KSA klärt das Verbot von Rollen­bil­dern in Glücks­spiel­wer­bung und bei Influen­cern

Date:

Die nieder­län­di­sche Glücks­spiel­auf­sichts­be­hörde Kans­spel­au­to­ri­teit hat weitere Klar­stel­lungen zur Umset­zung des natio­nalen Verbots der Verwen­dung von Vorbil­dern in der Glücks­spiel­wer­bung heraus­ge­geben. Die Behörde bestä­tigte, dass sich das Verbot ausdrück­lich auch auf Influencer, Streamer und andere Online-Persön­lich­keiten erstreckt, die mögli­cher­weise einen erheb­li­chen Einfluss auf Minder­jäh­rige und junge Erwach­sene haben.

Die aktua­li­sierten Leit­li­nien sollen Unsi­cher­heiten bei den lizen­zierten Glücks­spiel­an­bie­tern in den Nieder­landen besei­tigen. Nach Angaben der Aufsichts­be­hörde waren inner­halb der Branche Fragen aufge­kommen, ob bestimmte Kate­go­rien von Online-Persön­lich­keiten unter die gesetz­liche Defi­ni­tion eines Vorbilds fallen. Die Behörde hat nun eine detail­lier­tere Ausle­gung vorge­legt, um eine einheit­liche Einhal­tung der Vorschriften auf dem gesamten Markt zu gewähr­leisten.

Regu­la­to­ri­scher Hinter­grund und Schutz­zweck

Das Verbot von Vorbil­dern in der Glücks­spiel­wer­bung ist Teil der umfas­sen­deren Bemü­hungen der nieder­län­di­schen Regie­rung, den Verbrau­cher­schutz inner­halb des regu­lierten Onlin­e­glücks­spiel­marktes zu stärken. Seit der Lega­li­sie­rung des Onlin­e­glücks­spiels in den Nieder­landen im Oktober 2021 im Rahmen des Fern­spiel­ge­setzes hat die Kans­spel­au­to­ri­teit ihre Aufsicht über Werbe­prak­tiken schritt­weise verschärft.

Das Haupt­ziel des Verbots von Vorbil­dern ist der Schutz gefähr­deter Gruppen, insbe­son­dere von Minder­jäh­rigen und jungen Erwach­senen. Die Regu­lie­rungs­be­hörde hat stets betont, dass Personen, die von einem jüngeren Publikum bewun­dert, verfolgt oder nach­ge­ahmt werden, einen unver­hält­nis­mä­ßigen Einfluss auf dessen Wahr­neh­mung und Verhalten ausüben können. Durch die Entfer­nung solcher Personen aus Glücks­spiel­wer­bung versucht die Behörde, das Risiko zu verrin­gern, dass Glücks­spiel als sozial wünschens­wert oder erstre­bens­wert darge­stellt wird.

In ihrer jüngsten Mittei­lung an lizen­zierte Betreiber bekräf­tigte die Kans­spel­au­to­ri­teit, dass der Schutz­ge­danke weiterhin im Mittel­punkt der Durch­set­zung steht. Die Regu­lie­rungs­be­hörde betonte, dass Glücks­spiel­wer­bung nicht Personen anspre­chen darf, die gesetz­lich nicht zur Teil­nahme berech­tigt sind oder die beson­ders anfällig für glücks­spiel­be­dingte Schäden sind.

Klar­stel­lung für Lizenz­in­haber

In einem formellen Schreiben an die Inhaber nieder­län­di­scher Onlin­e­glücks­spiel­li­zenzen erklärte die Regu­lie­rungs­be­hörde ausdrück­lich, dass Influencer, Streamer und vergleich­bare Online-Persön­lich­keiten unter das Vorbild­verbot fallen. Die Behörde erklärte, dass diese Personen oft enge persön­liche Bezie­hungen zu ihrem Publikum pflegen. Diese Dynamik kann insbe­son­dere bei jüngeren Zuschauern zu Iden­ti­fi­ka­tion oder Nach­ah­mung führen.

