Anjouan verschärft Regeln für Offshore Glücks­spiel­li­zenzen

Date:

Auf den ersten Blick präsen­tiert sich Anjouan als attrak­tiver Offshore-Standort für Finanz- und Glücks­spiel­un­ter­nehmen, die einen schnellen Markt­ein­tritt und nied­rige Betriebs­kosten anstreben. Die kleine Insel, die zur Union der Komoren gehört, wird online häufig als Gerichts­bar­keit beworben, die Unter­neh­mens­li­zenzen mit mini­malem büro­kra­ti­schem Aufwand, nied­rigen oder gar keinen Steuern und schnellen Geneh­mi­gungs­fristen anbietet. Für einige Betreiber scheinen diese Merk­male eine bequeme Alter­na­tive zu strenger regu­lierten Gerichts­bar­keiten zu bieten.

Hinter dieser äußer­li­chen Einfach­heit verbirgt sich jedoch eine Lizen­zie­rungs­struktur, die bei den Behörden der Komoren anhal­tende Besorgnis und bei den Regu­lie­rungs­be­hörden im Ausland zuneh­mende Aufmerk­sam­keit hervor­ge­rufen hat. In offi­zi­ellen Erklä­rungen haben komori­sche Insti­tu­tionen wieder­holt die Rechts­stel­lung von Offshore-Regu­lie­rungs­be­hörden in Frage gestellt, die für sich die Zustän­dig­keit in Anjouan bean­spru­chen. Diese Warnungen lassen ernst­hafte Zweifel an der Gültig­keit der unter dem Namen der Insel verkauften Lizenzen und dem Schutz aufkommen, den diese Doku­mente angeb­lich bieten.

Dieser Artikel unter­sucht, wie sich das Offshore-Lizen­zie­rungs­system von Anjouan entwi­ckelt hat, warum es keine aner­kannte recht­liche Auto­rität besitzt und wie es mit risi­ko­rei­chen Finanz- und Glücks­spiel­ak­ti­vi­täten in Verbin­dung gebracht wird. Der Schwer­punkt liegt auf doku­men­tierten regu­la­to­ri­schen Posi­tionen und öffent­lich zugäng­li­chen Erklä­rungen, wobei Speku­la­tionen oder persön­liche Anschul­di­gungen vermieden werden.

Poli­ti­scher und recht­li­cher Hinter­grund von Anjouan

Anjouan ist eine von drei Inseln, die die Union der Komoren bilden, einen souve­ränen Staat vor der Ostküste Afrikas. Die Inseln genießen zwar ein gewisses Maß an Auto­nomie, doch die Zustän­dig­keit für die Geld­po­litik, die Banken­re­gu­lie­rung und die inter­na­tio­nale recht­liche Aner­ken­nung liegt bei den föde­ralen Insti­tu­tionen des komori­schen Staates.

In den späten 1990er Jahren erlebten die Komoren eine Phase poli­ti­scher Insta­bi­lität. 1997 erklärte Anjouan seine Unab­hän­gig­keit von der Union, was inter­na­tional nicht aner­kannt wurde. Während dieser sepa­ra­tis­ti­schen Phase versuchten die lokalen Behörden, unab­hän­gige Insti­tu­tionen zu gründen, darunter auch Einrich­tungen, die als Offshore-Finanz­auf­sichts­be­hörden präsen­tiert wurden.

Eine dieser Einrich­tungen war die Anjouan Offshore Finance Autho­rity, allge­mein bekannt als AOFA. Sie wurde zu einer Zeit gegründet, als Anjouan keine aner­kannte Souve­rä­nität besaß und seine Gesetz­ge­bungs­akte außer­halb der Insel selbst keine Gültig­keit hatten. Von Anfang an wurde die Legi­ti­mität der Regu­lie­rungs­be­hörde in Frage gestellt.

