Spani­sche DGOJ vergibt €950.620 für Forschung zu Glücks­spiel­schäden

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Die spani­sche Glücks­spiel­auf­sichts­be­hörde hat eine neue öffent­liche Förder­initia­tive ins Leben gerufen, die darauf abzielt, die Forschung zu glücks­spiel­be­dingten Schäden und Präven­ti­ons­maß­nahmen zu unter­stützen. Das von der Gene­ral­di­rek­tion für Glücks­spiel­re­gu­lie­rung, allge­mein bekannt als DGOJ, ange­kün­digte Programm wird 950.620 € an förder­fä­hige Forschungs­pro­jekte vergeben, die sich mit Glücks­spiel­stö­rungen, Verbrau­cher­schutz und den weiter­rei­chenden sozialen Auswir­kungen von Glücks­spiel­ak­ti­vi­täten befassen.

Die Förder­runde ist Teil der fort­lau­fenden Bemü­hungen Spaniens, eine evidenz­ba­sierte Glücks­spiel­po­litik zu stärken und das Verständnis für die mit der Teil­nahme am Glücks­spiel verbun­denen Risiken zu verbes­sern. Bewer­bungen für das Programm sind bis zum 22. Juni 2026 möglich, und ausge­wählte Projekte müssen ihre Forschungs­ar­beiten bis zum 30. Juni 2027 abschließen.

Es wird erwartet, dass die Initia­tive Univer­si­täten, Orga­ni­sa­tionen des öffent­li­chen Gesund­heits­we­sens, private Forschungs­ein­rich­tungen und gemein­nüt­zige Orga­ni­sa­tionen anzieht, die in den Berei­chen Sucht­for­schung, Verhal­tens­ana­lyse und verant­wor­tungs­volle Glücks­spiel­po­litik tätig sind.

DGOJ legt verstärkten Fokus auf glücks­spiel­be­dingte Schäden

Die jüngste Ausschrei­bung unter­streicht die anhal­tende Beto­nung der spani­schen Regu­lie­rungs­be­hörde auf Präven­tion und öffent­liche Gesund­heit. Die DGOJ erklärte, das Programm solle wissen­schaft­liche Forschung unter­stützen, die das Verständnis für glücks­spiel­be­dingte Risiken verbes­sern und gleich­zeitig zu prak­ti­schen Instru­menten beitragen könne, die Schäden bei den Verbrau­chern verrin­gern.

Im Rahmen des Programms müssen sich die geför­derten Studien auf die Präven­tion von Glücks­spiel­stö­rungen, die Folgen von Glücks­spiel­sucht oder allge­mei­nere Risiken im Zusam­men­hang mit der Teil­nahme am Glücks­spiel konzen­trieren.

Der Ansatz der Regu­lie­rungs­be­hörde spie­gelt die brei­tere euro­päi­sche Debatte über Rahmen­be­din­gungen für verant­wor­tungs­be­wusstes Glücks­spiel wider, insbe­son­dere da digi­tale Glücks­spiel­pro­dukte auf Online­platt­formen und mobilen Kanälen weiter zunehmen. Regu­lie­rungs­be­hörden in zahl­rei­chen Ländern widmen Verbrau­cher­schutz­maß­nahmen, Früh­warn­sys­temen und Produkt­de­sign­merk­malen, die zu proble­ma­ti­schem Spiel­ver­halten beitragen können, zuneh­mend Aufmerk­sam­keit.

Spanien hat seine Glücks­spiel­auf­sicht in den letzten Jahren schritt­weise durch Werbe­be­schrän­kungen, Maßnahmen zum Spie­ler­schutz und eine stren­gere behörd­liche Über­wa­chung verstärkt. Das neue Förder­pro­gramm scheint darauf ausge­legt zu sein, diese Maßnahmen durch akade­mi­sche und wissen­schaft­liche Forschung zu ergänzen.

Forschungs­pro­jekte müssen strenge zeit­liche Vorgaben erfüllen

Gemäß den Bedin­gungen des Förder­pro­gramms dürfen Forschungs­pro­jekte nicht vor dem 1. Januar 2026 beginnen. Alle geneh­migten Studien müssen spätes­tens am 30. Juni 2027 abge­schlossen sein.

