Spelin­spek­tionen prüft Lotterie Compli­ance bei fünf schwe­di­schen Lizenz­neh­mern

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Die schwe­di­sche Glücks­spiel­auf­sichts­be­hörde Spelin­spek­tionen hat fünf von sechs Aufsichts­ver­fahren gegen lizen­zierte Betreiber, die physi­sche Lotto­scheine anbieten, abge­schlossen, nachdem Mängel hinsicht­lich der Spie­ler­infor­ma­tionen und der Einhal­tung tech­ni­scher Anfor­de­rungen fest­ge­stellt worden waren. Drei Lizenz­nehmer erhielten formelle Verweise, während zwei Eisho­ckey­ver­bände Verwar­nungen in Verbin­dung mit Bußgel­dern erhielten. Die Aufsichts­be­hörde gab die Entschei­dungen am 20. August 2026 im Anschluss an eine zu Beginn des Jahres einge­lei­tete aufsichts­recht­liche Über­prü­fung bekannt.

Die Fälle unter­strei­chen, wie wichtig es ist, sicher­zu­stellen, dass physi­sche Lotte­rie­pro­dukte denselben grund­le­genden regu­la­to­ri­schen Stan­dards entspre­chen, die auf dem gesamten lizen­zierten Glücks­spiel­markt Schwe­dens erwartet werden. Der Schwer­punkt der Über­prü­fung lag auf Anfor­de­rungen hinsicht­lich der Merk­male der Lose, fest­ge­legter Gewinn­pläne, tech­ni­scher Sicher­heits­vor­keh­rungen und Infor­ma­tionen, die den Spie­lern zur Verfü­gung gestellt werden müssen.

Aufsicht über physi­sche Lose

Die Spelin­spek­tionen begann ihre Aufsichts­tä­tig­keit im Februar 2026 und unter­suchte sechs Lizenz­nehmer, die physi­sche Lose anbieten, bei denen der Wert des poten­zi­ellen Gewinns einen Preis­ba­sis­be­trag über­steigt. Nach Angaben der Aufsichts­be­hörde umfassten die Prüfungen sowohl tech­ni­sche Anfor­de­rungen gemäß dem schwe­di­schen Glücks­spiel­ge­setz als auch Vorschriften zu festen Gewinn­plänen gemäß der Glücks­spiel­ver­ord­nung.

Bei der Über­prü­fung wurden zudem die Anfor­de­rungen gemäß Kapitel 8, §§ 1 und 2 des LIFS 2018:4 berück­sich­tigt. Diese Bestim­mungen betreffen Infor­ma­tionen, die den Spie­lern im Zusam­men­hang mit physi­schen Lotte­rie­losen zur Verfü­gung gestellt werden müssen. In Fällen, in denen bestimmte Infor­ma­tionen außer­halb des Loses selbst bereit­ge­stellt werden können, muss auf dem Los dennoch deut­lich ange­geben sein, wo der Spieler diese Infor­ma­tionen erhalten kann.

Die fünf nun abge­schlos­senen Fälle betreffen AB Svenska Spel, Movendi Sverige, Psoria­sis­för­bundet, Tranås AIF Isho­ckey­fö­re­ning und Väners­borgs Hockey Club. Die offi­zi­elle Aufsichts­be­kannt­ma­chung bestä­tigt, dass AB Svenska Spel, Movendi Sverige und Psoria­sis­för­bundet Verwar­nungen erhielten. Tranås AIF Isho­ckey­fö­re­ning und Väners­borgs Hockey Club erhielten Verwar­nungen sowie Straf­ge­bühren.

Der sechste Lizenz­nehmer, der in die ursprüng­liche Aufsicht einbe­zogen war, war Spor­t­al­li­ansen Sverige. Sein Fall war in der Mittei­lung der Aufsichts­be­hörde vom 20. August nicht unter den fünf abge­schlos­senen Fällen aufge­führt. Diese Unter­schei­dung ist wichtig, da das Aufsichts­ver­fahren somit nicht mit Entschei­dungen gegen alle sechs Lizenz­nehmer gleich­zeitig abge­schlossen wurde.

