Rumä­nien verbietet Promi Werbung für Glücks­spiel

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Der Natio­nale Audio­vi­su­elle Rat (CNA) Rumä­niens hat einen entschei­denden Schritt unter­nommen, um die gesell­schaft­li­chen Auswir­kungen von Glücks­spiel­wer­bung zu begrenzen, indem er den Rund­funk­kodex des Landes geän­dert hat. Nach den neu verab­schie­deten Bestim­mungen ist es Persön­lich­keiten des öffent­li­chen Lebens – darunter Persön­lich­keiten aus Kultur, Wissen­schaft, Sport und Medien – nun unter­sagt, in Glücks­spiel­wer­bung aufzu­treten. Diese regu­la­to­ri­sche Ände­rung, die während einer öffent­li­chen Sitzung des CNA verab­schiedet wurde, gilt umfas­send für alle audio­vi­su­ellen Medien, einschließ­lich Fern­sehen, Radio und Online­platt­formen.

Die regu­la­to­ri­sche Ände­rung, die in Artikel 110 Absatz 7 des aktua­li­sierten Audio­vi­su­ellen Kodex näher ausge­führt ist, besagt ausdrück­lich: „Es ist verboten, Werbung für Glücks­spiele zu senden, in der Persön­lich­keiten des öffent­li­chen Lebens, aus Kultur, Wissen­schaft, Sport oder anderen Berei­chen auftreten, die aufgrund ihrer Online-Bekannt­heit zur Teil­nahme an solchen Spielen animieren könnten.“

Die Frist für die Umset­zung dieser neuen Bestim­mung beträgt 90 Tage nach dem offi­zi­ellen Inkraft­treten des über­ar­bei­teten Audio­vi­su­ellen Kodex. Dieser Schritt spie­gelt einen brei­teren euro­päi­schen Trend zu einer stren­geren Kontrolle von Glücks­spiel­wer­bung wider und betont die Notwen­dig­keit, den poten­ziell schäd­li­chen Einfluss von Promi­nen­ten­wer­bung auf das Verhalten der Öffent­lich­keit – insbe­son­dere bei jüngeren Bevöl­ke­rungs­gruppen – zu verrin­gern.

Recht­li­cher Kontext und gesetz­ge­be­ri­scher Hinter­grund

Die CNA, eine Regu­lie­rungs­be­hörde mit Zustän­dig­keit für audio­vi­su­elle Kommu­ni­ka­tion in Rumä­nien, hat das Mandat, sekun­däre Rechts­vor­schriften wie den Audio­vi­su­ellen Kodex zu erlassen. Diese Gesetze regeln die Werbungs­ethik, Inhalts­stan­dards und den Schutz gefähr­deter Ziel­gruppen. Die aktua­li­sierte Rege­lung stellt eine erheb­liche Verschär­fung der bestehenden Richt­li­nien für Glücks­spiel­wer­bung dar und entspricht der zuneh­menden öffent­li­chen Besorgnis über die sozialen Folgen der allge­gen­wär­tigen Glücks­spiel­in­halte in den Main­stream-Medien.

Das Verbot ist Teil einer umfas­sen­deren Reform­agenda, die sich mit den Auswir­kungen des Glücks­spiels auf die öffent­liche Gesund­heit befasst. Mit dem Verbot von Promi­nen­ten­wer­bung wollen die Regu­lie­rungs­be­hörden eines der mäch­tigsten Marke­ting­in­stru­mente der Glücks­spiel­an­bieter zunichte machen – die Möglich­keit, den sozialen Einfluss und das Vertrauen von Persön­lich­keiten des öffent­li­chen Lebens zu nutzen.

Wider­stand der Branche und Lobby­ver­suche

Es über­rascht nicht, dass die neue Bestim­mung auf den gemein­samen Wider­stand verschie­dener Inter­es­sen­gruppen aus der Glücks­spiel- und Rund­funk­branche stieß. Glücks­spiel­an­bieter, Sport­ver­bände und verbun­dene Insti­tu­tionen reichten zahl­reiche Ände­rungs­an­träge ein, um die umstrit­tene Klausel zum Verbot der Nutzung von Persön­lich­keiten des öffent­li­chen Lebens zu ändern oder zu strei­chen.

