EM Group im Fokus bei Online Glücks­spiel Streit

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Die Rolle der EM Group in Strei­tig­keiten im Bereich Onlin­e­glücks­spiele zieht Aufmerk­sam­keit auf sich!

Anmer­kung der Redak­tion: Dieser Artikel basiert auf öffent­li­chen Gerichts­do­ku­menten, Unter­neh­mens­re­gis­ter­ein­trägen und Medi­en­be­richten. Wir erheben keinerlei Vorwürfe wegen Betrugs oder krimi­nellen Verhal­tens. Der Zweck besteht darin, aufzu­zeigen, wie Unter­neh­mens­dienst­leister in Strei­tig­keiten und regu­la­to­ri­sche Debatten verwi­ckelt werden können, wenn sie als Direk­toren oder Verwalter im Glücks­spiel­sektor tätig sind.

Das Frank­furter Unter­las­sungs­ver­fahren

Am 4. September 2025 bestä­tigte das Land­ge­richt Frank­furt eine einst­wei­lige Verfü­gung gegen einen ehema­ligen Spieler, der versucht hatte, seine Glücks­spiel­ver­luste zurück­zu­ge­winnen, indem er drohte, nega­tive Infor­ma­tionen über die EM Group, auch bekannt als eMoore N.V., zu veröf­fent­li­chen.

Der Fall betraf das Onli­ne­ca­sino 1bet, das von Bellona N.V. betrieben wurde, während die EM Group in leitender Funk­tion tätig war.

Das Urteil stellte zwei Dinge klar. Erstens wurde dem Spieler unter­sagt, die EM Group des Betrugs oder „betrü­ge­ri­scher Prak­tiken” zu beschul­digen, da solche Aussagen als unbe­wie­sene Behaup­tungen einer Straftat ange­sehen wurden. Zwei­tens wurde die Andro­hung der Veröf­fent­li­chung von Infor­ma­tionen, um eine Rück­zah­lung zu erwirken, als unrecht­mä­ßige Einmi­schung in die Geschäfte der EM Group ange­sehen.

Was das Gericht nicht behan­delte, war die Frage, ob 1bet den deut­schen Glücks­spiel­staats­ver­trag einge­halten hatte, einschließ­lich der Verpflich­tungen zur OASIS-Selbst­aus­schluss­re­ge­lung, der Einzah­lungs­grenze von 1.000 € und der AML/KYC-Anfor­de­rungen. Diese Compli­ance-Fragen wurden in der Korre­spon­denz ange­spro­chen, aber als außer­halb des Geltungs­be­reichs der einst­wei­ligen Verfü­gung behan­delt.

Das Ergebnis war, dass die EM Group Schutz vor Rufschä­di­gung in Deutsch­land erhielt, während weiter­ge­hende regu­la­to­ri­sche Fragen unge­löst blieben.

Über die Rolle eines Treu­hän­ders hinaus

Aus den im Zusam­men­hang mit dem Fall einge­reichten Unter­lagen geht hervor, dass die Rolle der EM Group nicht auf die Bereit­stel­lung eines einge­tra­genen Firmen­sitzes beschränkt war. Das Unter­nehmen wurde in der Korre­spon­denz mit Spie­lern erwähnt und reagierte nicht nur auf Beschwerden über 1bet, sondern auch im Zusam­men­hang mit Marken wie Mandarin Gaming.

In den Schrift­sätzen wurde darge­legt, dass die EM Group an der Bear­bei­tung von Ansprü­chen, der Weiter­lei­tung von Korre­spon­denz und in einigen Fällen auch an der Anfech­tung von Beschwerden betei­ligt war.

Dies weist auf einen weiter­ge­henden Punkt hin. Wenn ein Unter­neh­mens­dienst­leister die Bear­bei­tung von Beschwerden, die Manage­ment­auf­sicht oder die Kommu­ni­ka­tion mit Spie­lern über­nimmt, kann dies als eine admi­nis­tra­tive Tätig­keit ange­sehen werden, die über neutrale Treu­hän­der­funk­tionen hinaus­geht.

Die Regu­lie­rungs­be­hörden in Deutsch­land, den Nieder­landen und Malta reagieren zuneh­mend sensibel auf solche Unter­schei­dungen, insbe­son­dere wenn Betreiber ohne lokale Lizenzen auf ihre Märkte abzielen.