Svenska Spel muss sich wegen Skrap­Keno-Losen mit Bean­stan­dungen ausein­an­der­setzen

Einer der Fälle betraf die AB Svenska Spel und ihr Lotte­rie­pro­dukt „Skrap­Keno“. Im Mittel­punkt der Bedenken standen Infor­ma­tionen, die auf dem physi­schen Los nicht ausrei­chend darge­stellt waren.

Es wurde fest­ge­stellt, dass auf dem Los Angaben zum ersten Verkaufstag fehlten. Bei der Über­prü­fung wurden zudem Mängel hinsicht­lich der Infor­ma­tionen zu den mit Glücks­spielen verbun­denen Risiken sowie des Hinweises darauf fest­ge­stellt, dass die Spelin­spek­tionen die schwe­di­sche Lizenz- und Aufsichts­be­hörde ist.

Der Fall veran­schau­licht die Haltung der Aufsichts­be­hörde in Bezug auf Spie­ler­infor­ma­tionen. Allge­meine Infor­ma­tionen, die über die Website eines Unter­neh­mens oder andere Kommu­ni­ka­ti­ons­ka­näle verfügbar sind, reichen mögli­cher­weise nicht aus, wenn die geltenden Vorschriften verlangen, dass der Spieler über den physi­schen Lotto­schein auf diese Infor­ma­tionen hinge­wiesen wird.

AB Svenska Spel räumte Berichten zufolge ein, dass einige seiner Infor­ma­tionen im Hinblick auf die spezi­fi­scheren regu­la­to­ri­schen Anfor­de­rungen als zu allge­mein ange­sehen werden könnten. Das Unter­nehmen gab an, dass es beab­sich­tige, das Design des Loses zu aktua­li­sieren, und legte ein Beispiel vor, das zeigt, wie Hinweise auf Glücks­spiel­ri­siken und die Aufsichts­be­hörde direkter inte­griert werden könnten.

Die Fest­stel­lungen bedeuten nicht, dass der gesamte Glücks­spiel­be­trieb von Svenska Spel als nicht konform einge­stuft wurde. Viel­mehr betraf der Fall spezi­fi­sche Anfor­de­rungen in Bezug auf das physi­sche Lotte­rie­pro­dukt, das im Rahmen der Aufsicht geprüft wurde. Diese Unter­schei­dung ist bei der Bericht­erstat­tung über behörd­liche Entschei­dungen rele­vant und trägt dazu bei, eine Über­be­wer­tung des Umfangs des Falls zu vermeiden.

Die Anfor­de­rungen gehen über die grund­le­genden Angaben auf den Losen hinaus

Die Über­prü­fung durch die Spelin­spek­tionen zeigt, dass die Einhal­tung der Vorschriften für statio­näre Lotte­rien sich nicht auf den Druck einer Gewinn­struktur oder die Angabe der grund­le­genden Spiel­be­din­gungen beschränkt.

Der Aufsichts­rahmen der Regu­lie­rungs­be­hörde umfasst tech­ni­sche Anfor­de­rungen, die Einhal­tung eines fest­ge­legten Gewinn­plans sowie Anfor­de­rungen hinsicht­lich der physi­schen Eigen­schaften der Lose. Infor­ma­tionen für die Spieler bilden einen weiteren wich­tigen Bestand­teil des Regu­lie­rungs­rah­mens.

Diese Anfor­de­rungen dienen eindeutig dem Verbrau­cher­schutz. Ein Spieler sollte in der Lage sein, die wesent­li­chen Bedin­gungen einer Lotterie zu verstehen und wissen, wo er Infor­ma­tionen über poten­zi­elle Glücks­spiel­ri­siken, Hilfs­an­ge­bote und die Iden­tität der zustän­digen Aufsichts­be­hörde erhalten kann.

Dieser Ansatz verrin­gert zudem die Wahr­schein­lich­keit, dass wich­tige Infor­ma­tionen so vom Produkt getrennt werden, dass sie für die Spieler schwer zu finden sind. Für Betreiber und lizen­zierte Orga­ni­sa­tionen bedeutet dies, dass die Einhal­tung der Vorschriften über die gesamte Customer Journey hinweg bewertet werden muss und nicht isoliert anhand einzelner Doku­mente oder Kanäle.

