Bulga­rien verschärft Lizenz­re­geln für Glücks­spiel Affi­liates

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Bulga­rien hat einen spezi­ellen Lizen­zie­rungs­rahmen für Glücks­spiel­af­fi­liates einge­führt, wodurch die leis­tungs­ab­hän­gige Glücks­spiel­wer­bung unter die direkte Aufsicht der Natio­nalen Steu­er­be­hörde (NRA) gestellt wird. Die Ände­rungen des Glücks­spiel­ge­setzes traten am 1. August 2026 in Kraft und sehen spezi­fi­sche Verpflich­tungen für Affi­liates vor, die eine Vergü­tung erhalten, die an mess­bare Spie­ler­ak­ti­vi­täten geknüpft ist.

Die neue Rege­lung bedeutet eine erheb­liche Ände­rung der Compli­ance­an­for­de­rungen für in Bulga­rien tätige Glücks­spiel­mar­ke­ting­un­ter­nehmen. Anstatt Affi­lia­te­partner ledig­lich als Werbe­partner zu behan­deln, stuft die geän­derte Gesetz­ge­bung sie als regu­lierte Kate­gorie ein, wenn ihre Vergü­tung von Ergeb­nissen wie Regis­trie­rungen, Einzah­lungen, Einsätzen oder anderen mess­baren Ergeb­nissen abhängt.

Neue Lizen­zie­rungs­vor­schriften für Glücks­spiel­af­fi­lia­te­partner

Nach dem über­ar­bei­teten Rahmen müssen Glücks­spiel­af­fi­lia­te­partner über eine gültige Lizenz verfügen, wenn sie Glücks­spiele gegen eine leis­tungs­ab­hän­gige Provi­sion bewerben. Das Gesetz erlaubt sowohl bulga­ri­schen als auch auslän­di­schen natür­li­chen und juris­ti­schen Personen, diese Tätig­keit auszu­üben. Auslän­di­sche Affi­liates müssen einen bevoll­mäch­tigten Vertreter mit einer Anschrift in Bulga­rien benennen, der über ausrei­chende Befug­nisse verfügt, um Verträge abzu­schließen und den Affi­liate gegen­über bulga­ri­schen Behörden und Gerichten zu vertreten.

Die Gesetz­ge­bung defi­niert einen Affi­lia­te­be­treiber als eine Person oder ein Unter­nehmen, die bzw. das nicht der Glücks­spiel­ver­an­stalter ist und im Rahmen einer Verein­ba­rung Glücks­spiele gegen eine ergeb­nis­ab­hän­gige Vergü­tung bewirbt. Die Defi­ni­tion umfasst Indi­ka­toren wie die Anzahl der gewor­benen Teil­nehmer, Einzah­lungen, Einsätze und ausge­zahlte Gewinne.

Wichtig ist, dass die Gesetz­ge­bung zudem zwischen Affi­liate-Tätig­keiten und gewöhn­li­chen Werbe‑, Medien- oder tech­ni­schen Dienst­leis­tungen unter­scheidet. Ein Unter­nehmen gilt gemäß der gesetz­li­chen Defi­ni­tion nicht als Glücks­spiel­af­fi­liate, wenn seine Vergü­tung für Werbe‑, Medien- oder tech­ni­sche Dienst­leis­tungen nicht vom Errei­chen bestimmter glücks­spiel­be­zo­gener Ergeb­nisse abhängt.

Diese Unter­schei­dung könnte insbe­son­dere für Marke­ting­ver­träge von Bedeu­tung sein. Unter­nehmen, die gemischte Geschäfts­mo­delle betreiben, müssen mögli­cher­weise über­prüfen, wie ihre Vergü­tung struk­tu­riert und doku­men­tiert ist, um fest­zu­stellen, ob die neuen Lizenz­an­for­de­rungen gelten.