Nach inter­na­tio­naler Vermitt­lung trat Anjouan wieder der Union der Komoren bei. In der Folge wurden auf Bundes­ebene Bank- und Finanz­ge­setze erlassen, die den während der Sepa­ra­tis­ten­phase gegrün­deten Offshore-Gremien ausdrück­lich alle verblei­benden Befug­nisse entzogen. Diese Gesetze stellten klar, dass die Zulas­sung von Banken, Versi­che­rungen und ähnli­chen Einrich­tungen ausschließ­lich in die Zustän­dig­keit national aner­kannter Insti­tu­tionen fiel.

Trotz dieser Entwick­lungen wurden die mit Anjouan verbun­denen Offshore-Zulas­sungs­ak­ti­vi­täten nicht einge­stellt.

Weiterhin Nutzung aufge­löster Regu­lie­rungs­rahmen

Obwohl die AOFA nach komori­schem Recht formell ihre Aner­ken­nung verloren hat, sind Einrich­tungen, die behaupten, unter ihrer Aufsicht zu handeln, weiterhin online tätig. In öffent­lich zugäng­li­chen Regis­tern sind Dutzende von Banken, Maklern, Versi­che­rungs­ge­sell­schaften und Glücks­spiel­an­bie­tern als in Anjouan „lizen­ziert” aufge­führt.

Die komori­schen Behörden haben sich mehr­fach mit diesem Problem befasst. Die Zentral­bank der Komoren hat Erklä­rungen abge­geben, in denen sie bestimmte mit Anjouan verbun­dene Offshore-Aufsichts­be­hörden als recht­lich und physisch nicht exis­tent inner­halb der Union bezeichnet. Beamte haben diese Struk­turen als fiktiv bezeichnet und darauf hinge­wiesen, dass unter ihrem Namen ausge­stellte Lizenzen keine Rechts­wir­kung haben.

Ein Vertreter der Zentral­bank erklärte 2020, dass diese Einrich­tungen „in Wirk­lich­keit keine physi­sche oder recht­liche Exis­tenz auf dem Gebiet der Union der Komoren haben” und fügte hinzu, dass „sie online über Websites operieren, um Menschen zu betrügen”. Diese Erklä­rung spie­gelt eher eine insti­tu­tio­nelle Posi­tion als eine gericht­liche Fest­stel­lung wider und dient eher als formelle Warnung denn als Anschul­di­gung gegen einzelne Lizenz­in­haber.

Trotz dieser Warnungen wurden die Lizen­zie­rungs­ak­ti­vi­täten Berichten zufolge in großem Umfang fort­ge­setzt.

Ein Geschäfts­mo­dell, das auf regu­la­to­ri­scher Unklar­heit basiert

Das Fort­be­stehen von Lizenzen der Marke Anjouan scheint eher durch kommer­zi­elle Anreize als durch recht­liche Aner­ken­nung moti­viert zu sein. Die Lizenz­ge­bühren sind im Vergleich zu etablierten Gerichts­bar­keiten relativ niedrig. Die Geneh­mi­gungs­ver­fahren werden mit einer Dauer von Tagen statt Monaten beworben. Die laufenden Compli­ance­ver­pflich­tungen werden als minimal darge­stellt.

Für Betreiber, die anderswo mit Ableh­nung oder Verzö­ge­rungen konfron­tiert sind, können solche Bedin­gungen attraktiv erscheinen. Das Fehlen einer aner­kannten Aufsicht bedeutet jedoch auch, dass Lizenz­in­haber mögli­cher­weise keiner sinn­vollen behörd­li­chen Aufsicht, Verbrau­cher­schutz­an­for­de­rungen oder Durch­set­zungs­stan­dards unter­liegen.

Aus recht­li­cher Sicht bieten solche Lizenzen nur einen begrenzten Wert. Sie mögen zwar den Anschein einer behörd­li­chen Geneh­mi­gung erwe­cken, ersetzen jedoch nicht die Zulas­sung in Rechts­ord­nungen, in denen Betreiber aktiv Kunden anspre­chen. Diese Unter­schei­dung wird immer rele­vanter, da die natio­nalen Regu­lie­rungs­be­hörden die Durch­set­zung gegen nicht lizen­zierte grenz­über­schrei­tende Akti­vi­täten verschärfen.

