KSA verschärft Vorgehen gegen ille­gale Glücks­spiel­wer­bung

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Die nieder­län­di­sche Glücks­spiel­be­hörde, bekannt als Kans­spel­au­to­ri­teit (KSA), hat eine erheb­liche Verschär­fung ihrer Maßnahmen ange­kün­digt, um die digi­tale Werbung von Glücks­spiel­an­bie­tern ohne offi­zi­elle Lizenz zu unter­binden. Diese Entschei­dung folgt auf anhal­tende Verstöße durch Online-Maga­zine, Nach­rich­ten­por­tale und verbun­dene Marke­ting­agen­turen, trotz wieder­holter Warnungen und Auffor­de­rungen seitens der Regu­lie­rungs­be­hörde.

Die KSA, die die Recht­mä­ßig­keit und Einhal­tung der Vorschriften für Glücks­spiel­ak­ti­vi­täten auf dem nieder­län­di­schen Markt über­wacht, hat erneut betont, dass die Werbung für nicht lizen­zierte Platt­formen – insbe­son­dere solche, die das natio­nale Selbst­aus­schluss­re­gister (Cruks) umgehen – nicht nur rechts­widrig ist, sondern auch eine ernst­hafte Gefahr für schutz­be­dürf­tige Personen darstellt. Die Aufsichts­be­hörde verfolgt nun eine aggres­si­vere, mehr­schich­tige Stra­tegie, um diese ille­galen Akti­vi­täten zu unter­binden und die Einhal­tung der strengen Glücks­spiel­ge­setze des Landes sicher­zu­stellen.

Das Ausmaß des Problems: Fort­ge­setzte ille­gale Werbung trotz Warnungen

Die KSA leitete 2023 erst­mals eine gezielte Unter­su­chung zur Werbung für ille­gale Glücks­spiel­dienste ein, wobei sie sich speziell auf Inhalte konzen­trierte, die in Online-Maga­zinen und digi­talen Zeitungen veröf­fent­licht wurden. Die sechs­mo­na­tige Über­prü­fung deckte eine erheb­liche Anzahl von Fällen auf, in denen nicht lizen­zierte Glücks­spiel­platt­formen bei nieder­län­di­schen Lesern beworben wurden, oft ohne Hinweis auf Cruks oder die Einhal­tung lokaler Vorschriften.

Cruks, oder Centraal Register Uits­lui­ting Kans­spelen, ist ein Selbst­aus­schluss-System, das Personen mit Spiel­sucht helfen soll, indem es ihnen den Zugang zu in den Nieder­landen lizen­zierten Glücks­spiel­diensten verwehrt. In den Nieder­landen lizen­zierte Betreiber sind gesetz­lich verpflichtet, Cruks zu konsul­tieren, bevor sie Spie­lern Zugang gewähren. Platt­formen, die nicht bei der nieder­län­di­schen Regu­lie­rungs­be­hörde regis­triert sind und solche Sicher­heits­vor­keh­rungen nicht umsetzen, verstoßen gegen das Gesetz.

Laut KSA unter­gräbt die fort­ge­setzte Werbung für solche unre­gu­lierten Betreiber, insbe­son­dere für dieje­nigen, die sich nicht an die Cruks-Verpflich­tungen halten, das Rahmen­werk der nieder­län­di­schen Regie­rung für verant­wor­tungs­be­wusstes Glücks­spiel erheb­lich.

„Aktive Werbung, die sich an diese gefähr­dete Gruppe richtet, ist daher äußerst schäd­lich“, erklärte die Aufsichts­be­hörde und unter­strich die mora­li­schen und recht­li­chen Auswir­kungen eines solchen Verhal­tens.

Marke­ting­agen­turen unter Beob­ach­tung: Eine neue Front bei der Durch­set­zung

Während die KSA zuvor Warnungen und Mittei­lungen an die betei­ligten Publisher heraus­ge­geben hatte, zeigt die jüngste Aktua­li­sie­rung eine entschei­dende Stra­te­gie­än­de­rung. Die Behörde wird nun auch ihr Augen­merk auf die Werbe­agen­turen richten, die diese ille­galen Werbe­ak­tionen ermög­li­chen oder finan­ziell davon profi­tieren.

In einer deut­li­chen Eska­la­tion beab­sich­tigt die KSA, diese Agen­turen zu iden­ti­fi­zieren und den zustän­digen Aufsichts­be­hörden zu melden, darunter die nieder­län­di­sche Behörde für Verbrau­cher und Märkte (ACM) und die nieder­län­di­sche Stif­tung für Werbe­kodex (Stichting Reclame Code, SRC). Diese Aufsichts­be­hörden sind befugt, Werbe­re­geln in verschie­denen Sektoren durch­zu­setzen und gege­be­nen­falls Sank­tionen zu verhängen.

