Poly­market droht fran­zö­si­sche ISP Blockade wegen Glücks­spiel Compli­ance

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Frank­reich hat seinen regu­la­to­ri­schen Ansatz im Bereich des Onlin­e­glücks­spiels verschärft und Inter­net­dienst­an­bieter ange­wiesen, den Zugang zu Poly­market zu sperren – einer Platt­form für Progno­se­märkte, die nach Ansicht der fran­zö­si­schen Glücks­spiel­auf­sichts­be­hörde für einen recht­mä­ßigen Betrieb auf dem fran­zö­si­schen Markt nicht geeignet ist. Diese jüngste Durch­set­zungs­maß­nahme spie­gelt die zuneh­mende Aufmerk­sam­keit wider, die Progno­se­märkten und deren Schnitt­stellen mit der Glücks­spiel­re­gu­lie­rung, dem Verbrau­cher­schutz und den Compli­ance­ver­pflich­tungen in ganz Europa zuteil­wird.

Die Entschei­dung wurde von der fran­zö­si­schen Auto­rité Natio­nale des Jeux (ANJ) nach einer lang­wie­rigen Prüfung der Verfüg­bar­keit der Platt­form für fran­zö­si­sche Nutzer getroffen. Nach Angaben der Regu­lie­rungs­be­hörde blieb die Platt­form trotz früherer Maßnahmen, die darauf abzielten, Akti­vi­täten aus Frank­reich einzu­schränken, weiterhin zugäng­lich. Infol­ge­dessen kam die Behörde zu dem Schluss, dass stren­gere Durch­set­zungs­maß­nahmen erfor­der­lich seien.

Die Maßnahme verdeut­licht, dass sich die Regu­lie­rungs­be­hörden bei der Beur­tei­lung, ob ein Online­dienst den natio­nalen Glücks­spiel­ge­setzen entspricht, zuneh­mend nicht nur auf Zahlungs­sys­teme, sondern auch auf die Zugäng­lich­keit von Websites, Verfahren zur Kunden­iden­ti­fi­zie­rung und die Produkt­ge­stal­tung konzen­trieren.

ANJ weist Inter­net­an­bieter an, den Zugang zu sperren

Die fran­zö­si­sche Regu­lie­rungs­be­hörde bestä­tigte, dass ihr Präsi­dent die Sperr­a­n­ord­nung am 16. Juli nach einer umfas­senden Bewer­tung der über Poly­market ange­bo­tenen Dienste unter­zeichnet habe. Gemäß der Anord­nung sind inlän­di­sche Inter­net­dienst­an­bieter verpflichtet, Nutzern mit Standort in Frank­reich den Zugriff auf die Platt­form zu verwehren.

Die Entschei­dung stellt die jüngste Phase einer behörd­li­chen Über­prü­fung dar, die Ende 2024 begann, als die ANJ erst­mals die Verfüg­bar­keit der Platt­form für fran­zö­si­sche Verbrau­cher unter­suchte.

Nach Angaben der Behörde führten frühere Bemü­hungen zu Einschrän­kungen bei Finanz­trans­ak­tionen aus Frank­reich durch Geoblo­cking-Maßnahmen. Die Regu­lie­rungs­be­hörde erklärte jedoch, dass diese Einschrän­kungen die Nutzer nicht voll­ständig daran hinderten, auf den Dienst zuzu­greifen.

Anstatt sich ausschließ­lich auf Zahlungen zu konzen­trieren, zielt die jüngste Durch­set­zungs­maß­nahme auf den Zugriff auf die Website selbst ab. Dieser Ansatz spie­gelt eine umfas­sen­dere Regu­lie­rungs­stra­tegie wider, die darauf abzielt, den Kontakt der Verbrau­cher mit Diensten einzu­schränken, die nach dem fran­zö­si­schen Glücks­spiel­recht nicht zuge­lassen sind.

