Recht­liche Risiken für Unter­neh­mens­dienst­leister im Online Glücks­spiel

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Wenn Unter­neh­mens­dienst­leister zu unver­meid­baren recht­li­chen Vertrags­part­nern werden!

Umfang­reiche Berichte über den Schwarz­markt im Bereich Onlin­e­glücks­spiele zielen zuneh­mend darauf ab, ganze Ökosys­teme statt einzelner Betreiber zu analy­sieren. Wenn solche Berichte einen Umfang von 100 Seiten oder mehr haben, bean­spru­chen sie implizit Breite, Auto­rität und Voll­stän­dig­keit. Dieser Anspruch hat recht­liche Konse­quenzen, die oft unter­schätzt werden. Das zentrale Thema ist nicht die redak­tio­nelle Absicht oder die Moti­va­tion für die Unter­su­chung. Es geht um die Offen­le­gung.

Die Rolle von Unter­neh­mens­dienst­leis­tern im Onlin­e­glücks­spiel

Unter­neh­mens­dienst­leister spielen eine zentrale Rolle in der Struktur von Onlin­e­glücks­spiel­un­ter­nehmen, insbe­son­dere in Ländern wie Curaçao. Diese Dienst­leister fungieren häufig als Geschäfts­führer, gesetz­li­cher Direktor, gesetz­li­cher Vertreter oder Treu­händer für lizen­zierte Betreiber.

Die EM Group beispiels­weise, die über Unter­nehmen wie eMoore N.V. agiert, posi­tio­niert sich öffent­lich als inter­na­tio­naler Unter­neh­mens­dienst­leister mit einer starken Präsenz in Curaçao und opera­tiven oder reprä­sen­ta­tiven Nieder­las­sungen in mehreren Ländern, darunter Malta, Zypern und die Nieder­lande. Ein wesent­li­cher Teil ihres Geschäfts entfällt seit jeher auf den Onlin­e­glücks­spiel­sektor. Nach eigenen Angaben war das Unter­nehmen in den letzten mehr als 20 Jahren an über 500 Glücks­spiel­li­zen­zie­rungs­ver­fahren betei­ligt und hat über 250 Kunden unter­stützt.

Wenn ein Unter­neh­mens­dienst­leister eine gesetz­liche oder leitende Funk­tion innehat, ist er nicht nur ein admi­nis­tra­tiver Vermittler. Er ist Teil des recht­li­chen und gover­nance­be­zo­genen Rahmens, in dem ein Betreiber tätig ist. Daher können öffent­liche Anschul­di­gungen oder Erkennt­nisse über Betreiber direkte Auswir­kungen auf die recht­li­chen Inter­essen und den Ruf des Dienst­leis­ters selbst haben.

Vergleichs­ver­ein­ba­rungen sind bei inves­ti­ga­tiven Veröf­fent­li­chungen von Bedeu­tung!

Vergleichs- und Vertrau­lich­keits­ver­ein­ba­rungen zwischen Einzel­per­sonen und Unter­neh­mens­dienst­leis­tern gehen oft über ein einzelnes Unter­nehmen oder einen einzelnen Streit­fall hinaus. Diese Verein­ba­rungen weisen in der Regel drei rele­vante Merk­male auf.

Erstens defi­nieren sie verbun­dene Unter­nehmen und Personen in weit gefasster Form und erfassen Unter­nehmen, die unter gemein­samer Kontrolle, Verwal­tung oder Leitung stehen.

Zwei­tens verpflichten sie dazu, keine Äuße­rungen oder Mittei­lungen zu machen, die dem Ruf schaden könnten. Diese Verpflich­tungen beschränken sich häufig nicht nur auf persön­liche Korre­spon­denz oder Akti­vi­täten in sozialen Medien.

Drit­tens unter­liegen sie bestimmten Gerichts­bar­keiten und enthalten Durch­set­zungs­me­cha­nismen, die mutmaß­liche Verstöße wirt­schaft­lich verfolgbar machen.