Die Förder­mittel werden im Rahmen eines Auswahl­ver­fah­rens vergeben. Von den Antrag­stel­lern wird erwartet, dass sie die wissen­schaft­liche Rele­vanz ihrer vorge­schla­genen Studien, die Durch­führ­bar­keit ihrer Methoden und den brei­teren gesell­schaft­li­chen Nutzen ihrer Forschung nach­weisen.

Es wird erwartet, dass die DGOJ die einge­reichten Anträge auf der Grund­lage ihrer fach­li­chen Qualität, ihrer Inno­va­ti­ons­kraft und ihres poten­zi­ellen Beitrags zu Maßnahmen zur Präven­tion von Glücks­spiel­schäden prüft.

Forscher, die eine Förde­rung bean­tragen, müssen zudem sicher­stellen, dass ihre Vorschläge mit einer der sechs offi­ziell geneh­migten Forschungs­ka­te­go­rien über­ein­stimmen, die von der Regu­lie­rungs­be­hörde fest­ge­legt wurden.

Sechs von der Regu­lie­rungs­be­hörde fest­ge­legte Forschungs­be­reiche

Das Programm der DGOJ für 2026 iden­ti­fi­ziert sechs Schlüs­sel­be­reiche, die für eine finan­zi­elle Förde­rung in Frage kommen.

Ein wich­tiger Forschungs­schwer­punkt liegt auf der Früh­erken­nung von riskantem Spiel­ver­halten. Dazu gehören Studien, die Verhal­tens­in­di­ka­toren, Progno­se­instru­mente und Über­wa­chungs­sys­teme unter­su­chen, die dabei helfen können, Verbrau­cher zu iden­ti­fi­zieren, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht, spiel­be­zo­gene Probleme zu entwi­ckeln.

Ein weiterer geneh­migter Bereich betrifft die Analyse spiel­be­dingter Schäden auf indi­vi­du­eller, fami­liärer und gesell­schaft­li­cher Ebene. Die Regu­lie­rungs­be­hörde hat ausdrück­lich mehrere Kate­go­rien von Schäden genannt, die im Rahmen des Programms unter­sucht werden können.

Dazu gehören körper­liche und psychi­sche Gesund­heits­folgen, emotio­nale und psycho­lo­gi­sche Schwie­rig­keiten, finan­zi­elle Probleme, Störungen am Arbeits­platz oder in der Ausbil­dung, zerbro­chene Bezie­hungen und recht­liche Kompli­ka­tionen im Zusam­men­hang mit Glücks­spiel­stö­rungen.

Das Programm unter­stützt auch Studien, die auf die Entwick­lung von Instru­menten, Inter­ven­tionen oder Verfahren abzielen, die die mit Glücks­spiel­ak­ti­vi­täten verbun­denen schäd­li­chen Folgen verrin­gern können. Dazu könnten präven­tive Tech­no­lo­gien, Aufklä­rungs­maß­nahmen oder Systeme für verant­wor­tungs­be­wusstes Spielen gehören, die darauf ausge­legt sind, die Sicher­heit der Verbrau­cher zu verbes­sern.

Das Inter­esse an den Zusam­men­hängen zwischen Glücks­spiel und Video­spielen wächst

Ein bemer­kens­werter Aspekt der Ausschrei­bung ist die Einbe­zie­hung von Forschungs­ar­beiten zum Zusam­men­hang zwischen Video­spielen und Glücks­spiel­ver­halten.

Aufsichts­be­hörden in ganz Europa und auf anderen inter­na­tio­nalen Märkten unter­su­chen zuneh­mend mögliche Über­schnei­dungen zwischen Spiel­me­cha­niken und glücks­spiel­ähn­li­chen Systemen. Funk­tionen wie Loot­boxen, In-Game-Käufe und Beloh­nungs­struk­turen sind in den letzten Jahren in den Fokus der Regu­lie­rungs­be­hörden und der Wissen­schaft gerückt.