Glücks­spiel­an­bieter und inter­na­tio­nale Präsenz

Onlin­e­glücks­spiel­platt­formen gehören zu den sicht­barsten Nutzern von Lizenzen mit Bezug zu Anjouan. Mehrere Casinos zeigen solche Lizenzen offen auf ihren Websites und präsen­tieren sie als Nach­weis ihrer Legi­ti­mität. In der Praxis hat dies jedoch keine Durch­set­zungs­maß­nahmen in Ländern verhin­dert, in denen diese Anbieter keine inlän­di­sche Geneh­mi­gung besitzen.

Ein Beispiel hierfür ist Leon Casino, das deut­lich auf seine Anjouan-Lizenz verweist. Anfang 2025 stellten die austra­li­schen Behörden fest, dass Leon in Austra­lien illegal tätig war. Die Platt­form verfügt nicht über eine austra­li­sche Glücks­spiel­li­zenz und bietet Produkte an, die nach austra­li­schem Recht verboten sind, darunter Online-Spiel­au­to­maten, Black­jack und Live­s­port­wetten.

Trotzdem hat Leon Marke­ting­ak­ti­vi­täten durch­ge­führt, darunter Spon­so­ring und Influencer-Werbung mit Bezug zu Austra­lien. Es gibt keine Anzei­chen dafür, dass die gespon­serten Personen zu diesem Zeit­punkt über den regu­la­to­ri­schen Status der Platt­form infor­miert waren. Dennoch zeigt dieser Fall, wie Lizenzen der Marke Anjouan genutzt werden können, um den Anschein von Legi­ti­mität zu erwe­cken, ohne dass tatsäch­lich eine recht­liche Frei­gabe vorliegt.

Selbst nach behörd­li­chen Warnungen bot Leon Berichten zufolge weiterhin austra­li­sche Zahlungs­op­tionen an. Dies verdeut­licht ein allge­mei­neres Problem: Eine Anjouan-Lizenz scheint keine nennens­werten Einschrän­kungen hinsicht­lich des Ortes oder der Art und Weise zu enthalten, wie Betreiber Kunden werben dürfen.

Bedenken hinsicht­lich der Zahlungs­ab­wick­lung und ‑über­wa­chung

Die Annahme von Zahlungen ist ein kriti­scher Aspekt für den Betrieb von Onli­ne­ca­sinos. In Ländern mit wirk­samen Vorschriften unter­liegen Zahlungs­dienst­leister einer Aufsicht und müssen strenge Vorschriften zur Bekämp­fung von Geld­wä­sche und zum Verbrau­cher­schutz einhalten.

Im Gegen­satz dazu wurde beob­achtet, dass Betreiber, die unter Anjouan-bezo­genen Rahmen­be­din­gungen lizen­ziert sind, eine Viel­zahl von Zahlungs­me­thoden mit begrenzter Trans­pa­renz anbieten. Dazu gehören Kredit­karten, Sofort­zah­lungs­sys­teme und Kryp­to­wäh­rungen.

In einem doku­men­tierten Test verschwanden Zahlungs­an­bieter kurz nach der Aufstel­lung von Fragen zur Compli­ance von einer Casi­no­web­site. Dies ist zwar kein Beweis für ein Fehl­ver­halten, deutet jedoch auf das Fehlen stabiler regu­la­to­ri­scher Erwar­tungen oder Durch­set­zungs­me­cha­nismen hin.

Solche Muster verstärken die Bedenken, dass Anjouan-Lizenzen den Lizenz­neh­mern keine einheit­li­chen Betriebs­stan­dards aufer­legen.

Die Struktur hinter den Anjouan-Lizen­zie­rungs­diensten

Fragen gibt es auch hinsicht­lich der Unter­nehmen, die Anjouan-Lizenzen vermarkten und verkaufen. Der wich­tigste Vermittler, der seit jeher mit der AOFA in Verbin­dung steht, ist Anjouan Corpo­rate Services. Dieses Unter­nehmen präsen­tiert sich als einziger auto­ri­sierter Vertreter für die Erlan­gung von Offshore-Lizenzen im Zusam­men­hang mit Anjouan.