Diese Kehrt­wende zeigt, dass die KSA die Komple­xität und die kommer­zi­ellen Anreiz­struk­turen, die ille­galen Glücks­spiel­wer­bungen zugrunde liegen, besser versteht. Anstatt sich ausschließ­lich auf die Heraus­geber zu konzen­trieren, befasst sich die Regu­lie­rungs­be­hörde nun mit der gesamten Werbe­kette, die die Verbrei­tung solcher Inhalte ermög­licht.

Mögliche Geld­strafen und recht­liche Durch­set­zung

Die Ankün­di­gung der KSA macht deut­lich, dass sie nicht zögern wird, bei anhal­tenden Verstößen finan­zi­elle Strafen zu verhängen. Während die ersten Durch­set­zungs­maß­nahmen Unter­las­sungs­er­klä­rungen und formelle Konsul­ta­tionen umfassten, müssen Wieder­ho­lungs­täter nun mit Geld­strafen rechnen.

„Wo wir bereits mit den betei­ligten Parteien in Kontakt standen, gehen wir nun zur direkten Durch­set­zung über“, sagte ein Spre­cher der KSA. „Dazu gehört auch, Fälle an Aufsichts­be­hörden weiter­zu­leiten und gege­be­nen­falls Geld­strafen zu verhängen.“

Die Strafen werden nach Schwere, Wieder­ho­lungs­häu­fig­keit und Gesamt­aus­wir­kung der Verstöße bemessen und können sich auf erheb­liche finan­zi­elle Beträge belaufen. In einer ähnli­chen Durch­set­zungs­maß­nahme hat die KSA kürz­lich wieder­keh­rende wöchent­liche Geld­strafen in Höhe von 75.000 Euro gegen die SBM Holding Group, Sun Block Media Labs 2.0 und JEF Holdings verhängt. Diese Unter­nehmen wurden dabei erwischt, wie sie unter Miss­ach­tung der nieder­län­di­schen Vorschriften konti­nu­ier­lich für nicht lizen­zierte Glücks­spiel­an­bieter geworben haben.

Die Geld­strafen werden wöchent­lich weiter anfallen, bis die Verstöße einge­stellt werden, was eine deut­liche Botschaft sendet, dass anhal­tende Verstöße zu zuneh­menden finan­zi­ellen Konse­quenzen führen werden.

Bran­chen­dialog und Leit­li­nien

Über die Durch­set­zung hinaus bemüht sich die KSA auch um eine Einbin­dung der Medien- und Werbe­branche im weiteren Sinne, um ein klares Verständnis der recht­li­chen Erwar­tungen zu gewähr­leisten. Die Regu­lie­rungs­be­hörde hat Pläne ange­kün­digt, sich mit Bran­chen­ver­bänden, digi­talen Verlagen und Medi­en­un­ter­nehmen zu beraten, um die Grenzen der recht­mä­ßigen Werbung im Glücks­spiel­sektor erneut zu bekräf­tigen.

Diese Konsul­ta­tionen werden sich voraus­sicht­lich auf die folgenden Grund­prin­zi­pien konzen­trieren:

  • Die Werbung für Glücks­spiel­dienste muss auf Betreiber mit einer gültigen nieder­län­di­schen Lizenz beschränkt sein.
  • Alle Werb­e­inhalte müssen den lokalen Anfor­de­rungen für verant­wor­tungs­be­wusstes Glücks­spiel entspre­chen, einschließ­lich eines Verweises auf Cruks.
  • Marke­ting­agen­turen müssen vor der Annahme von Aufträgen mit Glücks­spiel­in­halten eine Sorg­falts­prü­fung durch­führen.

Die Öffent­lich­keits­ar­beit der KSA soll sowohl als Erin­ne­rung als auch als Abschre­ckung dienen und betonen, dass Unkenntnis des Gesetzes die Akteure nicht von ihrer Haftung befreit.

Weiterer regu­la­to­ri­scher Kontext: Die sich wandelnde Glücks­spiel­land­schaft in den Nieder­landen

Seit der Lega­li­sie­rung des Onlin­e­glücks­spiels in den Nieder­landen im Oktober 2021 im Rahmen des Gesetzes über Fern­glücks­spiele (Wet Kans­spelen op afstand) verfolgt die KSA einen strengen Regu­lie­rungs­an­satz. Das Gesetz sieht ein Lizenz­system vor, das den Schutz der Verbrau­cher, die Präven­tion von Spiel­sucht und die Bekämp­fung ille­galer Ange­bote zum Ziel hat.