Die Einbe­zie­hung dieses Themas durch die DGOJ deutet auf ein anhal­tendes Inter­esse daran hin, zu verstehen, ob bestimmte Spiel­erleb­nisse die Muster der Glücks­spiel­teil­nahme beein­flussen können, insbe­son­dere bei jüngeren Konsu­menten.

Neben der Video­spiel­for­schung wird das Programm auch Studien zu den struk­tu­rellen Merk­malen von Glücks­spiel­pro­dukten selbst unter­stützen. Dazu gehören Lotte­rien, Glücks­spiele, Poker­pro­dukte und Sport­wet­ten­märkte.

Forscher können unter­su­chen, wie Produkt­merk­male, Beloh­nungs­sys­teme, Zugäng­lich­keit oder Elemente des Spiel­de­signs mit dem Verbrau­cher­ver­halten und der Risi­ko­ex­po­si­tion inter­agieren.

Die Regu­lie­rungs­be­hörde hat zudem geschlechts­spe­zi­fi­sche Analysen als förder­fä­higen Forschungs­be­reich iden­ti­fi­ziert. Dieser Forschungs­be­reich könnte unter­su­chen, wie sich glücks­spiel­be­zo­gene Risiken und Verhal­tens­weisen auf verschie­dene demo­gra­fi­sche Gruppen auswirken und ob Präven­ti­ons­maß­nahmen maßge­schnei­derte Ansätze erfor­dern.

Univer­si­täten und Forschungs­zen­tren sind zur Bewer­bung einge­laden

Das Förder­pro­gramm steht einem breiten Spek­trum von Einrich­tungen offen, die im spani­schen Forschungs- und Gesund­heits­wesen tätig sind.

Zu den förder­fä­higen öffent­li­chen Einrich­tungen zählen Univer­si­täten, öffent­liche Forschungs­in­sti­tute und Gesund­heits­or­ga­ni­sa­tionen, die dem spani­schen natio­nalen Gesund­heits­system ange­glie­dert sind. Es wird erwartet, dass öffent­liche Univer­si­täts­fach­be­reiche, die sich auf Psycho­logie, Verhal­tens­wis­sen­schaften, öffent­liche Gesund­heit, Sozio­logie oder Sucht­for­schung spezia­li­siert haben, zu den poten­zi­ellen Antrag­stel­lern gehören.

Private Einrich­tungen dürfen eben­falls teil­nehmen, sofern sie aner­kannte Forschungs- und Entwick­lungs­tä­tig­keiten nach­weisen können. Dazu gehören private Univer­si­täten, gesetz­lich aner­kannte F&E‑Zentren und private Gesund­heits­or­ga­ni­sa­tionen, die dem natio­nalen Gesund­heits­system ange­glie­dert sind.

Die Einbe­zie­hung sowohl öffent­li­cher als auch privater Forschungs­ein­rich­tungen spie­gelt die Absicht der Regu­lie­rungs­be­hörde wider, eine breite wissen­schaft­liche Betei­li­gung und inter­dis­zi­pli­näre Zusam­men­ar­beit zu fördern.

Gemein­nüt­zige Orga­ni­sa­tionen unter­liegen Unab­hän­gig­keits­auf­lagen

Gemein­nüt­zige Orga­ni­sa­tionen sind unter bestimmten, vom DGOJ fest­ge­legten Bedin­gungen eben­falls antrags­be­rech­tigt.

Um sich zu quali­fi­zieren, müssen gemein­nüt­zige Antrag­steller Forschungs­ak­ti­vi­täten oder die Verbrei­tung wissen­schaft­li­cher Erkennt­nisse in ihre insti­tu­tio­nellen Ziele aufnehmen. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, formell mit einer aner­kannten öffent­li­chen oder privaten Forschungs­ein­rich­tung zusam­men­zu­ar­beiten.

Die Regu­lie­rungs­be­hörde hat zudem Schutz­maß­nahmen einge­führt, die die Unab­hän­gig­keit der geför­derten Forschung stärken sollen.

