UKGC prüft besser auf gesund­heit­liche Schäden durch Glücks­spiel

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Die briti­sche Glücks­spiel­kom­mis­sion (UKGC) hat ein wich­tiges Update über die Entwick­lung ihres Pilot­pro­jekts zur Bewer­tung finan­zi­eller Risiken veröf­fent­licht und damit einen wich­tigen Meilen­stein in ihren laufenden Bemü­hungen zur Verbes­se­rung des Verbrau­cher­schutzes in der Glücks­spiel­branche gesetzt. Im Rahmen einer umfas­sen­deren Initia­tive zur Förde­rung sicherer Glücks­spiel­prak­tiken testet die UKGC derzeit ein System, mit dem finan­ziell gefähr­dete Kunden, die an Fern­wetten teil­nehmen, iden­ti­fi­ziert werden können.

Dieser Artikel befasst sich mit den jüngsten Fort­schritten in der zweiten Phase des Pilot­pro­jekts, die von Helen Rhodes, Direk­torin für wich­tige poli­ti­sche Projekte bei der Gambling Commis­sion, erläu­tert werden. Er geht auch auf die weiteren Auswir­kungen auf die Branche und die Regu­lie­rungs­land­schaft ein und erläu­tert, wie diese daten­ge­stützte Initia­tive versucht, proble­ma­ti­sches Glücks­spiel auf ange­mes­sene und verhält­nis­mä­ßige Weise anzu­gehen.

Zweck und Hinter­grund des Pilot­pro­jekts zur finan­zi­ellen Risi­ko­be­wer­tung

Das Pilot­pro­jekt zur Bewer­tung des finan­zi­ellen Risikos ist Teil der sich entwi­ckelnden Stra­tegie der UKGC zur Entwick­lung gezielter Maßnahmen zur Iden­ti­fi­zie­rung von Spie­lern mit hohem Geld­ein­satz, die mögli­cher­weise in finan­zi­ellen Schwie­rig­keiten stecken. Im Gegen­satz zu herkömm­li­chen Prüfungen der Erschwing­lich­keit sollen diese Bewer­tungen „reibungslos“ sein, d. h. sie sollten weder die Nutzer­er­fah­rung beein­träch­tigen noch die Kredit­wür­dig­keit einer Person beein­flussen.

Das Konzept wurde erst­mals im Weiß­buch Glücks­spiel 2023 der briti­schen Regie­rung vorge­schlagen, in dem die Notwen­dig­keit eines proak­ti­veren und verant­wor­tungs­vol­leren Ansatzes zur Regu­lie­rung des Glücks­spiels hervor­ge­hoben wurde. Das Pilot­pro­jekt zielt darauf ab, den Betrei­bern Instru­mente an die Hand zu geben, mit denen sie finan­ziell gefähr­dete Personen erkennen können, bevor es zu spiel­be­zo­genen Schäden kommt.

Nach Angaben der UKGC soll mit diesem Ansatz nicht bewertet werden, ob sich eine Person das Glücks­spiel im Allge­meinen leisten kann, sondern es sollen viel­mehr dieje­nigen iden­ti­fi­ziert werden, die Anzei­chen für ein erheb­li­ches finan­zi­elles Risiko aufweisen. Lang­fris­tiges Ziel ist es, durch früh­zei­tiges, daten­ge­stütztes Eingreifen zu verhin­dern, dass diese Personen in ein schäd­li­ches Verhalten eska­lieren.

Pilotstruktur: Ein stufen­weiser und evidenz­ba­sierter Ansatz

Das Pilot­pro­jekt zur Bewer­tung finan­zi­eller Risiken wird in drei Phasen durch­ge­führt. Es wurde noch nicht in der gesamten Branche einge­führt, wird aber in Zusam­men­ar­beit mit mehreren Kredit­aus­kunfteien und lizen­zierten Glücks­spiel­an­bie­tern ausgiebig getestet.