Für bestehende Affi­lia­te­partner galt eine Frist bis August

Der neue Rechts­rahmen enthält eine spezi­elle Über­gangs­re­ge­lung für Unter­nehmen, die bereits auf dem Markt tätig sind. Jede Person, die zum 1. August 2026 über eine Verein­ba­rung oder Abma­chung mit einem lizen­zierten Glücks­spiel­ver­an­stalter verfügte, war verpflichtet, bis zum 15. August 2026 einen Antrag auf eine Affi­li­ate­li­zenz zu stellen. Bis zur Ertei­lung der Lizenz bleiben diese bestehenden Verein­ba­rungen gemäß der Über­gangs­be­stim­mung in Kraft.

Die Frist bedeutet für etablierte Affi­lia­te­partner eine relativ kurze Anpas­sungs­phase. Unter­nehmen, die den bulga­ri­schen Markt bedienen, müssen daher ihre vertrag­li­chen Verein­ba­rungen, Marke­ting­ka­näle und ihren regu­la­to­ri­schen Status prüfen, anstatt davon auszu­gehen, dass bestehende Bezie­hungen unver­än­dert fort­be­stehen können.

Das Gesetz verpflichtet Affi­lia­te­be­treiber zudem, Angaben zu jedem Kanal zu machen, über den Glücks­spiel­ak­ti­vi­täten beworben werden. In den Anträgen müssen Websites, mobile Anwen­dungen, Social-Media-Profile sowie Video- und Strea­ming-Platt­formen ange­geben werden, die zur Werbung für Glücks­spiele genutzt werden. Diese Angaben fließen in die Lizenz­un­ter­lagen ein.

Fünf­jäh­rige Lizen­zie­rung und behörd­liche Aufsicht

Die Natio­nale Steu­er­be­hörde (NRA) bleibt die zustän­dige Behörde für die Glücks­spiel­auf­sicht in Bulga­rien und ist nun ausdrück­lich für die Ertei­lung, Ableh­nung, Kündi­gung und den Entzug von Affi­li­ate­li­zenzen verant­wort­lich. Die NRA ist zudem befugt, Affi­lia­te­ak­ti­vi­täten zu über­prüfen und Websites zu iden­ti­fi­zieren, die mit nicht lizen­zierter Affi­liate-Werbung in Verbin­dung stehen.

Das neue Antrags­ver­fahren ist so konzi­piert, dass es vergleichs­weise zügig abläuft. Die NRA muss ihre Prüfung inner­halb von sieben Tagen nach Eingang eines Antrags abschließen. Sind die Unter­lagen unvoll­ständig oder werden zusätz­liche Infor­ma­tionen benö­tigt, muss die Behörde den Antrag­steller inner­halb von drei Tagen benach­rich­tigen und ihm eine Frist von sieben Tagen einräumen, um Mängel zu beheben oder die ange­for­derten Infor­ma­tionen vorzu­legen.

Die Gesetz­ge­bung sieht eine Lizenz­lauf­zeit von fünf Jahren für Affi­lia­te­be­treiber vor. Außerdem legt sie Verfahren für Ände­rungen der lizen­zierten Rahmen­be­din­gungen fest, wobei Affi­liates verpflichtet sind, der NRA Ände­rungen inner­halb der gesetz­lich vorge­schrie­benen Frist mitzu­teilen.

Neue Gebüh­ren­struktur für Affi­lia­te­partner

Eines der auffäl­ligsten Elemente des neuen Regel­werks ist die aus zwei Kompo­nenten bestehende staat­liche Gebühr. Lizen­zierte Glücks­spiel­af­fi­lia­te­partner unter­liegen einer Jahres­ge­bühr in Höhe von 6.000 € sowie einer varia­blen Kompo­nente in Höhe von 10 % der leis­tungs­ab­hän­gigen Provi­sion. Die Jahres­ge­bühr ist bis zum 31. März des jewei­ligen Jahres zu entrichten. Affi­lia­te­partner, die ihre Lizenz nach diesem Datum erhalten, müssen die Jahres­ge­bühr vor Erhalt ihrer Lizenz­ur­kunde entrichten.

Die variable Kompo­nente wird anders gehand­habt. Der Glücks­spiel­an­bieter, der die leis­tungs­ab­hän­gige Provi­sion berechnet, ist dafür verant­wort­lich, den entspre­chenden Betrag einzu­be­halten und an die NRA abzu­führen. Für die Provi­sion, auf deren Grund­lage die variable Gebühr berechnet wird, ist eine monat­liche Bericht­erstat­tung erfor­der­lich.