Gemäß den Programm­re­geln dürfen gemein­nüt­zige Orga­ni­sa­tionen, die Förder­mittel bean­tragen, keine Glücks­spiel­an­bieter in ihren Leitungs­gre­mien haben. Diese Bedin­gung scheint darauf abzu­zielen, poten­zi­elle Inter­es­sen­kon­flikte zu verrin­gern und das Vertrauen der Öffent­lich­keit in die Neutra­lität der geför­derten Studien zu wahren.

Die Unab­hän­gig­keits­an­for­de­rung spie­gelt die zuneh­mende inter­na­tio­nale Kontrolle hinsicht­lich Trans­pa­renz- und Gover­nance-Stan­dards in der Glücks­spiel­for­schung wider.

Bewer­bungs­frist bis Juni 2026

Bewer­bungen für das Programm müssen bis spätes­tens 22. Juni 2026 elek­tro­nisch über die offi­zi­elle Online­platt­form der DGOJ einge­reicht werden.

Von inter­es­sierten Orga­ni­sa­tionen wird erwartet, dass sie detail­lierte Projekt­un­ter­lagen vorlegen, darunter Forschungs­ziele, Methodik, Budget­an­gaben und Nach­weise über die Förder­fä­hig­keit der Einrich­tung.

Das elek­tro­ni­sche Einrei­chungs­ver­fahren der Regu­lie­rungs­be­hörde ist Teil der umfas­sen­deren Bemü­hungen Spaniens zur Moder­ni­sie­rung der Verwal­tung, die sich bei Regu­lie­rungs­ver­fahren und der Verwal­tung öffent­li­cher Förder­mittel zuneh­mend auf digi­tale Systeme stützt.

Nach Prüfung der Einrei­chungen erhalten ausge­wählte Projekte finan­zi­elle Unter­stüt­zung aus den für das Programm bewil­ligten Mitteln in Höhe von 950.620 Euro.

Evidenz­ba­sierte Regu­lie­rung bleibt eine Prio­rität

Die jüngste Förder­initia­tive unter­streicht Spaniens anhal­tendes Enga­ge­ment für eine evidenz­ba­sierte Glücks­spiel­re­gu­lie­rung und Verbrau­cher­schutz­po­litik.

Anstatt sich ausschließ­lich auf Durch­set­zungs­maß­nahmen zu konzen­trieren, scheint die DGOJ ihre Unter­stüt­zung für akade­mi­sche Forschung auszu­weiten, die als Grund­lage für künf­tige Regu­lie­rungs­ent­schei­dungen dienen kann. Der breite Forschungs­um­fang des Programms deutet auf ein Inter­esse daran hin, die Schäden durch Glücks­spiele aus verschie­denen Perspek­tiven zu verstehen, darunter Verhal­tens­wis­sen­schaften, öffent­liche Gesund­heit, Produkt­de­sign und Analyse der sozialen Auswir­kungen.

Die Einbe­zie­hung von Studien zu Video­spielen, geschlechts­spe­zi­fi­schen Unter­schieden und struk­tu­rellen Produkt­ri­siken zeigt zudem, dass die Regu­lie­rungs­be­hörden das Glücks­spiel­ver­halten zuneh­mend in einem brei­teren Umfeld der digi­talen Unter­hal­tung unter­su­chen.

Da sich die Glücks­spiel­märkte in ganz Europa weiter­ent­wi­ckeln, könnten Forschungs­in­itia­tiven wie diese eine wich­tige Rolle bei der Gestal­tung künf­tiger Stan­dards für verant­wor­tungs­be­wusstes Glücks­spiel und Präven­ti­ons­stra­te­gien spielen.

Fazit

Spaniens neuestes Förder­pro­gramm für Glücks­spiel­for­schung stellt eine bedeu­tende Inves­ti­tion in die Erfor­schung von Glücks­spiel­schäden und deren Präven­tion dar. Durch die Bereit­stel­lung von mehr als 950.000 € für akade­mi­sche und wissen­schaft­liche Projekte bekräf­tigt die DGOJ ihr Enga­ge­ment für eine evidenz­ba­sierte Poli­tik­ge­stal­tung und den Verbrau­cher­schutz.