Eisho­ckey­ver­bände erhalten Verwar­nungen und Straf­ge­bühren

Der „Tranås AIF Isho­ckey­fö­re­ning“ und der „Väners­borgs Hockey Club“ sahen sich mit stren­geren behörd­li­chen Maßnahmen konfron­tiert als die drei Lizenz­nehmer, die Verwar­nungen erhielten.

Die „Spelin­spek­tionen“ bestä­tigte, dass beide Orga­ni­sa­tionen Verwar­nungen in Verbin­dung mit Straf­ge­bühren erhielten. Im Fall des Väners­borgs Hockey Club wurden bei der Über­prü­fung zudem Mängel hinsicht­lich der erfor­der­li­chen Doku­men­ta­tion zur tech­ni­schen Konfor­mität der physi­schen Lotto­scheine sowie bei den Infor­ma­tionen zu Glücks­spiel­ri­siken und zur Spie­ler­be­treuung fest­ge­stellt.

Die Unter­schei­dung zwischen einer Rüge und einer Verwar­nung in Verbin­dung mit einer Geld­strafe ist aus aufsichts­recht­li­cher Sicht von Bedeu­tung. Eine formelle Verwar­nung, die mit einer Geld­strafe einher­geht, stellt eine stren­gere aufsichts­recht­liche Maßnahme dar als eine Rüge allein.

Die Entschei­dungen der Aufsichts­be­hörde sollten jedoch vor dem Hinter­grund der spezi­fi­schen Umstände jedes einzelnen Falls verstanden werden. Eine aufsichts­recht­liche Sank­tion bedeutet für sich genommen nicht, dass eine Orga­ni­sa­tion syste­mi­sche Compli­ance-Mängel in allen ihren Akti­vi­täten aufweist. Die Fest­stel­lungen beziehen sich auf die konkreten Lotte­rie­ak­ti­vi­täten und Anfor­de­rungen, die von der Spelin­spek­tionen geprüft wurden.

Der Väners­borgs Hockey Club unter­hält weiterhin eine offi­zi­elle Online-Präsenz und ist nach wie vor ein aktiver schwe­di­scher Eisho­ckey­verein. Die eigene Website des Vereins enthält auch Infor­ma­tionen über seine Lotte­rie­ak­ti­vi­täten.

Warum Infor­ma­tionen auf Losen in den Fokus der Regu­lie­rung gerückt sind

Physi­sche Lotte­rie­pro­dukte mögen aus Verbrau­cher­sicht unkom­pli­ziert erscheinen, doch die damit verbun­denen regu­la­to­ri­schen Verpflich­tungen können sehr detail­liert sein.

Ein vorschrifts­mä­ßiges Los muss den Kunden mögli­cher­weise mit Infor­ma­tionen über das Spiel, dessen Gewinn­struktur, rele­vante Risiken und die Iden­tität der Geneh­mi­gungs­be­hörde versorgen. Wenn die Vorschriften zulassen, dass Infor­ma­tionen über einen anderen Kanal bereit­ge­stellt werden, muss das Los diesen Weg dennoch deut­lich machen.

Für Betreiber stellt dies eine prak­ti­sche Heraus­for­de­rung hinsicht­lich der Einhal­tung der Vorschriften dar. Ein Losde­sign kann über einen beträcht­li­chen Zeit­raum im Umlauf bleiben, während Websites und andere Infor­ma­ti­ons­ka­näle häufiger aktua­li­siert werden. Die regu­la­to­ri­schen Erwar­tungen verlangen daher von den Orga­ni­sa­tionen, dass sie sicher­stellen, dass physi­sche Mate­ria­lien während ihres gesamten Lebens­zy­klus den Vorschriften entspre­chen.

Die Aufsicht für das Jahr 2026 unter­streicht zudem die Bedeu­tung der tech­ni­schen Konfor­mität. Der von der Spelin­spek­tionen veröf­fent­lichte Rahmen verweist ausdrück­lich auf die tech­ni­schen Anfor­de­rungen des schwe­di­schen Glücks­spiel­ge­setzes, die Vorgabe eines festen Gewinn­plans sowie Vorschriften bezüg­lich der Merk­male physi­scher Lose.