Warum die Regu­lie­rungs­be­hörde die Platt­form als nicht zuge­lassen betrachtet

In Frank­reich gilt ein regu­liertes Glücks­spiel­recht, das von lizen­zierten Anbie­tern die Einhal­tung umfang­rei­cher Verbrau­cher­schutz­maß­nahmen verlangt. Progno­se­markt­platt­formen fallen derzeit nicht unter die im Land zuge­las­senen Glücks­spiel­pro­dukte.

Die ANJ erklärte, dass Progno­se­märkte zwar wich­tige Merk­male mit tradi­tio­nellen Wett­pro­dukten teilen könnten, jedoch außer­halb der regu­la­to­ri­schen Schutz­vor­keh­rungen operieren, die lizen­zierte Glücks­spiel­an­bieter umsetzen müssen.

Aus Sicht der Regu­lie­rungs­be­hörde hängt die recht­liche Einstu­fung eines Dienstes davon ab, wie er funk­tio­niert, und nicht davon, wie er beschrieben wird. Produkte, die es Nutzern ermög­li­chen, auf zukünf­tige Ereig­nisse zu speku­lieren, können daher in den Fokus der Regu­lie­rungs­be­hörde geraten, wenn sie Wett­ak­ti­vi­täten ähneln.

Diese Ausle­gung misst der tatsäch­li­chen Struktur von Progno­se­märkten sowie der Frage, ob sie in bestimmten Rechts­ord­nungen der Glücks­spiel­re­gu­lie­rung unter­liegen sollten, zuneh­mende Bedeu­tung bei.

KYC und Iden­ti­täts­prü­fung bleiben zentrale Anliegen

Eines der Haupt­an­liegen der Regu­lie­rungs­be­hörde betrifft die Verfahren zur Kunden­iden­ti­fi­zie­rung.

Die ANJ verwies auf eine im Mai einge­lei­tete Unter­su­chung zu Vorwürfen bezüg­lich mani­pu­lierter Wetter­pro­gno­se­märkte. Nach Angaben der Regu­lie­rungs­be­hörde habe die Unter­su­chung aufge­zeigt, dass die Systeme zur Nutzer­iden­ti­fi­zie­rung bei den Poly­market-Diensten, die Nutzern in Frank­reich und anderen Teilen Europas zugäng­lich sind, ihrer Ansicht nach unzu­rei­chend seien.

Die Behörde wies darauf hin, dass wirk­same „Know Your Customer“-Verfahren (KYC) eine wesent­liche Rolle bei der Betrugs­be­kämp­fung, dem Verbrau­cher­schutz und der Wahrung der Markt­in­te­grität spielen.

Die fran­zö­si­schen Regu­lie­rungs­be­hörden betrach­teten die Iden­ti­täts­prü­fung daher nicht nur als tech­ni­sche Compli­ance­an­for­de­rung. Viel­mehr stellten sie sie als eine zentrale Sicher­heits­maß­nahme zur Aufrecht­erhal­tung des Vertrauens in regu­lierte Glücks­spiel­um­ge­bungen dar.

Die Regu­lie­rungs­be­hörde wies zudem darauf hin, dass stren­gere Über­prü­fungs­maß­nahmen dazu beitragen könnten, die mit Markt­ma­ni­pu­la­tion und unbe­fugter Teil­nahme verbun­denen Risiken zu verrin­gern.

Ein bedeu­tendes fran­zö­si­sches Publikum beein­flusste die Entschei­dung

Auch die Besu­cher­zahlen flossen in die Bewer­tung der Aufsichts­be­hörde ein.

Laut ANJ verzeich­nete Poly­market im Juni rund 578.751 Besuche von 205.057 einzelnen Besu­chern mit Standort in Frank­reich. Diese Zugriffs­zahlen zeigen, dass die Platt­form bei fran­zö­si­schen Nutzern eine beacht­liche Bekannt­heit erreicht hat.

Für die Aufsichts­be­hörden erhöht diese öffent­liche Präsenz die Bedeu­tung der Durch­set­zung, da eine weit­rei­chend zugäng­liche Platt­form zur Teil­nahme anregen kann, unab­hängig davon, ob letzt­end­lich Finanz­trans­ak­tionen getä­tigt werden.