Die weit gefassten Förder­kri­te­rien und viel­fäl­tigen Forschungs­schwer­punkte des Programms deuten darauf hin, dass die spani­schen Behörden ein tieferes Verständnis dafür anstreben, wie sich Glücks­spiel­ver­halten auf Einzel­per­sonen, Fami­lien und die Gesell­schaft auswirkt. Die Einbe­zie­hung von Studien zu Video­spielen, Produkt­struk­turen und der Erken­nung von Verhal­tens­ri­siken spie­gelt den Wandel der Glücks­spiel­re­gu­lie­rung in digi­talen Märkten wider.

Für Forscher und Insti­tu­tionen, die in den Berei­chen öffent­liche Gesund­heit, Verhal­tens­wis­sen­schaften und Politik für verant­wor­tungs­be­wusstes Glücks­spiel tätig sind, bietet die Initia­tive die Möglich­keit, wert­volle Erkennt­nisse beizu­steuern, die zukünf­tige Regu­lie­rungs- und Präven­ti­ons­rahmen sowohl in Spanien als auch im gesamten euro­päi­schen Glücks­spiel­sektor beein­flussen können.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Zweck der neuen spani­schen Forschungs­sti­pen­dien für Glücks­spiel?
Die Stipen­dien sollen die Forschung zu glücks­spiel­be­dingten Schäden, Präven­ti­ons­maß­nahmen und Stra­te­gien zum Verbrau­cher­schutz im Zusam­men­hang mit Glücks­spiel­ak­ti­vi­täten unter­stützen.

Wie viel Förder­mittel stehen im Rahmen des Programms zur Verfü­gung?
Die DGOJ hat für die Förder­runde 2026 950.620 € bereit­ge­stellt.

Wer kann sich um die Forschungs­sti­pen­dien bewerben?
Öffent­liche Univer­si­täten, private Forschungs­ein­rich­tungen, Gesund­heits­or­ga­ni­sa­tionen und förder­fä­hige gemein­nüt­zige Einrich­tungen können sich bewerben, sofern sie die Programm­an­for­de­rungen erfüllen.

Wann ist die Bewer­bungs­frist?
Bewer­bungen müssen bis zum 22. Juni 2026 elek­tro­nisch einge­reicht werden.

Wann können geför­derte Projekte beginnen?
Geneh­migte Projekte dürfen nicht vor dem 1. Januar 2026 beginnen.

Wann ist die Fertig­stel­lungs­frist für ausge­wählte Projekte?
Alle geför­derten Forschungs­vor­haben müssen bis zum 30. Juni 2027 abge­schlossen sein.

Welche Forschungs­be­reiche deckt das Programm ab?
Das Programm unter­stützt Forschung zu Glücks­spiel­schäden, zur Früh­erken­nung von Risi­ko­ver­halten, zu Präven­ti­ons­in­stru­menten, zu Verbin­dungen zu Video­spielen, zu Struk­turen von Glücks­spiel­pro­dukten und zu geschlechts­spe­zi­fi­schen Auswir­kungen.

Können gemein­nüt­zige Orga­ni­sa­tionen sich eigen­ständig bewerben?
Gemein­nüt­zige Orga­ni­sa­tionen müssen formell mit einer aner­kannten öffent­li­chen oder privaten Forschungs­ein­rich­tung zusam­men­ar­beiten, um teil­nah­me­be­rech­tigt zu sein.

Dürfen Glücks­spiel­an­bieter an den Leitungs­gre­mien gemein­nüt­ziger Orga­ni­sa­tionen mitwirken?
Nein. Gemäß den Programm­re­geln dürfen gemein­nüt­zige Antrag­steller keine Glücks­spiel­an­bieter in ihre Leitungs­gre­mien aufnehmen.

Warum unter­stützt die DGOJ die Forschung zu Glücks­spiel­schäden?
Die Regu­lie­rungs­be­hörde möchte die evidenz­ba­sierte Poli­tik­ge­stal­tung stärken und das Verständnis für glücks­spiel­be­zo­gene Risiken und Präven­ti­ons­me­thoden verbes­sern.

Paula Nancy
Paula Nancy
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