Öffent­lich zugäng­liche Infor­ma­tionen über seine Unter­neh­mens­füh­rung sind jedoch begrenzt. Auf seiner Website sind weder Direk­toren, Vorstands­mit­glieder noch eine physi­sche Adresse aufge­führt. Die Kontakt­daten sind minimal und enthalten Recht­schreib­fehler, die für eine staat­liche Einrich­tung unge­wöhn­lich wären.

Die Zentral­bank der Komoren hat erklärt, dass Anjouan Corpo­rate Services illegal operiert. Diese Einschät­zung spie­gelt die Posi­tion der Bank wider, dass es nach komori­schem Recht keine solche Lizenz­be­hörde gibt.

Die Akti­vi­täten in den sozialen Medien im Zusam­men­hang mit dem Unter­nehmen werden Personen zuge­schrieben, die sich selbst als Berater bezeichnen. Die Kommu­ni­ka­tion stammt aus Ländern außer­halb der Komoren, was die Behaup­tungen der lokalen Regu­lie­rungs­be­hörde weiter erschwert.

Histo­ri­sche Verbin­dungen und Konti­nuität der Geschäfts­tä­tig­keit

Histo­ri­sche Aufzeich­nungen zeigen, dass Personen, die mit Anjouan Corpo­rate Services in Verbin­dung stehen, seit vielen Jahren an ähnli­chen Offshore-Struk­turen betei­ligt sind. In einer Rede aus dem Jahr 2007 erwähnte ein Vize­prä­si­dent der Komoren einen briti­schen Staats­bürger im Zusam­men­hang mit Offshore-Unter­nehmen, die mit Anjouan in Verbin­dung stehen.

Aus Unter­neh­mens­un­ter­lagen im Verei­nigten König­reich geht hervor, dass diese Person mit Unter­nehmen in Verbin­dung stand, die später von den komori­schen Behörden als fiktiv bezeichnet wurden. Im Laufe der Zeit scheinen jüngere Fami­li­en­mit­glieder und Geschäfts­partner eine sicht­bare Rolle in der Branche über­nommen zu haben.

Die Teil­nahme von Vertre­tern, die mit Anjouan Licen­sing Services in Verbin­dung stehen, an inter­na­tio­nalen Glücks­spiel­kon­fe­renzen deutet auf fort­ge­setzte Bemü­hungen hin, die Gerichts­bar­keit bei globalen Betrei­bern zu bewerben. Solche Veran­stal­tungen bieten Marke­ting­mög­lich­keiten, verleihen jedoch keine recht­liche Aner­ken­nung.

Keine der Personen oder Unter­nehmen, die im Zusam­men­hang mit diesen Struk­turen kontak­tiert wurden, gab substan­zi­elle Antworten auf Fragen zu ihrer Befugnis oder zur Einhal­tung des komori­schen Rechts.

Auswei­tung auf spezi­fi­sche Glücks­spiel­li­zenzen

Im Jahr 2023 entstand eine neue Einrich­tung unter dem Namen Anjouan Licen­sing Services. Etwa zur glei­chen Zeit tauchten Websites auf, die für eine Anjouan Gaming Control Board warben und Glücks­spiel­li­zenzen anboten.

Diese Websites behaup­teten, dass mehr als 1.300 Lizenzen ausge­stellt worden seien, wobei die jähr­li­chen Gebühren mit etwa 17.000 Euro pro Lizenz ange­geben wurden. Wenn dies zutrifft, würde dies jähr­liche Einnahmen in Höhe von mehreren zehn Millionen Euro bedeuten.

Wie bei früheren Struk­turen stützen sich diese Behaup­tungen auf die Aufsicht durch die AOFA. Ein ehema­liger Gene­ral­staats­an­walt der Komoren hat öffent­lich erklärt, dass Anjouan Licen­sing Services eben­falls eine ille­gale Einrich­tung ist. Das Unter­nehmen macht keine Angaben zu seinen Eigen­tums­ver­hält­nissen oder seiner Geschäfts­füh­rung.