Diese Merk­male sind beson­ders bedeutsam, wenn eine Person, die solchen Verein­ba­rungen unter­liegt, später eine leitende Ermitt­lungs­funk­tion bei einer großen Publi­ka­tion über­nimmt.

Die recht­liche Rele­vanz leitender Ermitt­lungs­funk­tionen?

Ein leitender Ermittler ist kein passiver Mitwir­kender. Per Defi­ni­tion umfasst eine solche Funk­tion die Fest­le­gung des Umfangs einer Unter­su­chung, die Fest­le­gung metho­di­scher Ansätze, die Bewer­tung von Quellen und die Beein­flus­sung der Darstel­lung und Bewer­tung von Beweisen.

Aus unserer Sicht ist die Unter­schei­dung zwischen Urhe­ber­schaft und Einfluss­nahme von begrenzter Rele­vanz. Wenn ein Bericht wesent­lich von einer Person gestaltet oder über­wacht wird, die an restrik­tive Vergleichs­ver­pflich­tungen gebunden ist, kann sich die Frage stellen, ob der Bericht selbst eine verbo­tene Mittei­lung darstellt.

Dieses Risiko beschränkt sich nicht auf die einzelne Person. Wenn ein Bericht von einer Platt­form in Auftrag gegeben, redi­giert und veröf­fent­licht wird, die die Arbeit als maßgeb­lich präsen­tiert, kann argu­men­tiert werden, dass die Platt­form einen Vertrags­bruch ermög­licht oder davon profi­tiert hat.

Warum EM Group und eMoore struk­tu­rell expo­niert sind?

Im Falle eines großen Unter­neh­mens­dienst­leis­ters wie EM Group oder eMoore (sie werden nur als Beispiel genannt, wir werden am Ende der Einlei­tung zu diesem Artikel einige andere CSPs nennen) wird das Risiko durch die Größe noch verstärkt. Anbieter, die in Curaçao tätig sind, verwalten oder vertreten oft gleich­zeitig zahl­reiche Onlin­e­glücks­spiel­un­ter­nehmen.

Ein umfas­sender Schwarz­markt­be­richt, der den Sektor in großem Umfang unter­sucht, wird daher statis­tisch gesehen wahr­schein­lich mit Unter­nehmen in Berüh­rung kommen, die von solchen Anbie­tern verwaltet oder vertreten werden. Je ambi­tio­nierter und umfas­sender der Bericht ist, desto höher ist die Wahr­schein­lich­keit einer Über­schnei­dung.

Wenn ein Anbieter der Ansicht ist, dass ein Bericht, der sein Kunden­netz­werk betrifft, von einer ehema­ligen Gegen­partei einer Vergleichs­ver­ein­ba­rung beein­flusst wurde, kann er vernünf­ti­ger­weise prüfen, ob seine vertrag­li­chen Rechte verletzt wurden.

Diese Beur­tei­lung hängt nicht von Böswil­lig­keit oder Vorsatz ab.

Sie hängt von der Struktur, den Rollen und der Betei­li­gung ab.

Risiko für Heraus­geber in groß ange­legten Schwarz­markt­be­richten

Für Veröf­fent­li­chungs­platt­formen stellt dies eine schwie­rige Heraus­for­de­rung für die Unter­neh­mens­füh­rung dar.

Der Ausschluss eines leitenden Ermitt­lers aus Teilen eines Berichts birgt die Gefahr, dass die Behaup­tungen hinsicht­lich Voll­stän­dig­keit und Auto­rität unter­graben werden. Die Einbe­zie­hung dieses Ermitt­lers ohne Offen­le­gung kann die Platt­form dem Vorwurf aussetzen, eine Vertrags­ver­let­zung begüns­tigt zu haben.

Selbst wenn solche Klagen letzt­end­lich erfolglos bleiben, kann das Verfahren selbst kost­spielig, störend und rufschä­di­gend sein. Gut ausge­stat­tete Unter­neh­mens­dienst­leister sind keine Rand­ak­teure. Sie haben das Ansehen, den Anreiz und die Mittel, um ihre Inter­essen zu schützen.