Zu den promi­nen­testen Gegnern gehörte Winbet, ein lizen­zierter Glücks­spiel­an­bieter in Rumä­nien. Winbet argu­men­tierte, dass Persön­lich­keiten des öffent­li­chen Lebens weiterhin in Kampa­gnen zur „sozialen Verant­wor­tung” im Zusam­men­hang mit Glücks­spielen zuge­lassen sein sollten. Die Begrün­dung lautete, dass Botschaften zum verant­wor­tungs­vollen Spielen, wenn sie von vertrau­ens­wür­digen Persön­lich­keiten vermit­telt werden, dazu beitragen könnten, Spiel­sucht zu mindern und gesün­dere Spiel­ge­wohn­heiten zu fördern.

Auch der rumä­ni­sche Fußball­ver­band reichte eine Peti­tion bei der CNA ein und schlug vor, dass bekannte Persön­lich­keiten aus der Welt des Sports in Aufklä­rungs­kam­pa­gnen oder Sensi­bi­li­sie­rungs­in­itia­tiven auftreten dürfen sollten. In ihrer Stel­lung­nahme wurde die Schnitt­stelle zwischen Sport­spon­so­ring und Glücks­spiel hervor­ge­hoben, einem wirt­schaft­lich sensi­blen Bereich, in dem viele Sport­ver­eine stark von finan­zi­ellen Part­ner­schaften mit Wett­un­ter­nehmen abhängig sind.

Weitere Einwände kamen von Kaizer­gaming, dem Verband der Glücks­spiel­ver­an­stalter, und dem rumä­ni­schen Büro für Trans­media-Audit, die jeweils die voll­stän­dige Strei­chung von Artikel 110 Absatz 7 forderten. In ihrer gemein­samen Stel­lung­nahme betonten sie, dass die Bestim­mung die Werbe­frei­heit unan­ge­messen einschränken und die wirt­schaft­liche Renta­bi­lität von Glücks­spiel­spon­so­ring beein­träch­tigen könnte.

Die entschie­dene Haltung der CNA: alle Ände­rungs­an­träge abge­lehnt

Trotz der Lobby­ar­beit und zahl­rei­cher Stel­lung­nahmen von Bran­chen­ver­tre­tern blieb die CNA bei ihrer entschie­denen Haltung. Alle Ände­rungs­an­träge, die auf eine Abschwä­chung oder Strei­chung der Beschrän­kung abzielten, wurden einstimmig abge­lehnt. Dieses entschie­dene Ergebnis zeigt das Enga­ge­ment der Regu­lie­rungs­be­hörde, dem öffent­li­chen Inter­esse Vorrang einzu­räumen und die Bürger – insbe­son­dere jüngere Ziel­gruppen und gefähr­dete Personen – vor unan­ge­mes­sener Werbe­ein­wir­kung zu schützen.

Laut Vertre­tern der CNA besteht die Gefahr, dass die Grenzen zwischen Werbung und Aufklä­rung verwischt werden, wenn es Persön­lich­keiten des öffent­li­chen Lebens gestattet wird, für Glücks­spiel­in­halte zu werben oder in solchen Inhalten aufzu­treten, selbst unter dem Deck­mantel der sozialen Verant­wor­tung. Der Rat betonte, dass solche Kampa­gnen unbe­ab­sich­tigt das Glücks­spiel­ver­halten norma­li­sieren könnten, indem sie es mit bekannten und ange­se­henen Persön­lich­keiten in Verbin­dung bringen.

Soziale Auswir­kungen und Gründe für das Verbot

Die Begrün­dung für diese Rege­lung beruht in erster Linie auf zuneh­menden Hinweisen darauf, dass Promi­nen­ten­wer­bung mit einer erhöhten Teil­nahme am Glücks­spiel einher­geht, insbe­son­dere bei Jugend­li­chen und gefähr­deten Bevöl­ke­rungs­gruppen. Promi­nente haben oft einen erheb­li­chen Einfluss auf ihr Publikum und prägen dessen Einstel­lungen und Verhal­tens­weisen auf subtile, aber wirkungs­volle Weise.

Unter­su­chungen in verschie­denen euro­päi­schen Ländern haben gezeigt, dass Werbung mit Promi­nenten eher zu einer posi­tiven Wahr­neh­mung des Glücks­spiels führt und die damit verbun­denen Risiken herun­ter­spielt. In Ländern wie dem Verei­nigten König­reich haben ähnliche Debatten zu frei­wil­ligen Bran­chen­ko­dizes und regu­la­to­ri­schen Maßnahmen geführt, die den Einsatz von Sport­stars, Influen­cern und anderen Persön­lich­keiten des öffent­li­chen Lebens in Glücks­spiel­wer­bung einschränken.