Aus den Domain-Regis­trie­rungs­un­ter­lagen geht hervor, dass die Websites von einem in Costa Rica ansäs­sigen Unter­nehmen regis­triert wurden, das sich auf Offshore-Unter­neh­mens­dienst­leis­tungen spezia­li­siert hat.

Die Rolle inter­na­tio­naler Berater

Fast Offshore, früher bekannt als Over­seas Busi­ness Services Ltd, ist eine Bera­tungs­firma, die Unter­nehmen bei der Erlan­gung von Glücks­spiel­li­zenzen in verschie­denen Gerichts­bar­keiten unter­stützt. Sie wird von einem kana­di­schen Staats­bürger geleitet und hat Anjouan aktiv als kosten­güns­tigen Standort für die Erlan­gung von Lizenzen beworben.

In Arti­keln ihres Geschäfts­füh­rers werden die Schnel­lig­keit und Erschwing­lich­keit von Anjouan-Lizenzen hervor­ge­hoben. Diese Artikel sind zwar als Bran­chen­kom­men­tare formu­liert, dienen aber auch als Marke­ting­ma­te­rial für Bera­tungs­dienst­leis­tungen.

Die Betei­li­gung des Bera­tungs­un­ter­neh­mens an der Regis­trie­rung von Domains mit Bezug zu Anjouan deutet auf eine enge Zusam­men­ar­beit mit dem Lizen­zie­rungs­öko­system hin. Öffent­liche Inter­ak­tionen zwischen Fast Offshore und Vertre­tern von Anjouan Corpo­rate Services weisen eben­falls auf eine Annä­he­rung an die Branche hin.

Weder das Bera­tungs­un­ter­nehmen noch sein Geschäfts­führer reagierten auf Anfragen nach einer Stel­lung­nahme zum recht­li­chen Status von Anjouan-Lizenzen.

Regu­la­to­ri­sches Risiko für Betreiber und Verbrau­cher

Aus recht­li­cher Sicht birgt die Verwen­dung von in Anjouan ausge­stellten Lizenzen eindeu­tige Risiken. Betreiber könnten fälsch­li­cher­weise glauben, dass solche Lizenzen Schutz vor Durch­set­zungs­maß­nahmen bieten. In Wirk­lich­keit beur­teilen natio­nale Regu­lie­rungs­be­hörden die Recht­mä­ßig­keit auf der Grund­lage des inner­staat­li­chen Rechts und nicht anhand von Offshore-Marken.

Auch Verbrau­cher sind Risiken ausge­setzt. Da es keine aner­kannte Regu­lie­rungs­be­hörde gibt, sind die Streit­bei­le­gungs­me­cha­nismen unklar. Es gibt keine Hinweise auf durch­setz­bare Verbrau­cher­schutz­stan­dards oder Entschä­di­gungs­re­ge­lungen im Zusam­men­hang mit Anjouan-Lizenzen.

Für Finanz­in­sti­tute und Zahlungs­dienst­leister kann die Verbin­dung mit nicht aner­kannten Lizen­zie­rungs­sys­temen zu Compli­ance-Risiken im Rahmen inter­na­tio­naler Rahmen­werke zur Bekämp­fung der Geld­wä­sche führen.

Auswir­kungen auf den Ruf von Anjouan

Die fort­ge­setzte Vermark­tung von Lizenzen unter dem Namen Anjouan hat Auswir­kungen auf den Ruf der Insel und der Union der Komoren insge­samt. Obwohl die Bundes­be­hörden diese Akti­vi­täten wieder­holt abge­lehnt haben, sorgt die Fort­set­zung der Online-Lizenz­ver­gabe für Verwir­rung unter dem inter­na­tio­nalen Publikum.