FAQs

Welche Rolle spielen Unter­neh­mens­dienst­leister im Onlin­e­glücks­spiel?
Unter­neh­mens­dienst­leister fungieren oft als Geschäfts­führer, recht­liche Vertreter oder Treu­händer für Glücks­spiel­an­bieter und sind Teil ihres Gover­nance- und Rechts­rah­mens.

Warum können Unter­neh­mens­dienst­leister recht­lich expo­niert sein?
Wenn sie gesetz­liche oder geschäfts­füh­rende Rollen über­nehmen, können öffent­liche Vorwürfe gegen Betreiber direkte Auswir­kungen auf die recht­li­chen und repu­ta­ti­ons­be­zo­genen Inter­essen der Dienst­leister haben.

Was ist ein Schwarz­markt-Bericht im Onlin­e­glücks­spiel?
Es handelt sich um einen inves­ti­ga­tiven Bericht, der das gesamte Ökosystem des Onlin­e­glücks­spiels analy­siert, oft hunderte Seiten umfasst und mehrere Betreiber, Gerichts­bar­keiten und Dienst­leister abdeckt.

Wie beein­flussen Vergleichs­ver­ein­ba­rungen die Veröf­fent­li­chung?
Vergleichs­ver­ein­ba­rungen können fort­lau­fende Geheim­hal­tungs­pflichten für Einzel­per­sonen fest­legen, wodurch öffent­liche Berichte oder inves­ti­ga­tive Arbeit bei Verlet­zung poten­ziell recht­lich angreifbar werden.

Warum sind leitende Ermittler recht­lich beson­ders rele­vant?
Leitende Ermittler bestimmen Umfang, Methodik und Darstel­lung von Berichten. Wenn sie an restrik­tive Verein­ba­rungen gebunden sind, können Fragen zu verbo­tenen Mittei­lungen entstehen.

Was macht EM Group und eMoore struk­tu­rell expo­niert?
Ihre umfang­reiche Tätig­keit über mehrere Betreiber und Gerichts­bar­keiten erhöht die Wahr­schein­lich­keit, dass inves­ti­ga­tive Berichte mit von ihnen verwal­teten oder vertre­tenen Unter­nehmen über­schneiden.

Wie können Publi­shing-Platt­formen gefährdet sein?
Platt­formen, die Berichte in Auftrag geben oder veröf­fent­li­chen, könnten beschul­digt werden, Vertrags­ver­let­zungen zu ermög­li­chen, wenn einge­schränkte Ermittler Inhalte beein­flussen ohne Offen­le­gung.

Spielt Absicht eine Rolle bei der recht­li­chen Expo­nie­rung von Unter­neh­mens­dienst­leis­tern?
Nein, die Expo­nie­rung hängt oft von struk­tu­rellen Rollen und Betei­li­gung ab, nicht von Absicht oder Bosheit.

Welche Folgen kann eine Vertrags­ver­let­zung in diesem Kontext haben?
Verlet­zungs­an­sprüche können kost­spie­lige Rechts­strei­tig­keiten, Repu­ta­ti­ons­schäden und Störungen verur­sa­chen, selbst wenn sie letzt­lich erfolglos bleiben.

Wie sollten Publisher Gover­nance-Risiken managen?
Sie müssen die Betei­li­gung von Ermitt­lern mit Offen­le­gungs­pflichten ausba­lan­cieren, um die Auto­rität des Berichts zu wahren und poten­zi­elle recht­liche und vertrag­liche Risiken zu mini­mieren.

Michael Schmitt
Michael Schmitthttps://michaelschmitt.co.uk
Michael Schmitt ist Gründer von TRIDER.UK und Herausgeber von Malta-Media.de. Er berichtet über iGaming, Glücksspielregulierung, Unternehmensstrukturen, Finanzdienstleistungen und Marktintegrität und verbindet investigativen Journalismus mit fast drei Jahrzehnten Erfahrung im Unternehmensservice und internationalen Geschäft.

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