiber sollten diese Gele­gen­heit nutzen, um interne Kontrollen zu über­prüfen, Risi­ko­ma­trizen zu aktua­li­sieren und sicher­zu­stellen, dass die Verfahren zur Kunden­über­prü­fung mit den sich weiter­ent­wi­ckelnden inter­na­tio­nalen Stan­dards in Einklang stehen.

Auf diese Weise schützen sich die Betreiber nicht nur vor recht­li­chen oder regu­la­to­ri­schen Risiken, sondern tragen auch zu den welt­weiten Bemü­hungen zur Verhin­de­rung von Finanz­kri­mi­na­lität über Glücks­spiel­ka­näle bei.

FAQs

Was ist die FATF und warum ist sie für Glücks­spiel­be­treiber von Bedeu­tung?
Die FATF ist eine inter­na­tio­nale Orga­ni­sa­tion, die globale Stan­dards für die Bekämp­fung von Geld­wä­sche und Terro­ris­mus­fi­nan­zie­rung fest­legt. Ihre Länder­ri­si­ko­listen dienen als Leit­faden für Compli­ance-Maßnahmen.

Sind däni­sche Glücks­spiel­an­bieter gesetz­lich verpflichtet, EDD für Spieler aus Ländern anzu­wenden, die auf der grauen Liste der FATF stehen?
Nein, EDD ist nicht allein aufgrund der FATF-Listen obli­ga­to­risch. Obli­ga­to­ri­sche EDD gilt nur für Länder, die in der EU-Verord­nung über Hoch­ri­si­ko­dritt­länder aufge­führt sind.

Was ist der Unter­schied zwischen der grauen Liste und der schwarzen Liste der FATF?
Die graue Liste umfasst Länder, die einer verstärkten Über­wa­chung unter­liegen, während die schwarze Liste Länder mit gravie­renden Mängeln bei der Bekämp­fung von Geld­wä­sche und Terro­ris­mus­fi­nan­zie­rung aufführt, die drin­gende Maßnahmen erfor­dern.

Wie oft werden die FATF-Listen aktua­li­siert?
Die FATF über­prüft und aktua­li­siert ihre Listen in der Regel dreimal pro Jahr nach den Plenar­sit­zungen im Februar, Juni und Oktober.

Wie sollten Glücks­spiel­an­bieter in Däne­mark die FATF-Listen verwenden?
Betreiber sollten die Listen zur Risi­ko­be­wer­tung ihrer Spieler heran­ziehen und entscheiden, ob in Fällen mit hohem Risiko eine verstärkte Sorg­falts­pflicht erfor­der­lich ist.

Was ist Anhang 3 des däni­schen AML-Gesetzes?
Anhang 3 beschreibt Risi­ko­fak­toren, die Glücks­spiel­an­bieter bei der Einhal­tung der AML-Vorschriften berück­sich­tigen müssen, einschließ­lich Verweisen auf Risi­ko­länder der FATF.

Kann ein Betreiber bestraft werden, wenn er die FATF-Listen nicht verwendet?
Obwohl dies gesetz­lich nicht vorge­schrieben ist, kann die Nicht­be­ach­tung der FATF-Listen bei der Risi­ko­be­wer­tung als Compli­ance-Schwäche ange­sehen werden und die Aufmerk­sam­keit der Aufsichts­be­hörden auf sich ziehen.

Lösen Spieler aus Ländern, die auf der schwarzen Liste der FATF stehen, immer eine verstärkte Sorg­falts­pflicht aus?
Nicht auto­ma­tisch. Eine verstärkte Sorg­falts­pflicht ist nur erfor­der­lich, wenn diese Länder auch auf der Hoch­ri­si­ko­liste der EU stehen oder wenn andere Risi­ko­in­di­ka­toren vorliegen.

Steht Monaco wirk­lich auf der grauen Liste der FATF?
Ja, nach der letzten Aktua­li­sie­rung ist Monaco in der grauen Liste der FATF aufge­führt und unter­liegt einer verstärkten AML-Über­wa­chung.

Sollten Betreiber ihre AML-Verfahren nach jeder Aktua­li­sie­rung der FATF-Liste anpassen?
Ja, regel­mä­ßige Aktua­li­sie­rungen der internen AML-Richt­li­nien sind uner­läss­lich, um die Compli­ance aufrecht­zu­er­halten und auf sich verän­dernde inter­na­tio­nale Risiken zu reagieren.

Ash
Ash
I like to keep it short. I am a writer who also knows how to rhyme his lines. I can write articles, edit them and also carve out some poetic lines from my mind. Education B.A. - English, Delhi University, India, Graduated 2017.

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