Zu diesem Rahmen gehören auch strenge Werbe­re­geln. So ist beispiels­weise ab Juli 2023 nicht ziel­ge­rich­tete Werbung für Onlin­e­glücks­spiele verboten, auch in Fern­sehen, Radio, Zeitungen und öffent­li­chen Räumen. Dieser Schritt folgte auf die öffent­liche Besorgnis über die Verbrei­tung von Glücks­spiel­wer­bung und deren poten­zi­ellen Einfluss auf junge und schutz­be­dürf­tige Personen.

Die jüngsten Entwick­lungen spie­geln die fort­lau­fenden Bemü­hungen der KSA wider, das Umfeld für Glücks­spiel­wer­bung im Land sowohl mit dem öffent­li­chen Inter­esse als auch mit den gesetz­li­chen Anfor­de­rungen in Einklang zu bringen.

Inter­na­tio­nale Rele­vanz und komplexe Rechts­lage

Obwohl die Durch­set­zungs­be­fug­nisse der KSA in erster Linie auf das Inland beschränkt sind, erschwert der inter­na­tio­nale Charakter der digi­talen Werbung die Durch­set­zung. Viele ille­gale Betreiber haben ihren Sitz im Ausland und nutzen Vermittler in anderen Rechts­ord­nungen, um nieder­län­di­sche Ziel­gruppen anzu­spre­chen. Die Regu­lie­rungs­be­hörde hat diese Heraus­for­de­rungen aner­kannt, bekräf­tigt jedoch ihr Enga­ge­ment, grenz­über­schrei­tende Verstöße nach Möglich­keit zu bekämpfen.

Der neue Ansatz, Marke­ting­ver­mittler zur Verant­wor­tung zu ziehen, ist zum Teil ein Versuch, diese Lücken zu schließen. Durch die gezielte Bekämp­fung von Agen­turen und Vermitt­lern, die auf dem nieder­län­di­schen Markt tätig sind oder diesen bedienen, will die KSA das Ökosystem, das ille­gale Glücks­spiel­wer­bung unter­stützt, zerstören.

Ausblick: Eine Warnung an die Branche

Die derzei­tige Haltung der KSA sendet eine unmiss­ver­ständ­liche Botschaft an die nieder­län­di­sche Werbe- und Medi­en­branche: Die Betei­li­gung an der Werbung für ille­gale Glücks­spiel­an­bieter, sei es direkt oder indi­rekt, wird nicht tole­riert.

Dies gilt nicht nur für Content-Publisher, sondern auch für Vermarkter, Affi­liates, Content-Ersteller und andere Dienst­leister, die solche Werbe­ak­tionen ermög­li­chen oder davon profi­tieren. Die erwei­terte Aufsicht der KSA erin­nert daran, dass die Einhal­tung von Vorschriften eine kollek­tive Verant­wor­tung ist, insbe­son­dere wenn gefähr­dete Verbrau­cher einem Risiko ausge­setzt sind.

Die Behörde hat außerdem ihre Absicht bekräf­tigt, gege­be­nen­falls recht­liche Schritte einzu­leiten, und ermu­tigt Whist­le­b­lower und die Öffent­lich­keit, mutmaß­liche Verstöße über ihre offi­zi­ellen Kanäle zu melden.

Vor dem Hinter­grund eines allge­meinen euro­päi­schen Trends zu stren­geren Glücks­spiel­vor­schriften sticht die Nieder­lande als ein Land hervor, das die Sicher­heit der Verbrau­cher über die Expan­sion der Branche stellt. Ange­sichts der zuneh­menden öffent­li­chen Kontrolle und eines strengen Regu­lie­rungs­rah­mens wird die ille­gale Glücks­spiel­wer­bung in den Nieder­landen mit zuneh­mendem recht­li­chen und finan­zi­ellen Druck konfron­tiert sein.

Fazit

Die Entschei­dung der Kans­spel­au­to­ri­teit, verstärkt gegen ille­gale Glücks­spiel­wer­bung vorzu­gehen, markiert einen entschei­denden Moment in der Regu­lie­rungs­land­schaft der Nieder­lande. Ange­sichts anhal­tender Verstöße und des wach­senden Einflusses nicht lizen­zierter Betreiber erwei­tert die Regu­lie­rungs­be­hörde nun ihren Zustän­dig­keits­be­reich, um nicht nur Verlage, sondern auch Marke­ting­agen­turen und Vermittler zur Verant­wor­tung zu ziehen. Diese Verän­de­rung spie­gelt ein umfas­sen­deres Enga­ge­ment für den Schutz gefähr­deter Personen und die Wahrung der Inte­grität des nieder­län­di­schen Glücks­spiel­marktes wider.