Ergeb­nisse der ersten Phase

In der ersten Phase konzen­trierte sich das Pilot­pro­jekt darauf, die Fähig­keit von Auskunfteien zu testen, Daten von Glücks­spiel­kunden mit Finanz­pro­filen unter Verwen­dung anony­mi­sierter Iden­ti­fi­ka­toren abzu­glei­chen. Diese Phase verlief weit­ge­hend erfolg­reich: 95 % der Bewer­tungen wurden ohne Reibungs­ver­luste oder Beein­träch­ti­gung der Kunden durch­ge­führt. Diese Ergeb­nisse über­trafen bereits die Erwar­tungen und gaben einen viel­ver­spre­chenden Ton für die nach­fol­genden Phasen an.

Fort­schritte in der zweiten Phase

Wie Helen Rhodes ausführte, hat die zweite Phase des Pilot­pro­jekts noch ermu­ti­gen­dere Ergeb­nisse erbracht. Mehr als 1,7 Millionen finan­zi­elle Risi­ko­be­wer­tungen wurden von drei koope­rie­renden Kredit­aus­kunfteien durch­ge­führt, die Daten zu rund 860.000 sepa­raten Glücks­spiel­konten enthielten. Dieser erwei­terte Daten­satz ermög­lichte eine soli­dere Analyse und ein besseres Verständnis dafür, wie das Modell in großem Maßstab funk­tio­nieren könnte.

Die Kommis­sion berich­tete, dass 97 % dieser Bewer­tungen erfolg­reich und reibungslos durch­ge­führt werden konnten — eine Verbes­se­rung gegen­über der ersten Phase und deut­lich mehr als die im Weiß­buch ursprüng­lich prognos­ti­zierten 80 % Erfolgs­quote. Dies unter­streicht die zuneh­mende Wirk­sam­keit der verwen­deten Daten­ab­gleichs­pro­zesse und die Rele­vanz aktu­eller Daten für die Erzie­lung zuver­läs­siger Ergeb­nisse.

Risi­ko­be­wer­tung: Wie viele Spieler sind betroffen?

Das Pilot­pro­jekt hat zwar ein hohes Maß an Funk­tio­na­lität und Daten­über­ein­stim­mungs­raten gezeigt, aber auch, dass nur ein sehr kleiner Prozent­satz der Kunden — schät­zungs­weise 0,1 % oder einer von 1.000 — die Krite­rien für eine finan­zi­elle Risi­ko­be­wer­tung nach dem derzei­tigen Modell erfüllen würde. Diese Zahl deutet darauf hin, dass der Ansatz sehr ziel­ge­richtet ist und es unwahr­schein­lich ist, dass er bei gewöhn­li­chen Glücks­spie­lern weit verbrei­tete Störungen verur­sacht.

Außerdem wiesen die im Rahmen des Pilot­pro­jekts ermit­telten Personen in der Regel bereits Warn­zei­chen auf. Bei ihnen war die Wahr­schein­lich­keit höher als bei einem durch­schnitt­li­chen Erwach­senen im Verei­nigten König­reich, dass sie bereits mit einer finan­zi­ellen Verpflich­tung in Verzug geraten waren oder sich in einem Schul­den­ma­nage­ment­plan befanden. Viele von ihnen waren auch schon zuvor von Glücks­spiel­an­bie­tern anhand interner Risi­ko­in­di­ka­toren auffällig geworden.

Diese Über­ein­stim­mung deutet darauf hin, dass das Pilot­pro­jekt ein nütz­li­ches zusätz­li­ches Instru­ment für die Betreiber sein könnte, um einzu­greifen, bevor die Spiel­ge­wohn­heiten eines Kunden zu einem ernst­haften finan­zi­ellen Schaden führen.