In Rumä­nien, wo Glücks­spiel sowohl in städ­ti­schen Werbe­flä­chen als auch in Medi­en­ka­nälen zuneh­mend sichtbar geworden ist, zielt die regu­la­to­ri­sche Ände­rung darauf ab, die Norma­li­sie­rung des Glücks­spiels als Lebens­stil zu redu­zieren. Die CNA hat auch auf Bedenken hinsicht­lich der Zunahme von Problem­fällen im Zusam­men­hang mit Glücks­spielen und der mangelnden Sensi­bi­li­sie­rung der Öffent­lich­keit für die damit verbun­denen Risiken hinge­wiesen.

Brei­terer euro­päi­scher Kontext und Harmo­ni­sie­rungs­be­stre­bungen

Die regu­la­to­ri­sche Entwick­lung in Rumä­nien ist Teil eines brei­teren Trends in ganz Europa, stren­gere Kontrollen für Glücks­spiel­wer­bung einzu­führen. Behörden in Ländern wie Spanien, Italien und den Nieder­landen haben ähnliche Beschrän­kungen verab­schiedet oder vorge­schlagen, um die Expo­si­tion der Bürger – insbe­son­dere von Minder­jäh­rigen – gegen­über Glücks­spiel­wer­bung zu begrenzen.

In Italien hat das soge­nannte „Würde-Dekret” alle Formen der Glücks­spiel­wer­bung in tradi­tio­nellen und digi­talen Medien verboten. Das spani­sche König­liche Dekret über kommer­zi­elle Kommu­ni­ka­tion für Glücks­spiel­ak­ti­vi­täten legt strenge Bedin­gungen fest, wann und wie Glücks­spiel­wer­bung gezeigt werden darf, und schränkt insbe­son­dere die Betei­li­gung von Promi­nenten ein. Das in den Nieder­landen 2023 in Kraft getre­tene Verbot „nicht ziel­ge­rich­teter Werbung” verhin­dert, dass Glücks­spiel­wer­bung in öffent­li­chen Räumen oder Massen­me­dien erscheint, wo gefähr­dete Gruppen ihr ausge­setzt sein könnten.

Mit der Einfüh­rung eigener Beschrän­kungen nähert sich Rumä­nien einer regu­la­to­ri­schen Anglei­chung an andere EU-Mitglied­staaten, die einen vorsich­tigen Ansatz in Bezug auf Glücks­spiel­wer­bung verfolgen. Eine solche Anglei­chung verstärkt auch die Wahr­neh­mung des Glücks­spiels als risi­ko­rei­chen Sektor, der robuste Verbrau­cher­schutz­maß­nahmen erfor­dert.

Zeit­plan für die Umset­zung und Erwar­tungen hinsicht­lich der Einhal­tung

Die Ände­rungen des Audio­vi­su­ellen Kodex wurden zwar formell geneh­migt, ihre Durch­set­zung beginnt jedoch erst 90 Tage nach Inkraft­treten des Kodex. Diese Über­gangs­phase soll Rund­funk­ver­an­stal­tern und Glücks­spiel­an­bie­tern Zeit geben, ihre laufenden Kampa­gnen, Werbe­ma­te­ria­lien und Verträge mit promi­nenten Werbe­trä­gern zu über­prüfen und anzu­passen.

Rechts­experten raten den Anbie­tern, ihre Marke­ting­stra­te­gien umfas­send zu über­prüfen, um die voll­stän­dige Einhal­tung des aktua­li­sierten Kodex sicher­zu­stellen. Andern­falls könnten Unter­nehmen Sank­tionen wie Geld­strafen oder vorüber­ge­hende Ausstrah­lungs­ver­bote durch die Voll­zugs­be­hörde CNA drohen.

Medien- und Werbe­agen­turen wurden eben­falls aufge­for­dert, ihre Krea­tiv­teams über die recht­li­chen Auswir­kungen der neuen Vorschriften zu schulen und keine Persön­lich­keiten des öffent­li­chen Lebens zu präsen­tieren, deren Ruf oder Einfluss nach dem Gesetz als werbend ange­sehen werden könnte.