Der Bericht der Curaçao Chro­nicle

Ein vergleich­barer Bericht erschien am 15. Juli 2025 in der Curaçao Chro­nicle. Der Artikel beschrieb einen Streit­fall im Wonder Casino, bei dem ein Kunde Bedenken wegen einer fehl­ge­schla­genen Bank­über­wei­sung äußerte. Laut der Chro­nicle waren Mitar­beiter und Rechts­ver­treter der EM Group in den Austausch invol­viert und sollen opera­tive Schritte wie die Sper­rung von Konten ange­ordnet haben.

Der Artikel enthielt keine Fest­stel­lungen zum Sach­ver­halt, stellte jedoch fest, dass der Fall Fragen darüber aufwirft, wie Unter­nehmen mit vorläu­figen Lizenzen in Curaçao mit Beschwerden von Spie­lern umgehen und inwie­weit Unter­neh­mens­dienst­leister als Teil der Betriebs­kette ange­sehen werden können.

EU-Verfahren in Luxem­burg

Es besteht auch ein Zusam­men­hang mit der Rechts­sache C‑440/23 vor dem Gerichtshof der Euro­päi­schen Union. Die Vorlage betrifft die Deut­sche Lotto- und Sport­wetten Limited und die Euro­pean Lotto Betting Limited, beides in Malta einge­tra­gene Unter­nehmen. Aus öffent­li­chen Aufzeich­nungen geht hervor, dass die EM Group den Sitz dieser Unter­nehmen bereit­stellt.

Der Fall selbst betrifft die Verein­bar­keit natio­naler Beschrän­kungen für Lotte­rie­wetten mit dem EU-Recht. Unab­hängig von der letzt­end­li­chen Entschei­dung zeigt die Tatsache, dass die EM Group mit den vor dem Gerichtshof verhan­delnden Parteien in Verbin­dung steht, wie sich Verwal­tungs­dienst­leis­tungen auf Unter­nehmen ausweiten können, die in sensi­blen Regu­lie­rungs­be­rei­chen tätig sind.

Einhal­tung der malte­si­schen Regis­trie­rungs­vor­schriften

Die Einträge im malte­si­schen Handels­re­gister verdeut­li­chen die Melde­ver­säum­nisse derselben beiden Unter­nehmen:

  • Die Deut­sche Lotto- und Sport­wetten Limited (C 90866), gegründet am 28. Februar 2019, hat seit ihrer Grün­dung keine Jahres­ab­schlüsse vorge­legt.
  • Euro­pean Lotto Betting Limited (C 84690), gegründet am 31. Januar 2018, hat zuletzt den Jahres­ab­schluss für das Jahr 2021 einge­reicht, ohne dass weitere Einrei­chungen folgten.

Die Nicht­vor­lage von Jahres­ab­schlüssen ist kein Beweis für ein Fehl­ver­halten, stellt jedoch einen Verstoß gegen die Compli­ance dar, der Strafen nach sich ziehen kann und Fragen zur Trans­pa­renz aufwirft, insbe­son­dere wenn Unter­nehmen in laufende Verfahren vor dem EuGH verwi­ckelt sind und eines von ihnen eine Lizenz der Malta Gaming Autho­rity besitzt.

Abschlie­ßende Gedanken und Fazit

Die Frank­furter einst­wei­lige Verfü­gung befasste sich mit einem engen recht­li­chen Punkt: Ein Spieler darf die EM Group ohne Beweise nicht als betrü­ge­risch bezeichnen und auch keinen Druck ausüben, indem er mit der Veröf­fent­li­chung nega­tiver Infor­ma­tionen droht. Das Gericht schützte den Ruf der EM Group vor unbe­grün­deten straf­recht­li­chen Anschul­di­gungen und Zwangs­maß­nahmen.

Die in diesem Fall einge­reichten Unter­lagen zeigen jedoch auch, dass die EM Group über eine rein passive Treu­hän­der­funk­tion hinaus­ge­hende Aufgaben wahr­ge­nommen hat.

Das Unter­nehmen fungierte während des rele­vanten Zeit­raums als Direktor von Bellona N.V., dem Betreiber des Casinos 1bet. Es trat auch als Ansprech­partner für Beschwerden auf, unter anderem über eine E‑Mail-Adresse, die für Beschwerden vorge­sehen war.

In den Prozess­un­ter­lagen wurde die EM Group im Zusam­men­hang mit Mandarin Gaming erwähnt, wo Spieler ange­wiesen wurden, Beschwerden direkt an das Unter­nehmen zu senden. Diese Details deuten auf eine Betei­li­gung an der Korre­spon­denz und der Kunden­in­ter­ak­tion hin.