Die Spelin­spek­tionen konzen­triert sich weiterhin auf nicht lizen­ziertes Glücks­spiel

Die Über­prü­fung der statio­nären Lotte­rien erfolgt vor dem Hinter­grund, dass die Spelin­spek­tionen ihre Aufsichts­tä­tig­keit in anderen Berei­chen des schwe­di­schen Glücks­spiel­marktes weiter ausweitet.

Die Behörde legt weiterhin einen starken Fokus auf nicht lizen­ziertes Glücks­spiel und Akti­vi­täten, die Glücks­spiele ohne die erfor­der­liche schwe­di­sche Lizenz bewerben könnten. Im Jahr 2026 berich­tete die Aufsichts­be­hörde von weiteren Aufsichts­maß­nahmen gegen Betreiber, die im Verdacht stehen, Glücks­spiele ohne schwe­di­sche Lizenz anzu­bieten, sowie gegen Parteien, die an der Werbung für solche Akti­vi­täten betei­ligt sind.

Das Influencer-Marke­ting war ein Bereich, dem die Aufsichts­be­hörde beson­dere Aufmerk­sam­keit widmete. Im Jahr 2025 gab die Spelin­spek­tionen bekannt, dass sie ein Aufsichts­ver­fahren gegen Influencer einge­leitet habe, die über Online-Kanäle, vor allem über Twitch, für ille­gales Glücks­spiel warben. Die Aufsichts­be­hörde erklärte, die betrof­fenen Influencer hätten die Marke­ting­ak­ti­vi­täten nach dem Eingreifen einge­stellt.

Die Behörde hat zudem die Rolle von sozialen Medien und Live­strea­ming bei der Werbung für nicht lizen­ziertes Glücks­spiel hervor­ge­hoben. Nach den derzei­tigen schwe­di­schen Rechts­vor­schriften kann die Werbung für Glücks­spiele, für die die erfor­der­liche Lizenz fehlt, selbst eine verbo­tene Hand­lung darstellen, wenn die entspre­chenden recht­li­chen Voraus­set­zungen erfüllt sind.

Diese umfas­sen­dere Durch­set­zungs­tä­tig­keit bildet den Kontext für die Entschei­dungen im Bereich der statio­nären Lotte­rien. Die Spelin­spek­tionen prüft nicht nur, ob Glücks­spiel­pro­dukte unter der rich­tigen Lizenz ange­boten werden. Sie bewertet auch, wie lizen­zierte Akti­vi­täten den Verbrau­chern präsen­tiert werden und ob die Betreiber die detail­lierten Anfor­de­rungen zum Spie­ler­schutz einhalten.

Die Erwar­tungen an die Compli­ance entwi­ckeln sich weiter

Für lizen­zierte Glücks­spiel­un­ter­nehmen dienen die jüngsten Entschei­dungen als Erin­ne­rung daran, dass Compli­ance als eine fort­lau­fende betrieb­liche Verant­wor­tung betrachtet werden sollte.

Ticket­vor­lagen, Produkt­in­for­ma­tionen, Risi­ko­hin­weise und tech­ni­sche Unter­lagen müssen mögli­cher­weise regel­mäßig über­prüft werden, um sicher­zu­stellen, dass sie weiterhin den regu­la­to­ri­schen Anfor­de­rungen entspre­chen. Dies ist beson­ders rele­vant, wenn sich ein Produkt ändert, wenn Regeln aktua­li­siert werden oder wenn Infor­ma­tionen über mehrere Kunden­ka­näle verbreitet werden.

Der regu­la­to­ri­sche Fokus legt zudem größeren Wert auf Nach­weise. Ein Lizenz­nehmer sollte nicht nur nach­weisen können, dass er davon ausgeht, dass ein Produkt den Regeln entspricht, sondern auch, dass er über geeig­nete Prozesse zur Über­prü­fung der tech­ni­schen Spezi­fi­ka­tionen, des Ticket­in­halts und der Spie­ler­infor­ma­tionen verfügt.