Heraus­for­de­rungen für die Branche und wirt­schaft­liche Auswir­kungen

Die Beschrän­kung von Promi­nen­ten­wer­bung könnte weit­rei­chende Auswir­kungen auf den rumä­ni­schen Glücks­spiel­markt haben. Viele Betreiber setzen stark auf Stra­te­gien mit Promi­nen­ten­wer­bung, um die Sicht­bar­keit ihrer Marke und die Kunden­bin­dung zu verbes­sern. Beliebte Persön­lich­keiten, insbe­son­dere aus Sport und Unter­hal­tung, haben in der Vergan­gen­heit maßgeb­lich dazu beigetragen, Glücks­spiel­marken mit Fans zu verbinden.

Mit dem Inkraft­treten des Verbots müssen die Betreiber nun alter­na­tive Marke­ting­stra­te­gien prüfen, wie daten­ge­stützte Perso­na­li­sie­rung, Affi­lia­te­part­ner­schaften oder Botschaften zum verant­wor­tungs­vollen Glücks­spiel, die nicht auf persön­li­cher Werbung beruhen. Es ist auch wahr­schein­lich, dass Spon­so­ring-Verträge mit Persön­lich­keiten des öffent­li­chen Lebens neu verhan­delt oder gekün­digt werden müssen.

Für Rund­funk­an­stalten könnte die Rege­lung eine Neube­wer­tung von Programm­part­ner­schaften erfor­der­lich machen, insbe­son­dere von solchen mit Glücks­spiel­spon­soren, die mit Fern­seh­sport­in­halten oder Unter­hal­tungs­pro­grammen in Verbin­dung stehen.

Recht­liche und ethi­sche Perspek­tiven zur Glücks­spiel­wer­bung

Rechts­wis­sen­schaftler und Analysten für öffent­liche Politik unter­stützen die Maßnahme im Allge­meinen als ausge­wo­genen Ansatz für ein wach­sendes Problem der öffent­li­chen Gesund­heit. Aus recht­li­cher Sicht stellt die Rege­lung eine legi­time Einschrän­kung der kommer­zi­ellen Meinungs­äu­ße­rung dar, um schutz­be­dürf­tige Gruppen vor ausbeu­te­ri­schem Marke­ting zu schützen.

Die ethi­sche Recht­fer­ti­gung ist ebenso stark. Wenn Promi­nente für Glücks­spiel­pro­dukte werben, tragen sie – bewusst oder unbe­wusst – dazu bei, ein Verhalten zu verherr­li­chen, das erheb­liche finan­zi­elle und psycho­lo­gi­sche Risiken mit sich bringt. Die Maßnahme der CNA zeigt, dass die Regu­lie­rungs­be­hörden sich ihrer ethi­schen Verant­wor­tung bewusst sind, Schäden zu mini­mieren und Verbrau­cher vor Über­re­dungs­tech­niken zu schützen, die Vertrauen und Bewun­de­rung ausnutzen.

Fazit

Die einstim­mige Entschei­dung der CNA, Promi­nente aus Glücks­spiel­wer­bung zu verbannen, markiert einen Wende­punkt in Rumä­niens Ansatz zur Regu­lie­rung der Schnitt­stelle zwischen Medien, Wirt­schaft und sozialer Verant­wor­tung. Die Rege­lung signa­li­siert nicht nur eine stär­kere Ausrich­tung auf den Schutz der öffent­li­chen Gesund­heit, sondern bringt Rumä­nien auch in Einklang mit einem sich abzeich­nenden euro­päi­schen Konsens zur Eindäm­mung der Norma­li­sie­rung des Glücks­spiels durch die Medien.

Mit dem Näher­rü­cken der Umset­zungs­frist stehen Glücks­spiel­an­bieter, Werbe­trei­bende und Rund­funk­an­stalten sowohl vor einer regu­la­to­ri­schen Heraus­for­de­rung als auch vor der Chance, ihre Enga­ge­ment-Stra­te­gien neu zu gestalten. Die kommer­zi­ellen Auswir­kungen mögen zwar erheb­lich sein, doch dürften die lang­fris­tigen sozialen Vorteile – weniger Glücks­spiel­schäden, mehr Vertrauen in der Öffent­lich­keit und eine größere Verant­wort­lich­keit in den Medien – die kurz­fris­tigen Beein­träch­ti­gungen über­wiegen.