In den Gegen­klagen wurde ferner fest­ge­stellt, dass die EM Group bei Strei­tig­keiten bera­tend tätig war, Rechts­ver­treter im Namen der Betrei­ber­ge­sell­schaften beauf­tragte und in die Korre­spon­denz mit Spie­lern und Aufsichts­be­hörden einbe­zogen war. Wenn man diese Akti­vi­täten für bare Münze nimmt, entspre­chen sie eher einer admi­nis­tra­tiven Aufsicht als einer distan­zierten Unter­neh­mens­dienst­leis­tung.

Die Aufsichts­be­hörden konzen­trieren sich zuneh­mend auf solche Über­schnei­dungen, insbe­son­dere wenn Unter­nehmen ohne natio­nale Lizenzen Kunden in Deutsch­land, den Nieder­landen oder Malta akzep­tieren.

Die Curaçao Chro­nicle hat bereits einen ähnli­chen Bericht über Wonder Casino veröf­fent­licht, in dem EM-Group-Mitar­beiter angeb­lich an der Kommu­ni­ka­tion über strit­tige Trans­ak­tionen betei­ligt waren. Dieser Fall verstärkte den Eindruck, dass die EM Group mögli­cher­weise eine Rolle spielt, die über die reine Bereit­stel­lung eines einge­tra­genen Firmen­sitzes hinaus­geht.

Darüber hinaus sind zwei malte­si­sche Unter­nehmen, für die die EM Group einen einge­tra­genen Firmen­sitz bereit­stellt, in ein Verfahren vor dem Gerichtshof der Euro­päi­schen Union verwi­ckelt. Während sich der Rechts­streit um Lotte­rie­wetten und EU-Recht dreht, weist das malte­si­sche Handels­re­gister auf Compli­ance-Lücken in den Unter­neh­mens­un­ter­lagen hin.

Diese Versäum­nisse stellen zwar kein Fehl­ver­halten dar, werfen jedoch Fragen hinsicht­lich der Trans­pa­renz von Unter­nehmen auf, die in laufende EU-Rechts­strei­tig­keiten verwi­ckelt sind.

Der schwin­dende Spiel­raum für neutrale Treu­hand­ge­schäfte

Zusam­men­ge­nommen zeigen diese Ange­le­gen­heiten, dass die EM Group in mehreren sensi­blen Kontexten präsent ist: Zivil­pro­zesse in Frank­furt, Kunden­be­schwerden in Curaçao, Regis­ter­ein­träge in Malta und euro­päi­sche Rechts­strei­tig­keiten in Luxem­burg.

Jeder Fall ist einzig­artig, aber insge­samt deuten sie darauf hin, dass die Dienst­leis­tungen der EM Group Bereiche von opera­tiver, recht­li­cher und repu­ta­ti­ons­be­zo­gener Bedeu­tung berühren.

Für die Aufsichts­be­hörden stellt sich die Frage, ob solche Akti­vi­täten in den Bereich der Aufsicht fallen oder nicht. Die Bear­bei­tung von Beschwerden, die Beauf­tra­gung von Rechts­an­wälten, die Über­wa­chung von Zahlungen und die Funk­tion als sicht­barer Ansprech­partner können einen Treu­händer näher an die opera­tive Kette bringen.

In einem Sektor, in dem Lizen­zie­rungs­vor­schriften, AML-Verpflich­tungen und Daten­schutz­stan­dards streng defi­niert sind, wird die Grenze zwischen neutraler Verwal­tung und aktiver Betei­li­gung immer wich­tiger.

FAQs

Worum ging es bei der Frank­furter einst­wei­ligen Verfü­gung gegen EM Group?
Die Verfü­gung verbot einem Spieler, EM Group Betrug vorzu­werfen oder mit nega­tiven Veröf­fent­li­chungen Druck auszu­üben, um Verluste zurück­zu­for­dern.

Hat das Gericht 1bets Einhal­tung der deut­schen Glücks­spiel­ge­setze geprüft?
Nein, die Einhal­tung des Glücks­spiel­staats­ver­trags, inklu­sive Einzah­lungs­li­mits und AML/KYC-Vorgaben, wurde nicht behan­delt.

Welche Rolle spielte EM Group über die Bereit­stel­lung eines Firmen­sitzes hinaus?
EM Group bear­bei­tete Beschwerden, kommu­ni­zierte mit Spie­lern und über­wachte admi­nis­tra­tive Vorgänge für Casinos wie 1bet und Mandarin Gaming.

Warum sind Aufsichts­be­hörden gegen­über Dienst­leis­tern wie EM Group besorgt?
Regu­lie­rungs­be­hörden prüfen, ob Treu­händer über die reine Verwal­tung hinaus opera­tive Aufgaben über­nehmen, beson­ders in Märkten ohne lokale Lizenz.