Die Gesetz­ge­bung befasst sich auch mit Verein­ba­rungen, die darauf abzielen, leis­tungs­ab­hän­gige Vergü­tungen zu verschleiern. Wird eine simu­lierte Trans­ak­tion genutzt, um eine Trans­ak­tion mit ergeb­nis­ab­hän­giger Provi­sion zu tarnen, kann die variable Gebühr auf bis zu 20 % der verschlei­erten Provi­sion ansteigen.

Dies bedeutet, dass Affi­liate-Verträge wahr­schein­lich eine genauere Über­prü­fung der Zahlungs­struk­turen, Melde­ver­fahren und Belege erfor­dern werden. Eine klare Doku­men­ta­tion kann beson­ders wichtig werden, wenn die Vergü­tung mehrere Formen von Marke­ting­ver­gü­tungen umfasst.

Affi­liates dürfen nur lizen­zierte Betreiber bewerben

Das novel­lierte Glücks­spiel­ge­setz verbietet Affi­liate-Werbung über Betreiber, die keine gültige Glücks­spiel­li­zenz besitzen. Es verbietet zudem die Werbung für Glücks­spiele durch Affi­liates, die selbst nicht über die erfor­der­liche Lizenz verfügen. Diese Bestim­mungen legen die Compli­ance-Verant­wor­tung auf beide Seiten der Affi­liate-Bezie­hung.

Die NRA ist ausdrück­lich befugt, Affi­lia­te­be­treiber zu über­wa­chen und Websites zu iden­ti­fi­zieren, über die nicht lizen­zierte Affi­liate-Werbung statt­findet. Der Rechts­rahmen erwei­tert somit die behörd­liche Über­wa­chung über Glücks­spiel­an­bieter hinaus auf die gesamte digi­tale Marke­ting­in­fra­struktur, die zur Kunden­ak­quise genutzt wird.

Das Gesetz sieht ferner vor, dass Gelder, die Part­ner­un­ter­nehmen von nicht lizen­zierten Glücks­spiel­ver­an­stal­tern erhalten, zugunsten des Staates beschlag­nahmt werden können. Bei geset­zes­wid­riger Werbung für Glücks­spiele durch Part­ner­un­ter­nehmen können geson­derte Sank­tionen verhängt werden, darunter Geld­bußen für natür­liche Personen und Geld­strafen für juris­ti­sche Personen.

Für Part­ner­un­ter­nehmen wird die Sorg­falts­pflicht gegen­über den Anbie­tern somit zu einem wich­tigen Bestand­teil der laufenden Compli­ance. Die Aufbe­wah­rung von Nach­weisen darüber, dass Werbe­part­ner­schaften mit ordnungs­gemäß lizen­zierten Glücks­spiel­an­bie­tern bestehen, könnte zu einer wesent­li­chen internen Kontroll­maß­nahme werden.

Weiter­rei­chende Auswir­kungen auf den bulga­ri­schen Markt

Der bulga­ri­sche Rechts­rahmen führt ein formel­leres Compli­ance­mo­dell für das Glücks­spiel­mar­ke­ting ein. Für Affi­lia­te­partner wirken sich die Ände­rungen auf die Lizen­zie­rung, die Besteue­rung, die Bericht­erstat­tung, die Vertrags­struk­turen und die Iden­ti­fi­zie­rung von Werbe­ka­nälen aus.

Die Unter­schei­dung zwischen ergeb­nis­ab­hän­gigen Affi­lia­te­ak­ti­vi­täten und Werbung gegen Fest­ver­gü­tung könnte auch kommer­zi­elle Stra­te­gien beein­flussen. Affi­lia­te­partner, die voll­ständig auf ergeb­nis­ab­hän­gige Zahlungen ange­wiesen sind, könnten sich einer wesent­lich anderen regu­la­to­ri­schen Situa­tion gegen­über­sehen als Unter­nehmen, die herkömm­liche Werbe- oder Medi­en­dienst­leis­tungen gegen eine feste Vergü­tung anbieten.