Recht­liche Garan­tien und Schutz der Privat­sphäre

Einer der wich­tigsten Aspekte dieses Pilot­pro­jekts ist die Verpflich­tung zum Schutz der Privat­sphäre und zur Einhal­tung der Daten­schutz­ge­setze. Die UKGC hat betont, dass keine der im Rahmen des Pilot­pro­jekts durch­ge­führten Risi­ko­be­wer­tungen Auswir­kungen auf die Kredit­wür­dig­keit eines Kunden hat. Darüber hinaus werden alle verwen­deten Infor­ma­tionen anony­mi­siert und in Über­ein­stim­mung mit den Daten­schutz­be­stim­mungen des Verei­nigten König­reichs, insbe­son­dere dem Data Protec­tion Act 2018 und der UK General Data Protec­tion Regu­la­tion (UK GDPR), behan­delt.

Dieser Rechts­rahmen ist entschei­dend für den Schutz der Rechte des Einzelnen und ermög­licht gleich­zeitig, dass das Pilot­pro­jekt auf natio­naler Ebene durch­ge­führt werden kann. Kredit­aus­kunfteien, die an dem Pilot­pro­jekt teil­nehmen, müssen sich an strenge Stan­dards für Trans­pa­renz, Rechen­schafts­pflicht und Daten­si­cher­heit halten.

Außerdem hat die UKGC betont, dass sich das Pilot­pro­jekt noch in einer Test­phase befindet. Es ist noch nicht verpflich­tend für die Anbieter und wurde auch noch nicht voll­ständig in der gesamten Branche einge­führt. Diese schritt­weise Einfüh­rung ermög­licht es den Regu­lie­rungs­be­hörden und Inter­es­sen­gruppen, die Wirk­sam­keit, Zuver­läs­sig­keit und ethi­schen Aspekte des Systems zu bewerten, bevor es auf brei­terer Ebene einge­führt wird.

Auswir­kungen auf die Branche und regu­la­to­ri­scher Kontext

Das Pilot­pro­jekt spie­gelt eine brei­tere Bewe­gung in der briti­schen Glücks­spiel­branche hin zu einer verstärkten behörd­li­chen Kontrolle und stren­geren Über­wa­chungs­maß­nahmen wider. Dazu gehören auch die jüngsten Maßnahmen der UKGC, die gegen ille­gale Prak­tiken und nicht auto­ri­siertes Spon­so­ring in der Branche vorgeht. Ein bemer­kens­wertes Beispiel ist der Rückzug von TGP Europe — einem White-Label-Anbieter für Platt­formen wie BCGame.uk, Duelbits.co.uk und Stake.uk.com — vom briti­schen Markt nach einer behörd­li­chen Über­prü­fung.

Da die Betreiber von Glücks­spielen zuneh­mend unter Druck geraten, verant­wor­tungs­volles Verhalten zu zeigen, werden Instru­mente wie finan­zi­elle Risi­ko­be­wer­tungen für die Aufrecht­erhal­tung der Lizen­zie­rung und des öffent­li­chen Vertrauens wahr­schein­lich eine zentrale Rolle spielen. Die Zusam­men­ar­beit der Kommis­sion mit NatCen, einer unab­hän­gigen Forschungs­ein­rich­tung, verleiht dem Pilot­pro­jekt außerdem Glaub­wür­dig­keit und stellt sicher, dass seine Ergeb­nisse durch eine solide Analyse gestützt werden.

Die nächsten Schritte für das Pilot­pro­jekt und die künf­tige Auswei­tung

Helen Rhodes bestä­tigte, dass sich die UKGC nun darauf konzen­trieren wird, die Konsis­tenz der Daten zwischen den verschie­denen Kredit­aus­kunfteien zu unter­su­chen. Die Kommis­sion plant auch, den Betrei­bern dabei zu helfen, besser zu verstehen, wie die Schwere der im Rahmen des Pilot­pro­jekts fest­ge­stellten finan­zi­ellen Schwie­rig­keiten zu bewerten ist und wie geeig­nete Unter­stüt­zungs­maß­nahmen aussehen könnten.