FAQs

Was sagt das neue rumä­ni­sche Gesetz über Promi­nente in Glücks­spiel­wer­bung?
Die neue Verord­nung verbietet Promi­nenten, darunter Persön­lich­keiten aus Politik, Kultur, Wissen­schaft und Sport, in jegli­cher Form in Glücks­spiel­wer­bung im Fern­sehen, Radio oder auf Online­platt­formen in Rumä­nien aufzu­treten. Damit soll verhin­dert werden, dass ihr Einfluss zur Teil­nahme am Glücks­spiel animiert.

Wann tritt das Verbot von Glücks­spiel­wer­bung mit Promi­nenten in Rumä­nien in Kraft?
Die Rege­lung tritt 90 Tage nach der offi­zi­ellen Veröf­fent­li­chung und Inkraft­treten des aktua­li­sierten Audio­vi­su­ellen Kodex in Kraft. Diese Über­gangs­frist ermög­licht es Rund­funk­ver­an­stal­tern und Glücks­spiel­an­bie­tern, die neuen Vorschriften umzu­setzen.

Warum verbietet Rumä­nien Promi­nente in Glücks­spiel­wer­bung?
Die Entschei­dung wurde aus der Sorge heraus getroffen, dass die Verwen­dung bekannter Persön­lich­keiten des öffent­li­chen Lebens in Glücks­spiel­wer­bung das Glücks­spiel­ver­halten insbe­son­dere bei gefähr­deten oder beein­fluss­baren Bevöl­ke­rungs­gruppen wie Jugend­li­chen über­mäßig beein­flussen oder norma­li­sieren könnte.

Welche Behörde hat diese Beschrän­kung für Glücks­spiel­wer­bung in Rumä­nien einge­führt?
Der Natio­nale Audio­vi­su­elle Rat Rumä­niens (CNA) hat die Beschrän­kung im Rahmen einer öffent­li­chen Sitzung als Teil umfas­sen­derer Ände­rungen des Rund­funk­ge­setzes verab­schiedet.

Gibt es Ausnahmen für Promi­nente in öffent­li­chen Aufklä­rungs­kam­pa­gnen zum Thema Glücks­spiel?
Nein, der CNA hat alle Vorschläge für Ausnahmen abge­lehnt. Dazu gehören auch Vorschläge, Promi­nente in Kampa­gnen zur sozialen Verant­wor­tung oder zur Aufklä­rung über die Risiken des Glücks­spiels zuzu­lassen.

Wer hat sich gegen das Verbot von Promi­nenten in Glücks­spiel­wer­bung ausge­spro­chen?
Mehrere Einrich­tungen, darunter der Glücks­spiel­an­bieter Winbet, der rumä­ni­sche Fußball­ver­band und Bran­chen­ver­bände wie Kaizer­gaming und die Fede­ra­tion of Gambling Orga­nisers, haben sich gegen das Verbot ausge­spro­chen. Sie haben Ände­rungen vorge­schlagen, um eine begrenzte Nutzung von Promi­nenten zuzu­lassen, die jedoch alle einstimmig abge­lehnt wurden.

Gilt die Beschrän­kung nur für Fernseh- und Radio­sen­dungen?
Nein, die Rege­lung gilt auch für Online­platt­formen und deckt damit ein breites Spek­trum von Medien ab, über die Glücks­spiel­wer­bung in der Regel verbreitet wird.

Hat das neue Gesetz Auswir­kungen auf bestehende Verträge zwischen Glücks­spiel­an­bie­tern und Promi­nenten?
Obwohl das Gesetz bestehende Verträge nicht ausdrück­lich erwähnt, müssen nach Inkraft­treten der Rege­lung alle laufenden Werbe­maß­nahmen mit Promi­nenten einge­stellt werden, um die neue Rege­lung einzu­halten.

Können Influencer und Online­con­tent-Ersteller in Rumä­nien weiterhin für Glücks­spiele werben?
Die Rege­lung richtet sich an Personen mit Online-Bekannt­heit, darunter Influencer und digi­tale Content-Ersteller, und verbietet ihnen die Teil­nahme an Glücks­spiel­wer­bung in allen Medien.

Was passiert, wenn Glücks­spiel­un­ter­nehmen gegen dieses Werbe­verbot verstoßen?
Verstöße gegen den Audio­vi­su­ellen Kodex können zu Verwal­tungs­strafen durch die CNA führen, darunter Verwar­nungen, Geld­strafen oder sogar die Ausset­zung von Sende­rechten, je nach Schwere und Wieder­ho­lungs­häu­fig­keit des Verstoßes.

Paula Nancy
Paula Nancy
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