Diese Diskre­panz verdeut­licht die Grenzen der Durch­set­zung, wenn digi­tale Akti­vi­täten voll­ständig offshore durch­ge­führt werden. Sie unter­streicht auch die Bedeu­tung einer klaren inter­na­tio­nalen Kommu­ni­ka­tion durch aner­kannte Behörden.

Fazit

Das Phänomen der Offshore-Lizen­zie­rung durch Anjouan veran­schau­licht, wie regu­la­to­ri­sche Unklar­heiten syste­ma­tisch ausge­nutzt werden können, ohne dass die Rechts­si­cher­heit gegeben ist, von der Betreiber und Verbrau­cher glei­cher­maßen ausgehen. Während die Insel wieder­holt als libe­rale und effi­zi­ente Gerichts­bar­keit vermarktet wird, wurde der zugrunde liegende Rahmen ausdrück­lich von dem souve­ränen Staat abge­lehnt, zu dem Anjouan gehört. Diese Diskre­panz zwischen Marke­ting­aus­sagen und recht­li­cher Realität schafft ein struk­tu­relles Risiko, das nicht durch Bran­ding, Angaben auf Websites oder Zusi­che­rungen von Vermitt­lern besei­tigt werden kann. In der Praxis fungieren Lizenzen, die von mit Anjouan verbun­denen Unter­nehmen ausge­stellt werden, eher als kommer­zi­elle Produkte denn als Instru­mente einer aner­kannten Regu­lie­rungs­be­hörde.

Aus Sicht der Regie­rungs­füh­rung unter­streicht diese Situa­tion die Grenzen von Offshore-Modellen, die ohne inter­na­tional aner­kannte Aufsicht funk­tio­nieren. Das Fehlen trans­pa­renter insti­tu­tio­neller Struk­turen, iden­ti­fi­zier­barer Beamter und durch­setz­barer Compli­ance-Mecha­nismen führt zu erheb­li­chen Lücken in der Rechen­schafts­pflicht. Diese Lücken betreffen nicht nur Regu­lie­rungs­be­hörden, die versu­chen, natio­nales Recht durch­zu­setzen, sondern auch Unter­nehmen, die ihre Risiken unter­schätzen, und Verbrau­cher, die den ihnen zur Verfü­gung stehenden Schutz über­schätzen. Die wieder­holten öffent­li­chen Warnungen der komori­schen Behörden dienen als formelle Bestä­ti­gung, dass diese Risiken bekannt, arti­ku­liert und unge­löst sind.

Mit der zuneh­menden regu­la­to­ri­schen Zusam­men­ar­beit zwischen den verschie­denen Rechts­ord­nungen dürfte die Abhän­gig­keit von nicht aner­kannten Offshore-Lizenzen zuneh­mend unhaltbar werden. Betreiber, die einen lang­fris­tigen Markt­zu­gang und recht­liche Stabi­lität anstreben, werden einem wach­senden Druck ausge­setzt sein, sich an voll­ständig aner­kannte Regu­lie­rungs­sys­teme anzu­passen. In diesem Zusam­men­hang ist das Offshore-Lizenz­mo­dell von Anjouan ein warnendes Beispiel dafür, wie vermeint­liche regu­la­to­ri­sche Abkür­zungen letzt­end­lich die Glaub­wür­dig­keit, die Einhal­tung von Vorschriften und das Vertrauen auf globaler Ebene unter­graben können.

Häufig gestellte Fragen

Welche Rolle spielt Anjouan inner­halb der Union der Komoren?
Anjouan ist eine halb­au­to­nome Insel inner­halb der Union der Komoren, hat jedoch keine Zustän­dig­keit für die natio­nale Banken- oder Glücks­spiel­re­gu­lie­rung.

Sind Offshore-Lizenzen aus Anjouan recht­lich aner­kannt?
Die komori­schen Behörden haben erklärt, dass Offshore-Regu­lie­rungs­be­hörden mit Verbin­dungen zu Anjouan nach natio­nalem Recht keine Rechts­stel­lung haben.

Warum streben Betreiber Lizenzen aus Anjouan an?
Betreiber werden oft von nied­rigen Gebühren, schneller Geneh­mi­gung und mini­malen Compli­ance­an­for­de­rungen ange­zogen.