Für Orga­ni­sa­tionen, die Lotte­rie­pro­gramme für Sport­ver­eine, Wohl­tä­tig­keits­or­ga­ni­sa­tionen oder gemein­nüt­zige Zwecke betreiben, kann dies beson­ders wichtig sein, da die Einhal­tung der Glücks­spiel­vor­schriften mögli­cher­weise neben anderen orga­ni­sa­to­ri­schen Aufgaben steht. Das Vorliegen eines gemein­nüt­zigen oder gemein­de­ori­en­tierten Zwecks entbindet nicht von der Pflicht, die geltenden Glücks­spiel­vor­schriften einzu­halten.

Eine allge­mei­nere Botschaft für den schwe­di­schen Glücks­spiel­markt

Die jüngsten Entschei­dungen der Spelin­spek­tionen unter­strei­chen einen allge­mei­neren Aspekt des regu­lierten Glücks­spiel­um­felds in Schweden. Die behörd­liche Kontrolle gilt nicht nur für große kommer­zi­elle Glücks­spiel­un­ter­nehmen, sondern auch für Orga­ni­sa­tionen, die Lotte­rie­pro­dukte für gemein­nüt­zige, sport­liche oder im öffent­li­chen Inter­esse liegende Zwecke anbieten.

Die Fälle, an denen AB Svenska Spel, Movendi Sverige und Psoria­sis­för­bundet betei­ligt waren, führten zu Verweisen, während Tranås AIF Isho­ckey­fö­re­ning und Väners­borgs Hockey Club Verwar­nungen und Bußgelder erhielten. Die Mittei­lung der Aufsichts­be­hörde bestä­tigt, dass die während der Aufsicht fest­ge­stellten gemein­samen Probleme die Spie­ler­infor­ma­tionen und die Einhal­tung tech­ni­scher Anfor­de­rungen betrafen.

Für die Branche ist die prak­ti­sche Lehre klar: Physi­sche Lotto­scheine bleiben regu­lierte Glücks­spiel­pro­dukte und müssen durch klare Infor­ma­tionen, ange­mes­sene tech­ni­sche Kontrollen und den Nach­weis der Einhal­tung der geltenden Vorschriften unter­mauert werden.

Fazit

Die jüngsten Aufsichts­maß­nahmen der Spelin­spek­tionen geben einen aufschluss­rei­chen Einblick darin, wie genau die schwe­di­sche Glücks­spiel­auf­sichts­be­hörde die Einzel­heiten des lizen­zierten Lotte­rie­be­triebs prüft. Die Fälle betreffen nicht nur eine bestimmte Art von Orga­ni­sa­tion oder ein bestimmtes Geschäfts­mo­dell. Viel­mehr erstre­cken sie sich auf einen staat­li­chen Glücks­spiel­an­bieter, gemein­nüt­zige Orga­ni­sa­tionen und Eisho­ckey­ver­bände, was zeigt, dass die Erwar­tungen hinsicht­lich der Einhal­tung der Vorschriften breit gefä­chert auf den gesamten lizen­zierten Markt zutreffen.

Die Entschei­dungen verdeut­li­chen zudem, warum scheinbar neben­säch­liche Details auf einem physi­schen Lotto­schein regu­la­to­ri­sche Bedeu­tung haben können. Infor­ma­tionen über Verkaufs­zeit­räume, Glücks­spiel­ri­siken, Hilfs­an­ge­bote und die Geneh­mi­gungs­be­hörde können Teil des recht­li­chen Compli­ance­rah­mens sein und sind nicht nur optio­nale Ergän­zungen.

Für lizen­zierte Betreiber lautet die wich­tigste Erkenntnis, dass die Einhal­tung der Vorschriften bereits in die Produkt­ge­stal­tung, die Doku­men­ta­tion und die laufenden Über­prü­fungs­pro­zesse inte­griert werden sollte. Da die Spelin­spek­tionen ihre Arbeit sowohl im Bereich des lizen­zierten als auch des nicht lizen­zierten Glücks­spiels fort­setzt, sind Orga­ni­sa­tionen, die klare Kontroll­me­cha­nismen und genaue Spie­ler­infor­ma­tionen vorweisen können, besser in der Lage, die regu­la­to­ri­schen Erwar­tungen Schwe­dens zu erfüllen und einen trans­pa­ren­teren Glücks­spiel­markt zu fördern.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Spelin­spek­tionen?
Spelin­spek­tionen ist die schwe­di­sche Glücks­spiel­auf­sichts­be­hörde, die für die Lizen­zie­rung und Über­wa­chung von Glücks­spiel- und Lotte­rie­ak­ti­vi­täten zuständig ist, die unter das schwe­di­sche Glücks­spiel­ge­setz fallen.