Die Regu­lie­rungs­be­hörde stellte fest, dass der entschei­dende Faktor nicht darin besteht, ob eine Persön­lich­keit national bekannt ist. Viel­mehr ist zu berück­sich­tigen, ob die Person über ein öffent­li­ches Profil mit ausrei­chender Reich­weite verfügt, um für Rekru­tie­rungs- oder Werbe­zwecke attraktiv zu sein. Wenn eine Online-Persön­lich­keit ein großes Publikum hat, insbe­son­dere wenn dieses Minder­jäh­rige oder junge Erwach­sene umfasst, ist ihre Betei­li­gung an der Werbung für Glücks­spiele verboten.

Infol­ge­dessen wurden Glücks­spiel­an­bieter aufge­for­dert, laufende Koope­ra­tionen mit solchen Persön­lich­keiten unver­züg­lich zu beenden. Die Behörde weist darauf hin, dass die Nicht­ein­hal­tung zu Aufsichts­maß­nahmen führen kann. Obwohl in dem Klar­stel­lungs­schreiben keine konkreten Sank­tionen genannt wurden, ist die Kans­spel­au­to­ri­teit befugt, bei Verstößen gegen die Vorschriften Geld­bußen oder andere Verwal­tungs­strafen zu verhängen.

Weite Ausle­gung des Begriffs „Vorbild”

Die aktua­li­sierten Leit­li­nien bestä­tigen, dass der Begriff „Vorbild“ weit ausge­legt werden soll. Er beschränkt sich nicht auf tradi­tio­nelle Promi­nente wie Schau­spieler, Musiker oder Profi­sportler. Statt­dessen umfasst er Influencer, Blogger, Vlogger und Streamer, deren Inhalte über Platt­formen wie YouTube, Insta­gram, TikTok oder Twitch ein großes Publikum errei­chen.

Der Ansatz der Regu­lie­rungs­be­hörde spie­gelt die sich wandelnde Natur des Medi­en­kon­sums wider. In den letzten Jahren sind Online-Persön­lich­keiten zu zentralen Figuren der Jugend­kultur geworden. Ihre Empfeh­lungen oder Verbin­dungen können eine erheb­liche Über­zeu­gungs­kraft haben. Mit der Klar­stel­lung, dass diese Personen unter das Verbot fallen, will die Kans­spel­au­to­ri­teit sicher­stellen, dass die regu­la­to­ri­schen Schutz­maß­nahmen mit den digi­talen Trends Schritt halten.

Wichtig ist, dass die Behörde nicht sugge­riert hat, dass Influencer oder Streamer aufgrund ihres Berufs Fehl­ver­halten begangen haben. Die Klar­stel­lung konzen­triert sich ausschließ­lich auf die gesetz­li­chen Verpflich­tungen von lizen­zierten Glücks­spiel­an­bie­tern. Die Verant­wor­tung für die Einhal­tung der Vorschriften liegt bei den Betrei­bern, die ihre Marke­ting­partner und Kampa­gnen auswählen.

Bedenken hinsicht­lich der Norma­li­sie­rung des Glücks­spiels

Die Klar­stel­lung der Regu­lie­rungs­be­hörde folgt auf allge­meine Bedenken hinsicht­lich der von ihr beschrie­benen Roman­ti­sie­rung des Glücks­spiels in der nieder­län­di­schen Gesell­schaft. Laut den Ergeb­nissen einer aktu­ellen Umfrage, auf die sich die Behörde bezieht, gaben 24 Prozent der Befragten an, dass Personen in ihrem sozialen Umfeld Glücks­spiel als normales Verhalten betrachten.

Die Unter­su­chung hob auch eine geschlechts­spe­zi­fi­sche Diskre­panz hervor. 32 Prozent der befragten Männer betrach­teten Glücks­spiel als normal, gegen­über 16 Prozent der Frauen. Darüber hinaus gaben 18 Prozent der Befragten an, regel­mäßig zu hören, dass Glücks­spiel eine bequeme Möglich­keit sei, schnell Geld zu verdienen.