Schützen Lizenzen aus Anjouan Betreiber vor Straf­ver­fol­gung?
Nein. Natio­nale Regu­lie­rungs­be­hörden setzen natio­nale Gesetze unab­hängig von Offshore-Lizenzen durch.

Sind Glücks­spiel­li­zenzen aus Anjouan inter­na­tional gültig?
Sie werden von den meisten natio­nalen Regu­lie­rungs­be­hörden nicht aner­kannt und ersetzen keine lokalen Geneh­mi­gungen.

Welchen Risiken sind Verbrau­cher ausge­setzt?
Verbrau­chern stehen mögli­cher­weise keine Mecha­nismen zur Streit­bei­le­gung, behörd­li­chen Aufsicht und Entschä­di­gung zur Verfü­gung.

Wer erteilt Anjouan-Lizenzen?
Die Lizenzen werden von privaten Unter­nehmen vermarktet, die behaupten, von aufge­lösten Regu­lie­rungs­be­hörden beauf­tragt zu sein.

Hat sich die Zentral­bank der Komoren dazu geäu­ßert?
Ja. Die Zentral­bank hat davor gewarnt, dass bestimmte Regu­lie­rungs­be­hörden von Anjouan fiktive Einrich­tungen sind.

Sind Zahlungs­dienst­leister betroffen?
Zahlungs­dienst­leister, die mit nicht aner­kannten Betrei­bern zusam­men­ar­beiten, können Compli­ance- und Regu­lie­rungs­ri­siken ausge­setzt sein.

Wird sich die Situa­tion wahr­schein­lich ändern?
Eine verstärkte inter­na­tio­nale Kontrolle könnte die prak­ti­sche Verwen­dung von Lizenzen der Marke Anjouan im Laufe der Zeit einschränken.

Claire
Claire
A highly motivated, results-driven, enthusiastic and ambitious writer. I can offer you well researched and high-quality article writing on any topic for your website or blog and can as well re-write your existing web content.

Share post:

Subscribe

Popular

More like this
Related

LinkedIn-Konto­ein­schrän­kungen brau­chen trans­pa­rente Einsprüche

Meinung: LinkedIn-Kontoeinschränkungen können berufliche Identität und Geschäftszugang unterbrechen; nötig sind verlässliche Prüfung, klare Begründungen und menschliche Einsprüche.

Wie synthe­ti­scher Hebel den Bitcoin Preis beein­flusst

Wie synthetischer Hebel den Bitcoin-Preis prägt, warum Papiermärkte die Knappheit übersteuern und wie Derivate die Marktstabilität beeinflussen.

Bet3000 Lizenz­fall: GGL prüft Hinweise von Wett­be­wer­bern

Am 26. Juli 2024 um 12:15 Uhr ging bei namentlich genannten Beamten der deutschen Glücksspielaufsichtsbehörde eine E-Mail ein. Der Absender, Dr. Damir Böhm, gab an, Informationen aus dem Kreis der Wettvermittler erhalten zu haben. Den Spielern werde angeblich mitgeteilt, sie könnten Geld in Wettbüros einzahlen, die nicht mehr unter Bet3000 aktiv seien, und diese Gelder auf tipgo.eu einsetzen. Die E-Mail schloss mit einem vorsichtigen Vorschlag: Vielleicht könne die GGL die Informationen mit eigenen Mitteln überprüfen.

Glücks­spiel­schäden in Schweden und Spie­ler­schutz für junge Männer

Schweden hat eine staatliche Untersuchung zum Glücksspielverhalten von Kindern und jungen Erwachsenen eingeleitet, da die Besorgnis über die schädlichen Auswirkungen des Glücksspiels, insbesondere bei Jungen und jungen Männern, zunimmt. Die am 3. September 2026 angekündigte Untersuchung soll untersuchen, wie sich das Glücksspielverhalten entwickelt, und Maßnahmen ermitteln, die den Schutz jüngerer Menschen stärken könnten.