Durch die Einbe­zie­hung von Aufsichts­be­hörden und Wirt­schafts­ver­bänden bekräf­tigt die KSA eine klare Botschaft: Die Werbung für nicht lizen­zierte Glücks­spiel­platt­formen, insbe­son­dere solche, die verant­wor­tungs­be­wusste Glücks­spiel­in­stru­mente wie Cruks umgehen, wird nicht tole­riert. Durch eine Kombi­na­tion aus Durch­set­zung, Bera­tung und finan­zi­ellen Sank­tionen will die Regu­lie­rungs­be­hörde das Ökosystem, das ille­gale Glücks­spiel­wer­bung ermög­licht, zerschlagen und die Verbrau­cher vor Schaden schützen.

Da sich das nieder­län­di­sche Regu­lie­rungs­um­feld weiter­ent­wi­ckelt, müssen alle Akteure in den Berei­chen Medien, Marke­ting und Glücks­spiel wachsam bleiben und die voll­stän­dige Einhal­tung der natio­nalen Gesetze sicher­stellen. Der verbes­serte Ansatz der KSA signa­li­siert eine lang­fris­tige Stra­tegie, die auf Verbrau­cher­schutz, recht­li­cher Rechen­schafts­pflicht und der verant­wor­tungs­vollen Entwick­lung des Glücks­spiel­sek­tors basiert.

FAQs

Was ist die KSA und was macht sie?
Die Kans­spel­au­to­ri­teit (KSA) ist die nieder­län­di­sche Glücks­spiel­be­hörde, die für die Regu­lie­rung von Glücks­spielen in den Nieder­landen zuständig ist, einschließ­lich der Lizen­zie­rung und Durch­set­zung.

Was ist Cruks und wie schützt es Verbrau­cher?
Cruks ist das zentrale Selbst­aus­schluss­re­gister der Nieder­lande, das es Personen mit Glücks­spiel­pro­blemen ermög­licht, den Zugang zu in den Nieder­landen lizen­zierten Glücks­spiel­diensten frei­willig zu sperren.

Warum nimmt die KSA Marke­ting­agen­turen ins Visier?
Marke­ting­agen­turen, die ille­gale Glücks­spiel­an­bieter bewerben, können für die Förde­rung ille­galer Akti­vi­täten zur Verant­wor­tung gezogen werden und unter­liegen nun der Aufsicht durch die Regu­lie­rungs­be­hörde und mögli­chen Sank­tionen.

Was sind die Folgen der Werbung für ille­gales Glücks­spiel?
Unter­nehmen, die für nicht lizen­zierte Glücks­spiel­an­bieter werben, müssen je nach Schwere und Häufig­keit der Verstöße mit Verwar­nungen, der Weiter­lei­tung an Aufsichts­be­hörden oder Geld­strafen rechnen.

Was macht einen Glücks­spiel­an­bieter in den Nieder­landen illegal?
Jeder Anbieter, der nieder­län­di­schen Verbrau­chern Glücks­spiel­dienste ohne eine gültige Lizenz der KSA anbietet, gilt als illegal.

Können inter­na­tio­nale Unter­nehmen von der KSA mit Geld­strafen belegt werden?
Obwohl die Zustän­dig­keit eine Heraus­for­de­rung darstellt, kann die KSA Geld­strafen verhängen und gegen auslän­di­sche Unter­nehmen vorgehen, die unter Verstoß gegen natio­nale Gesetze nieder­län­di­sche Verbrau­cher anspre­chen.

Welche Geld­strafen hat die KSA kürz­lich verhängt?
Die KSA hat kürz­lich die SBM Holding Group, Sun Block Media Labs 2.0 und JEF Holdings mit einer Geld­strafe von 75.000 € pro Woche belegt, bis sie ihre ille­gale Werbung einstellen.

Ist jede Glücks­spiel­wer­bung in den Nieder­landen verboten?
Nein, nur Werbung von nicht lizen­zierten Anbie­tern oder nicht ziel­ge­rich­tete Werbung (z. B. im Fern­sehen oder im öffent­li­chen Raum) ist verboten; lizen­zierte Anbieter müssen strenge Richt­li­nien befolgen.

Wie kann die Öffent­lich­keit ille­gale Glücks­spiel­wer­bung melden?
Verbrau­cher können mutmaß­liche ille­gale Glücks­spiel­wer­bung direkt über die offi­zi­elle Website oder die Kontakt­ka­näle der KSA melden.

Wird sich der neue Ansatz der KSA auf legi­time Werbe­trei­bende auswirken?
Legi­time Werbe­trei­bende, die nur für lizen­zierte Betreiber werben und die Werbe­richt­li­nien befolgen, werden wahr­schein­lich nicht betroffen sein, aber es wird dennoch zu einer sorg­fäl­tigen Prüfung geraten.

Lela
Lela
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