Diese Ergeb­nisse belegen zwar an sich noch keinen Kausal­zu­sam­men­hang, deuten jedoch darauf hin, dass sich die gesell­schaft­liche Einstel­lung zum Glücks­spiel mögli­cher­weise wandelt. Die Kans­spel­au­to­ri­teit hat signa­li­siert, dass sie die poten­zi­ellen Auswir­kungen von Werbe­bot­schaften, die Glücks­spiel als glamourös, aufre­gend oder finan­ziell vorteil­haft darstellen, aufmerksam beob­achtet.

Durch die Einschrän­kung der Verwen­dung von Vorbil­dern versucht die Regu­lie­rungs­be­hörde, Botschaften zu begrenzen, die solche Wahr­neh­mungen bei beein­fluss­baren Ziel­gruppen unbe­ab­sich­tigt verstärken könnten. Die Behörde hat immer wieder betont, dass Glücks­spiel mit Risiken verbunden ist und dass die Teil­nahme auf Erwach­sene beschränkt sein sollte, die fundierte Entschei­dungen treffen.

Einhal­tung der Vorschriften durch die Branche und recht­liche Über­le­gungen

Für lizen­zierte Betreiber erfor­dert die Klar­stel­lung eine sorg­fäl­tige Über­prü­fung ihrer Marke­ting­stra­te­gien. Unter­nehmen müssen bestehende Spon­so­ring-Verein­ba­rungen, Part­ner­ver­träge und Werbe­kam­pa­gnen über­prüfen, um sicher­zu­stellen, dass keine Personen mit einem entspre­chenden öffent­li­chen Profil in einer Weise einge­setzt werden, die gegen das Verbot verstößt.

Ange­sichts der weit gefassten Ausle­gung des Begriffs „Vorbild­status” müssen Betreiber mögli­cher­weise nicht nur hoch­ka­rä­tige Part­ner­schaften, sondern auch Koope­ra­tionen mit Mikro-Influen­cern bewerten, die zwar eine Nischen­ziel­gruppe haben, aber dennoch eine enga­gierte Anhän­ger­schaft. Die zentrale recht­liche Frage ist, ob die Reich­weite und die öffent­liche Person einer Person vernünf­ti­ger­weise als attraktiv für Werbe­zwecke und einfluss­reich für gefähr­dete Gruppen ange­sehen werden kann.

Ange­sichts der Mittei­lung der Regu­lie­rungs­be­hörde wäre es für Betreiber ratsam, ihre internen Compli­ance-Bewer­tungen zu doku­men­tieren. Eine trans­pa­rente Entschei­dungs­fin­dung und eine proak­tive Ausein­an­der­set­zung mit den Erwar­tungen der Regu­lie­rungs­be­hörde können das Risiko von Durch­set­zungs­maß­nahmen mindern.

Die Klar­stel­lung unter­streicht auch die sich wandelnde Regu­lie­rungs­land­schaft in den Nieder­landen. Seit der Öffnung des regu­lierten Marktes hat die Kans­spel­au­to­ri­teit eine aktive Aufsichts­hal­tung gezeigt. Als Reak­tion auf die poli­ti­sche Debatte und die öffent­liche Besorgnis über die Gefähr­dung junger Erwach­sener durch Glücks­spiele wurden die Werbe­be­schrän­kungen schritt­weise verschärft.

Ausge­wo­gen­heit zwischen wirt­schaft­li­cher Frei­heit und Verbrau­cher­schutz

Die Debatte um Glücks­spiel­wer­bung dreht sich oft um das Gleich­ge­wicht zwischen wirt­schaft­li­cher Frei­heit und Erwä­gungen der öffent­li­chen Gesund­heit. Lizen­zierte Betreiber agieren inner­halb eines recht­li­chen Rahmens, der Werbung unter bestimmten Bedin­gungen erlaubt. Diese Geneh­mi­gungen unter­liegen jedoch Einschrän­kungen, die zum Schutz gefähr­deter Bevöl­ke­rungs­gruppen dienen.

Durch die Fest­le­gung, dass Influencer und Streamer unter das Vorbild­verbot fallen, hat die Kans­spel­au­to­ri­teit für mehr Rechts­si­cher­heit gesorgt. Gleich­zeitig hat sie signa­li­siert, dass der Verbrau­cher­schutz in der nieder­län­di­schen Regu­lie­rungs­phi­lo­so­phie weiterhin oberste Prio­rität hat.