Die Behörde stellte zudem fest, dass die fort­lau­fende Darstel­lung verfüg­barer Progno­se­märkte und der damit verbun­denen Preis­ge­stal­tung an sich bereits eine Werbung für einen nicht zuge­las­senen Dienst darstellen kann.

Dies spie­gelt eine zuneh­mend weit gefasste Ausle­gung des Verbrau­cher­kon­takts wider, bei der Sicht­bar­keit und Verfüg­bar­keit eine ähnliche regu­la­to­ri­sche Aufmerk­sam­keit erhalten können wie die Zahlungs­ab­wick­lung.

Die Durch­set­zung folgt einer etablierten Regu­lie­rungs­stra­tegie

Obwohl der Fall „Poly­market“ beträcht­liche Aufmerk­sam­keit auf sich gezogen hat, ist er Teil eines umfas­sen­deren Durch­set­zungs­pro­gramms der fran­zö­si­schen Regu­lie­rungs­be­hörde.

Die ANJ berich­tete, dass sie im Jahr 2025 im Rahmen ihrer Verwal­tungs­be­fug­nisse die Sper­rung von 1.290 URLs ange­ordnet habe.

Dies zeigt, dass Frank­reich bereits über einen aktiven Durch­set­zungs­rahmen verfügt, der auf Websites abzielt, von denen ange­nommen wird, dass sie außer­halb der natio­nalen Glücks­spiel­ge­setz­ge­bung operieren.

Die Entschei­dung im Fall Poly­market ist jedoch aufgrund des inter­na­tio­nalen Profils der Platt­form und der zuneh­menden Debatte um Progno­se­märkte von beson­derer Bedeu­tung.

Da sich diese Produkte weiter­ent­wi­ckeln, prüfen Regu­lie­rungs­be­hörden in verschie­denen Rechts­ord­nungen, ob bestehende recht­liche Rahmen­be­din­gungen ihren Beson­der­heiten ange­messen Rech­nung tragen.

Die Erwar­tungen an die Einhal­tung der Vorschriften entwi­ckeln sich weiter

Der Fall bietet prak­ti­sche Orien­tie­rungs­hilfen für Betreiber, Tech­no­lo­gie­an­bieter und Unter­nehmen, die im Bereich Onlin­e­glücks­spiel oder Ereig­nis­pro­gno­se­dienste tätig sind.

Die Regu­lie­rungs­be­hörden erwarten zuneh­mend, dass Compli­ance-Maßnahmen nicht isoliert, sondern im Zusam­men­spiel funk­tio­nieren.

Geolo­ka­li­sie­rung, Zahlungs­be­schrän­kungen, Kunden­iden­ti­fi­zie­rungs­sys­teme, Produkt­ge­stal­tung und Maßnahmen zum verant­wor­tungs­vollen Glücks­spiel werden alle­samt als mitein­ander verknüpfte Elemente eines regel­kon­formen Betriebs ange­sehen.

Die Beschrän­kung der Zahlungs­ab­wick­lung allein reicht mögli­cher­weise nicht mehr aus, um die regu­la­to­ri­schen Erwar­tungen zu erfüllen, wenn Verbrau­cher weiterhin über andere Kanäle auf den Dienst zugreifen oder mit ihm inter­agieren können.

Unter­nehmen, die Zugang zu regu­lierten Märkten anstreben, sollten daher die Compli­ance über die gesamte Customer Journey hinweg bewerten – vom ersten Zugriff auf die Website über die Konto­er­öff­nung und Iden­ti­täts­prü­fung bis hin zur laufenden Über­wa­chung.

Auswir­kungen auf Anbieter und Marke­ting­partner

Die Durch­set­zungs­maß­nahme hat auch Auswir­kungen über die Platt­form­be­treiber hinaus.

Tech­no­lo­gie­an­bieter, Soft­ware­ent­wickler, Zahlungs­dienst­leister, Marke­ting­partner und Affi­liates spielen alle eine Rolle inner­halb des umfas­sen­deren Ökosys­tems des Onlin­e­glücks­spiels.