Auch die Betreiber werden wahr­schein­lich eine akti­vere Rolle bei der Einhal­tung der Compli­ance-Vorschriften durch die Partner über­nehmen, da die variable Vergü­tung vom Glücks­spiel­ver­an­stalter einbe­halten und gemeldet werden muss. Verträge zwischen Betrei­bern und Part­nern erfor­dern daher mögli­cher­weise stren­gere Bestim­mungen hinsicht­lich des Lizenz­status, der Offen­le­gung von Kanälen, der Provi­si­ons­be­rech­nung und der behörd­li­chen Bericht­erstat­tung.

Risiken im Zusam­men­hang mit der Durch­set­zung und Einhal­tung der Vorschriften

Die neue Rege­lung bietet der natio­nalen Regu­lie­rungs­be­hörde (NRA) einen umfas­sen­deren Hand­lungs­rahmen für Eingriffe, wenn die Akti­vi­täten von verbun­denen Unter­nehmen nicht den gesetz­li­chen Anfor­de­rungen entspre­chen. Das Gesetz sieht spezi­fi­sche finan­zi­elle Sank­tionen für verbo­tene Werbung durch verbun­dene Unter­nehmen vor und regelt zudem die Einzie­hung bestimmter Gelder, die mit Akti­vi­täten für nicht lizen­zierte Glücks­spiel­an­bieter in Verbin­dung stehen.

Der Rahmen sollte daher eher als substan­zi­elles Regu­lie­rungs­system denn als bloße Regis­trie­rungs­maß­nahme betrachtet werden. In Bulga­rien tätige Affi­lia­te­partner müssen sowohl die Bedin­gungen für den Erhalt einer Lizenz als auch die mit dem Besitz einer solchen Lizenz verbun­denen laufenden Verpflich­tungen berück­sich­tigen.

Dies ist beson­ders rele­vant für Unter­nehmen, die mehrere Websites oder zahl­reiche Social-Media- und Video­ka­näle nutzen. Da diese Werbe­ka­näle gemeldet werden müssen, können Ände­rungen an digi­talen Assets eben­falls behörd­liche Aufmerk­sam­keit erfor­dern und dürfen nicht ausschließ­lich als routi­ne­mä­ßige Marke­ting­ent­schei­dungen behan­delt werden.

Fazit

Bulga­riens neuer Lizenz­rahmen bindet Glücks­spiel­af­fi­liates fest in das regu­lierte Glücks­spiel-Ökosystem des Landes ein. Ab dem 1. August 2026 unter­liegt die leis­tungs­ab­hän­gige Glücks­spiel­wer­bung einem spezi­ellen Lizenz­system, das von der Natio­nalen Steu­er­be­hörde verwaltet wird. Auslän­di­sche Affi­liates müssen einen ordnungs­gemäß bevoll­mäch­tigten Vertreter in Bulga­rien benennen, und alle lizen­zierten Affi­liates unter­liegen neuen Melde- und Gebüh­ren­pflichten.

Die jähr­liche Gebühr in Höhe von 6.000 €, die variable Abgabe von 10 % und die verschärften Kontrollen im Zusam­men­hang mit ergeb­nis­ab­hän­gigen Vergü­tungen stellen für die auf dem Markt tätigen Unter­nehmen eine erheb­liche Verän­de­rung hinsicht­lich der Compli­ance­an­for­de­rungen dar. Gleich­zeitig bietet der Ausschluss von Werbung und tech­ni­schen Dienst­leis­tungen, für die tatsäch­lich feste Gebühren anfallen, eine wich­tige Unter­schei­dung für Unter­nehmen, deren Akti­vi­täten nicht von mess­baren Glücks­spiel­ergeb­nissen abhängen.