Was geschah laut Curaçao Chro­nicle bei Wonder Casino?
Ein Spieler hatte Probleme mit einer fehl­ge­schla­genen Bank­über­wei­sung, bei der EM Group invol­viert war, was mögliche opera­tive Betei­li­gung zeigt.

Welcher EU-Fall betrifft Unter­nehmen, die mit EM Group verbunden sind?
Der Fall C‑440/23 betrifft Deut­sche Lotto- und Sport­wetten Limited und Euro­pean Lotto Betting Limited, bei denen EM Group den Firmen­sitz stellt.

Zeigen Malta-Regis­ter­ein­träge Compli­ance-Probleme bei Unter­nehmen von EM Group?
Ja, einige Einträge zeigen fehlende Jahres­ab­schlüsse, was Trans­pa­renz­fragen aufwirft, jedoch kein Fehl­ver­halten beweist.

Bedeutet die Bear­bei­tung von Beschwerden, dass EM Group illegal handelte?
Nein, die Bear­bei­tung von Beschwerden ist nicht illegal, kann aber die Grenze zwischen neutraler Treu­hän­der­schaft und opera­tiver Rolle verwi­schen.

Wie sehen Regu­lierer die Grenze zwischen Treu­hän­der­auf­gaben und aktiver Betei­li­gung?
Akti­vi­täten wie Anwei­sungen an Anwälte, Über­wa­chung von Zahlungen oder Spie­ler­kom­mu­ni­ka­tion gelten als admi­nis­tra­tive Aufgaben und können Aufsicht nach sich ziehen.

Welche Gesamt­aus­wir­kung hat EM Groups Betei­li­gung in diesen Fällen?
EM Groups Präsenz in recht­li­chen und regu­la­to­ri­schen Kontexten zeigt, wie Dienst­leister in opera­tive und repu­ta­ti­ons­re­le­vante Fragen im Onlin­e­glücks­spiel gezogen werden können.

Quellen

  • Land­ge­richt Frank­furt am Main, Urteil vom 09.2025, Az. 2–12 O 137/25.
  • Curaçao Chro­nicle, „Accu­sa­tions of Fraud Surface Against Online Casino and EM Group” (15. Juli 2025), abrufbar unter: Curaçao Chro­nicle.
  • Rechts­sache C‑440/23, Deut­sche Lotto- und Sport­wetten Limited und Euro­pean Lotto Betting Limited, Gerichtshof der Euro­päi­schen Union (anhängig).
  • Malta Busi­ness Registry, Unter­neh­mens­un­ter­lagen für C 90866 und C 84690: MBR
  • Im Frank­furter Verfahren einge­reichte Doku­mente (Wider­klage und Beweis­stücke), einschließ­lich Verweisen auf die Bear­bei­tung von Beschwerden durch die EM Group für Marken wie Mandarin Gaming.

Recht­li­cher Hinweis

Dieser Artikel basiert ausschließ­lich auf öffent­lich zugäng­li­chen Gerichts­do­ku­menten, Unter­neh­mens­re­gis­ter­ein­trägen und Medi­en­be­richten. Er dient ausschließ­lich zu Infor­ma­tions- und redak­tio­nellen Zwecken. Die Autoren erheben keinerlei Vorwürfe hinsicht­lich Betrug, krimi­nellem Verhalten oder Verstößen gegen Vorschriften. Verweise auf die EM Group, eMoore N.V. oder damit verbun­dene Unter­nehmen beschränken sich auf deren Erwäh­nung in öffent­li­chen Aufzeich­nungen oder Berichten. Alle Beschrei­bungen der Betei­li­gung an Strei­tig­keiten oder regu­la­to­ri­schen Ange­le­gen­heiten spie­geln den Inhalt dieser Aufzeich­nungen wider und stellen keine Tatsa­chen­fest­stel­lungen von Malta Media oder seinen Autoren dar. Leser sollten diesen Artikel nicht als Hinweis auf rechts­wid­rige Akti­vi­täten der EM Group oder ihrer verbun­denen Unter­nehmen inter­pre­tieren.

Michael Schmitt
Michael Schmitthttps://michaelschmitt.co.uk
Michael Schmitt ist Gründer von TRIDER.UK und Herausgeber von Malta-Media.de. Er berichtet über iGaming, Glücksspielregulierung, Unternehmensstrukturen, Finanzdienstleistungen und Marktintegrität und verbindet investigativen Journalismus mit fast drei Jahrzehnten Erfahrung im Unternehmensservice und internationalen Geschäft.

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