Unter­nehmen, die an der Kunden­ak­quise oder an Werbe­ak­ti­vi­täten betei­ligt sind, sollten sicher­stellen, dass Marke­ting­kam­pa­gnen den gesetz­li­chen Anfor­de­rungen jeder Rechts­ord­nung entspre­chen, in der sich Verbrau­cher befinden könnten.

Die Darstel­lung von Quoten, Prognosen, Verträgen oder Werb­e­inhalten kann die Aufmerk­sam­keit der Aufsichts­be­hörden auf sich ziehen, selbst wenn sich der zugrunde liegende Dienst anders beschreibt als herkömm­liche Glücks­spiel­pro­dukte.

Markt­teil­nehmer sollten daher die lokalen recht­li­chen Rahmen­be­din­gungen sorg­fältig prüfen, bevor sie Produkte in mehreren Ländern bewerben.

Das Inter­esse an Progno­se­märkten in Europa nimmt zu

Die Entschei­dung Frank­reichs trägt zu einer brei­teren euro­päi­schen Diskus­sion über Progno­se­märkte, Verbrau­cher­schutz und Markt­in­te­grität bei.

Da Progno­se­markt­platt­formen inter­na­tional weiter expan­dieren, prüfen die Regu­lie­rungs­be­hörden derzeit, ob die bestehenden Glücks­spiel­ge­setze diese Produkte ausrei­chend abde­cken oder ob zusätz­liche recht­liche Rahmen­be­din­gungen erfor­der­lich werden könnten.

Fragen zur Produkt­klas­si­fi­zie­rung stehen weiterhin im Mittel­punkt dieser Diskus­sion. Wenn ein Ereig­nis­ver­trag einer Wette sehr ähnlich ist, könnten die Regu­lie­rungs­be­hörden prüfen, ob gleich­wer­tige Verbrau­cher­schutz­maß­nahmen gelten sollten.

Zukünf­tige regu­la­to­ri­sche Über­prü­fungen werden sich wahr­schein­lich auch auf Geolo­ka­li­sie­rungs­sys­teme, KYC-Verfahren, Maßnahmen für verant­wor­tungs­be­wusstes Spielen, Markt­über­wa­chung und Schutz­vor­keh­rungen konzen­trieren, die darauf abzielen, Mani­pu­la­ti­ons­mög­lich­keiten zu verrin­gern.

Das Ergebnis dieser Diskus­sionen könnte Einfluss darauf haben, wie Progno­se­markt­be­treiber ihre Expan­sion in regu­lierte euro­päi­sche Rechts­räume angehen.

Fazit

Die Entschei­dung Frank­reichs, Inter­net­dienst­an­bieter zu verpflichten, den Zugang zu Poly­market zu sperren, ist ein weiteres Beispiel dafür, dass die Regu­lie­rungs­be­hörden im Bereich des Onlin­e­glücks­spiels umfas­sen­dere Durch­set­zungs­stra­te­gien verfolgen. Anstatt sich ausschließ­lich auf Zahlungs­be­schrän­kungen zu konzen­trieren, prüfen die Behörden zuneh­mend die Zugäng­lich­keit von Websites, Kunden­ve­ri­fi­zie­rungs­sys­teme, Verbrau­cher­schutz­maß­nahmen und die allge­meine Produkt­ge­stal­tung.

Der Fall veran­schau­licht auch die sich wandelnde regu­la­to­ri­sche Behand­lung von Progno­se­märkten, während die poli­ti­schen Entschei­dungs­träger prüfen, wo diese Produkte in die bestehende Glücks­spiel­ge­setz­ge­bung einzu­ordnen sind. Auch wenn sich die recht­li­chen Ansätze zwischen den einzelnen Rechts­ord­nungen unter­scheiden mögen, sollten inter­na­tional tätige Unter­nehmen erkennen, dass die Compli­ance­an­for­de­rungen über die reine Lizen­zie­rung hinaus­gehen.