Sowohl für Glücks­spiel­af­fi­liates als auch für Betreiber hat regu­la­to­ri­sche Klar­heit oberste Prio­rität. Lizenz­status, Vertrags­struk­turen, Werbe­ka­näle und Provi­si­ons­ver­ein­ba­rungen sollten sorg­fältig doku­men­tiert werden. Da die NRA die direkte Aufsicht über dieses neu regu­lierte Marke­ting­seg­ment über­nimmt, signa­li­siert Bulga­riens Ansatz eine umfas­sen­dere Entwick­lung hin zu mehr Rechen­schafts­pflicht entlang der gesamten digi­talen Glücks­spiel-Liefer­kette.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Glücks­spiel­af­fi­liates nach den neuen Vorschriften in Bulga­rien?
Glücks­spiel­af­fi­liates sind natür­liche oder juris­ti­sche Personen, die Glücks­spiele bewerben und dafür eine Provi­sion erhalten, die an mess­bare Ergeb­nisse wie gewor­bene Teil­nehmer, Einzah­lungen, Wetten oder andere defi­nierte Leis­tungs­in­di­ka­toren gekop­pelt ist.

Wann traten die neuen Vorschriften für Glücks­spiel­af­fi­liates in Bulga­rien in Kraft?
Die neuen Bestim­mungen traten am 1. August 2026 im Rahmen von Ände­rungen in Kraft, die mit dem bulga­ri­schen Staats­haus­halts­ge­setz 2026 veröf­fent­licht wurden.

Wer erteilt in Bulga­rien Affi­li­ate­li­zenzen?
Die Natio­nale Steu­er­be­hörde ist gemäß dem geän­derten Glücks­spiel­ge­setz für die Ertei­lung und Über­wa­chung von Lizenzen für Affi­lia­te­be­treiber zuständig.

Können auslän­di­sche Affi­liates eine bulga­ri­sche Lizenz bean­tragen?
Ja. Auslän­di­sche natür­liche und juris­ti­sche Personen dürfen Affi­liate-Tätig­keiten ausüben, müssen jedoch einen bevoll­mäch­tigten Vertreter mit einer Anschrift in Bulga­rien und der entspre­chenden Befugnis zur Vertre­tung benennen.

Welche Frist galt für bestehende Affi­lia­te­partner?
Affi­lia­te­partner, die zum 1. August 2026 über gültige Verein­ba­rungen verfügten, mussten bis zum 15. August 2026 eine Lizenz bean­tragen.

Wie hoch ist die jähr­liche Lizenz­ge­bühr für Affi­lia­te­partner?
Die jähr­liche staat­liche Gebühr beträgt 6.000 €. Auf leis­tungs­ab­hän­gige Provi­sionen wird eine sepa­rate variable Gebühr in Höhe von 10 % erhoben.

Wann muss die Jahres­ge­bühr entrichtet werden?
Die Jahres­ge­bühr muss in der Regel bis zum 31. März des laufenden Jahres entrichtet werden. Partner, die nach diesem Datum eine Lizenz erhalten, müssen die Gebühr vor Erhalt ihrer Lizenz­ur­kunde entrichten.

Was passiert, wenn Provi­sionen verschleiert werden?
Wird eine simu­lierte Trans­ak­tion genutzt, um leis­tungs­ab­hän­gige Provi­sionen zu verschleiern, kann die variable Gebühr in Höhe von 20 % der verschlei­erten Provi­sion berechnet werden.

Dürfen Affi­lia­te­partner für nicht lizen­zierte Glücks­spiel­an­bieter werben?
Nein. Das geän­derte Gesetz verbietet die Werbung durch Affi­lia­te­partner für Glücks­spiel­an­bieter, die keine gültige Lizenz besitzen.

Welche Infor­ma­tionen muss ein Affi­lia­te­partner der NRA vorlegen?
Anträge müssen Angaben zu Websites, mobilen Anwen­dungen, Social-Media-Profilen, Video­platt­formen und Strea­ming-Platt­formen enthalten, die zur Werbung für Glücks­spiele genutzt werden.

Einord­nung für Glücks­spiel­re­geln

Die neuen Vorgaben verän­dern die Anfor­de­rungen an Affi­liates und Anbieter im bulga­ri­schen Markt. Weitere Hinter­gründe zu iGaming-Regu­lie­rung helfen bei der Einord­nung. Zustän­dige Infor­ma­tionen veröf­fent­licht die bulga­ri­sche Steuer- und Glücks­spiel­be­hörde.

Lisa
Lisa
Welcome. I am an experienced writer and I am ready to help you with all forms of writing needs you require. Education B.A. - linguistics, University of Wisconsin-Whitewater, United States, Graduated 2006.

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