Warum hat Spelin­spek­tionen physi­sche Lotto­scheine über­prüft?
Die Aufsichts­be­hörde leitete im Februar 2026 eine Über­prü­fung ein, die sich auf physi­sche Lotto­scheine mit Gewinn­werten von mehr als einem Preis­ba­sis­be­trag bezog. Bei der Über­prü­fung wurden tech­ni­sche Anfor­de­rungen, fest­ge­legte Gewinn­pläne und Vorschriften zur Spie­ler­infor­ma­tion berück­sich­tigt.

Wie viele Lizenz­nehmer waren von der Über­prü­fung betroffen?
Sechs Lizenz­nehmer waren von der Aufsichts­prü­fung betroffen. Spelin­spek­tionen gab am 20. August 2026 bekannt, dass fünf dieser Fälle abge­schlossen worden seien.

Welche Lizenz­nehmer erhielten Verwar­nungen?
AB Svenska Spel, Movendi Sverige und Psoria­sis­för­bundet erhielten im Anschluss an die Aufsichts­prü­fung Verwar­nungen.

Welche Lizenz­nehmer erhielten Verwar­nungen und Straf­ge­bühren?
Tranås AIF Isho­ckey­fö­re­ning und Väners­borgs Hockey Club erhielten Verwar­nungen in Verbin­dung mit Straf­ge­bühren.

Worum ging es im Fall von Svenska Spel?
Bei der Über­prü­fung wurden Mängel bei den Angaben auf den Skrap­Keno-Losen fest­ge­stellt, darunter Infor­ma­tionen zum ersten Verkaufstag, zu den Glücks­spiel­ri­siken und zur Rolle der Spelin­spek­tionen als Lizenz- und Aufsichts­be­hörde.

Warum sind Spie­ler­infor­ma­tionen auf einem Lotto­schein wichtig?
Nach schwe­di­schen Vorschriften müssen den Spie­lern bestimmte Infor­ma­tionen zur Verfü­gung gestellt werden. Auch wenn Infor­ma­tionen über einen anderen Kanal bereit­ge­stellt werden, muss der physi­sche Lotto­schein den Spieler mögli­cher­weise dennoch deut­lich darauf hinweisen, wo diese Infor­ma­tionen zu finden sind.

Betraf die Über­prü­fung ausschließ­lich kommer­zi­elle Glücks­spiel­un­ter­nehmen?
Nein. Die Fälle betrafen einen staat­li­chen Glücks­spiel­an­bieter, gemein­nüt­zige Orga­ni­sa­tionen und Eisho­ckey­ver­bände, was die große Reich­weite der Compli­ance­an­for­de­rungen im Glücks­spiel­be­reich verdeut­licht.

Geht die Spelin­spek­tionen auch gegen nicht lizen­ziertes Glücks­spiel vor?
Ja. Die Behörde hat ihre Aufsichts- und Durch­set­zungs­maß­nahmen gegen Betreiber, die im Verdacht stehen, Glücks­spiele ohne schwe­di­sche Lizenz anzu­bieten, sowie gegen Akti­vi­täten, die solche Glücks­spiele bewerben, fort­ge­setzt.

Über­wacht die Spelin­spek­tionen das Influencer-Marke­ting?
Ja. Die Spelin­spek­tionen hat Aufsichts­maß­nahmen gegen Influencer durch­ge­führt, die ille­galem Onlin­e­glücks­spiel geworben haben, und erklärt, dass sie Influencer und andere an der Werbung für nicht lizen­ziertes Glücks­spiel betei­ligte Parteien weiterhin über­wa­chen wird.

Anna Amstill
Anna Amstill
I am an avid Blogger and Writer with more than 6 years of experience with Content Writing. An Online Marketing expert specializing in Blog writing, Article writing, Website content, SEO specific Keyword content and much more. Education B.A. - business management, York University, Canada, Graduated 2016.

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