Für Betreiber, Anbieter, Partner und Tech­no­lo­gie­an­bieter ist die Botschaft klar: Robuste Geolo­ka­li­sie­rungs­sys­teme, wirk­same KYC-Verfahren, verant­wor­tungs­volle Marke­ting­prak­tiken und eine sorg­fäl­tige Bewer­tung der lokalen recht­li­chen Anfor­de­rungen werden zu wesent­li­chen Bestand­teilen eines nach­hal­tigen Betriebs in regu­lierten Märkten. Da die euro­päi­sche Aufsicht weiter zunimmt, werden Unter­nehmen, die Compli­ance bereits in den frühesten Phasen der Produkt­ent­wick­lung prio­ri­sieren, besser aufge­stellt sein, um sich an ein sich wandelndes regu­la­to­ri­sches Umfeld anzu­passen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Poly­market?
Poly­market ist eine Online­platt­form für Progno­se­märkte, auf der Nutzer Kontrakte handeln, die auf den Ergeb­nissen zukünf­tiger Ereig­nisse basieren.

Warum hat Frank­reich den Zugang zu Poly­market gesperrt?
Die fran­zö­si­schen Regu­lie­rungs­be­hörden kamen zu dem Schluss, dass die Platt­form zugäng­lich war, ohne die im Rahmen des fran­zö­si­schen Glücks­spiel­rechts vorge­schrie­benen Schutz­maß­nahmen zu erfüllen.

Welche Behörde hat die Sperr­a­n­ord­nung erlassen?
Die Anord­nung wurde von der fran­zö­si­schen „Auto­rité Natio­nale des Jeux“, allge­mein bekannt als ANJ, erlassen.

Regu­liert Frank­reich Progno­se­märkte als Glücks­spiel?
Frank­reich lässt Progno­se­markt­platt­formen derzeit nicht als regu­lierte Glücks­spiel­pro­dukte zu, und die Aufsichts­be­hörden können sie je nach ihrer Funk­ti­ons­weise bewerten.

Welche Bedenken hat die ANJ hinsicht­lich Poly­market geäu­ßert?
Die Aufsichts­be­hörde hob Probleme in Bezug auf Geolo­ka­li­sie­rungs­kon­trollen, Kunden­iden­ti­fi­zie­rungs­ver­fahren, Verbrau­cher­schutz und die Einhal­tung gesetz­li­cher Vorschriften hervor.

Was bedeutet KYC im Onlin­e­glücks­spiel?
„Know Your Customer“ (KYC) bezeichnet Iden­ti­täts­prü­fungs­ver­fahren, die dazu dienen, die Iden­tität von Kunden zu bestä­tigen und Betrug, Geld­wä­sche sowie andere Compli­ance-Risiken zu verhin­dern.

Betrifft die Anord­nung Inter­net­dienst­an­bieter?
Ja. Die Anord­nung verpflichtet fran­zö­si­sche Inter­net­dienst­an­bieter, den Zugriff auf die Platt­form von Frank­reich aus zu sperren.

Warum sind Geolo­ka­li­sie­rungs­maß­nahmen wichtig?
Geolo­ka­li­sie­rungs­maß­nahmen tragen dazu bei, sicher­zu­stellen, dass Online­dienste nur in Rechts­ord­nungen verfügbar sind, in denen sie recht­lich zum Betrieb zuge­lassen sind.

Könnten ähnliche Maßnahmen auch in anderen euro­päi­schen Ländern ergriffen werden?
Jede Rechts­ord­nung wendet ihren eigenen Rechts­rahmen an, obwohl die Aufsichts­be­hörden in ganz Europa Progno­se­markt­dienste zuneh­mend unter die Lupe nehmen.

Was sollten Glücks­spiel­an­bieter aus diesem Fall lernen?
Anbieter sollten sicher­stellen, dass die Einhal­tung von Lizenz­be­stim­mungen, Geolo­ka­li­sie­rungs­sys­teme, Iden­ti­täts­prü­fungen, Maßnahmen für verant­wor­tungs­be­wusstes Spielen und lokale gesetz­liche Anfor­de­rungen voll­ständig in ihre Betriebs­ab­läufe inte­griert sind.

Paula Nancy
Paula Nancy
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