Die Posi­tion der Behörde verbietet nicht alle Formen der Werbung. Statt­dessen versucht sie, Grenzen zu ziehen, die die Wahr­schein­lich­keit einer unzu­läs­sigen Beein­flus­sung von Minder­jäh­rigen und jungen Erwach­senen verrin­gern. Ob diese Maßnahmen die gesell­schaft­liche Einstel­lung zum Glücks­spiel messbar verän­dern werden, bleibt abzu­warten. Dennoch ist die regu­la­to­ri­sche Ausrich­tung klar.

Fazit

Die jüngste Klar­stel­lung der Kans­spel­au­to­ri­teit stellt eine wich­tige Entwick­lung bei der Über­wa­chung von Glücks­spiel­wer­bung in den Nieder­landen dar. Durch die ausdrück­liche Bestä­ti­gung, dass Influencer, Streamer und andere Online-Persön­lich­keiten unter das Verbot von Vorbil­dern fallen, hat die Regu­lie­rungs­be­hörde eine poten­zi­elle Ausle­gungs­lücke geschlossen.

Die Maßnahme spie­gelt die brei­tere gesell­schaft­liche Besorgnis über die Norma­li­sie­rung des Glücks­spiels und dessen Darstel­lung in digi­talen Medien wider. Umfra­ge­daten, aus denen hervor­geht, dass ein erheb­li­cher Teil der nieder­län­di­schen Bevöl­ke­rung Glücks­spiel als normales Verhalten wahr­nimmt, haben die Regu­lie­rungs­be­hörde in ihrer Entschlos­sen­heit bestärkt, einen vorsich­tigen Ansatz zu verfolgen.

Für lizen­zierte Betreiber ist die Botschaft eindeutig. Marke­ting­prak­tiken müssen sowohl dem Wort­laut als auch dem Geist des Gesetzes entspre­chen. Koope­ra­tionen mit Personen, die über ein öffent­li­ches Profil verfügen, mit dem sie gefähr­dete Gruppen beein­flussen können, sind im Zusam­men­hang mit der Werbung für Onlin­e­glücks­spiele nicht mehr zulässig.

In einer sich schnell entwi­ckelnden Medi­en­land­schaft ist regu­la­to­ri­sche Klar­heit uner­läss­lich. Die Leit­li­nien der Kans­spel­au­to­ri­teit bieten einen Rahmen, inner­halb dessen Betreiber konforme Werbe­stra­te­gien entwi­ckeln und gleich­zeitig zum über­ge­ord­neten Ziel des Schutzes von jungen Erwach­senen und Minder­jäh­rigen beitragen können. Da der nieder­län­di­sche Glücks­spiel­markt weiter reift, werden verant­wor­tungs­volle Werbung und die strikte Einhal­tung regu­la­to­ri­scher Stan­dards auch weiterhin von zentraler Bedeu­tung für seine lang­fris­tige Stabi­lität und öffent­liche Legi­ti­mität sein.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Vorbild­verbot in der nieder­län­di­schen Glücks­spiel­wer­bung?
Das Vorbild­verbot verbietet lizen­zierten Glücks­spiel­an­bie­tern in den Nieder­landen, Personen, die als Vorbilder ange­sehen werden können, in ihren Werbe­kam­pa­gnen zu verwenden.

Gilt das Verbot auch für Influencer und Streamer?
Ja, die Kans­spel­au­to­ri­teit hat klar­ge­stellt, dass Influencer, Streamer und ähnliche Online-Persön­lich­keiten unter das Verbot fallen.

Warum wurde das Verbot einge­führt?
Der Haupt­zweck besteht darin, gefähr­dete Gruppen wie Minder­jäh­rige und junge Erwach­sene vor der Beein­flus­sung durch Glücks­spiel­wer­bung zu schützen.

Gilt das Verbot nur für national bekannte Promi­nente?
Nein, es gilt für alle Personen mit einem öffent­li­chen Profil und ausrei­chender Reich­weite, um für Werbe­zwecke attraktiv zu sein.

Was war der Anlass für die jüngste Klar­stel­lung?
Die Betreiber hatten um Klar­heit darüber gebeten, ob bestimmte Online-Persön­lich­keiten unter die Defi­ni­tion von Vorbil­dern fallen.

Was sind die mögli­chen Folgen einer Nicht­ein­hal­tung?
Die Regu­lie­rungs­be­hörde kann admi­nis­tra­tive Maßnahmen einschließ­lich Geld­strafen verhängen, wenn Betreiber die Werbe­be­schrän­kungen nicht einhalten.

Verbietet das Verbot jegliche Glücks­spiel­wer­bung in den Nieder­landen?
Nein, Werbung ist unter bestimmten Bedin­gungen weiterhin erlaubt, muss jedoch strengen regu­la­to­ri­schen Richt­li­nien entspre­chen.

Welche Bedenken hat die Regu­lie­rungs­be­hörde hinsicht­lich der Einstel­lung zum Glücks­spiel geäu­ßert?
Umfra­ge­er­geb­nisse deuten darauf hin, dass ein beträcht­li­cher Prozent­satz der nieder­län­di­schen Bürger Glücks­spiel als normales Verhalten wahr­nimmt und einige es als schnellen Weg betrachten, um Geld zu verdienen.

Wer ist für die Einhal­tung des Verbots verant­wort­lich?
Lizen­zierte Glücks­spiel­an­bieter sind dafür verant­wort­lich, dass ihre Marke­ting­prak­tiken den regu­la­to­ri­schen Anfor­de­rungen entspre­chen.

Wie wirkt sich diese Klar­stel­lung auf bestehende Marke­ting­part­ner­schaften aus?
Von den Betrei­bern wird erwartet, dass sie Koope­ra­tionen mit Influen­cern oder Online-Persön­lich­keiten, die unter das Verbot fallen, über­prüfen und gege­be­nen­falls beenden.

Anna Amstill
Anna Amstill
I am an avid Blogger and Writer with more than 6 years of experience with Content Writing. An Online Marketing expert specializing in Blog writing, Article writing, Website content, SEO specific Keyword content and much more. Education B.A. - business management, York University, Canada, Graduated 2016.

Share post:

Subscribe

Popular

More like this
Related

LinkedIn-Konto­ein­schrän­kungen brau­chen trans­pa­rente Einsprüche

Meinung: LinkedIn-Kontoeinschränkungen können berufliche Identität und Geschäftszugang unterbrechen; nötig sind verlässliche Prüfung, klare Begründungen und menschliche Einsprüche.

Wie synthe­ti­scher Hebel den Bitcoin Preis beein­flusst

Wie synthetischer Hebel den Bitcoin-Preis prägt, warum Papiermärkte die Knappheit übersteuern und wie Derivate die Marktstabilität beeinflussen.

Bet3000 Lizenz­fall: GGL prüft Hinweise von Wett­be­wer­bern

Am 26. Juli 2024 um 12:15 Uhr ging bei namentlich genannten Beamten der deutschen Glücksspielaufsichtsbehörde eine E-Mail ein. Der Absender, Dr. Damir Böhm, gab an, Informationen aus dem Kreis der Wettvermittler erhalten zu haben. Den Spielern werde angeblich mitgeteilt, sie könnten Geld in Wettbüros einzahlen, die nicht mehr unter Bet3000 aktiv seien, und diese Gelder auf tipgo.eu einsetzen. Die E-Mail schloss mit einem vorsichtigen Vorschlag: Vielleicht könne die GGL die Informationen mit eigenen Mitteln überprüfen.

Glücks­spiel­schäden in Schweden und Spie­ler­schutz für junge Männer

Schweden hat eine staatliche Untersuchung zum Glücksspielverhalten von Kindern und jungen Erwachsenen eingeleitet, da die Besorgnis über die schädlichen Auswirkungen des Glücksspiels, insbesondere bei Jungen und jungen Männern, zunimmt. Die am 3. September 2026 angekündigte Untersuchung soll untersuchen, wie sich das Glücksspielverhalten entwickelt, und Maßnahmen ermitteln, die den Schutz jüngerer Menschen stärken könnten.