Rhodes dazu:
„Diese weiteren Erkennt­nisse aus dem Pilot­pro­jekt haben uns geholfen zu verstehen, inwie­weit Bewer­tungen reibungslos durch­ge­führt werden können. Auf der Grund­lage unseres stufen­weisen Ansatzes für das Pilot­pro­jekt werden wir nun die Daten­kon­sis­tenz zwischen den Kredit­aus­kunfteien weiter unter­su­chen sowie die Frage, wie die Wirt­schafts­be­tei­ligten dabei unter­stützt werden können, den Schwe­re­grad der finan­zi­ellen Schwie­rig­keiten eines Kunden zu erkennen und wie sie diese Kunden unter­stützen können.

Diese bevor­ste­henden Schritte werden voraus­sicht­lich den Weg für die dritte und letzte Phase des Pilot­pro­jekts ebnen, die schließ­lich in die Entwick­lung formeller Regu­lie­rungs­stan­dards für die Über­wa­chung finan­zi­eller Risiken im briti­schen Glücks­spiel­sektor einfließen könnte.

Schluss­fol­ge­rung

Das Pilot­pro­jekt der UKGC zur Bewer­tung des finan­zi­ellen Risikos ist ein vorsich­tiger, daten­ge­stützter Schritt zur Verrin­ge­rung der Schäden im Glücks­spiel­sektor, ohne das Kunden­ver­halten über­mäßig zu beein­flussen. Indem sie sich auf Hoch­ri­si­ko­per­sonen konzen­triert, den Daten­schutz respek­tiert und die Trans­pa­renz aufrecht­erhält, versucht die Kommis­sion, ein empfind­li­ches Gleich­ge­wicht zwischen Frei­heit und Schutz der Verbrau­cher zu finden.

Mit den viel­ver­spre­chenden Ergeb­nissen der ersten beiden Phasen und den bestehenden recht­li­chen Garan­tien legt das Pilot­pro­jekt den Grund­stein für einen proak­ti­veren und ethi­scheren Ansatz zur Regu­lie­rung des Glücks­spiels im Verei­nigten König­reich.

FAQs

Was ist das Pilot­pro­jekt der UKGC zur Bewer­tung finan­zi­eller Risiken?
Es handelt sich um ein Pilot­pro­gramm, das von der UK Gambling Commis­sion (briti­sche Glücks­spiel­kom­mis­sion) ins Leben gerufen wurde, um Glücks­spiel­kunden mit hohem Risiko zu iden­ti­fi­zieren, die sich mögli­cher­weise in finan­zi­ellen Schwie­rig­keiten befinden.

Wie unter­scheidet sich die Bewer­tung des finan­zi­ellen Risikos von der Prüfung der Erschwing­lich­keit?
Diese Prüfungen sind so konzi­piert, dass sie ohne Reibungs­ver­luste durch­ge­führt werden können, da sie sich auf ernst­hafte finan­zi­elle Risiken und nicht auf allge­meine Ausga­ben­li­mits konzen­trieren und sich nicht auf die Kredit­wür­dig­keit auswirken.

Was versteht man unter einer „frik­ti­ons­losen“ Prüfung?
Reibungs­lose Prüfungen werden durch­ge­führt, ohne die Kunde­n­er­fah­rung zu stören oder eine direkte Betei­li­gung des Kunden zu erfor­dern.

Wie viele Spieler sind von diesen Bewer­tungen betroffen?
Es wird davon ausge­gangen, dass nur etwa 0,1 % der Spieler — etwa 1 von 1.000 — den Schwel­len­wert für eine finan­zi­elle Risi­ko­be­wer­tung errei­chen.

Sind perso­nen­be­zo­gene Daten im Rahmen des Pilot­pro­jekts geschützt?
Ja, alle verwen­deten Daten werden anony­mi­siert und nach strengen Daten­schutz­ge­setzen verar­beitet, darunter die briti­sche Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (GDPR) und der Data Protec­tion Act 2018.

Wird dies für Glücks­spiel­be­treiber verpflich­tend werden?
Derzeit befindet sich das Pilot­pro­jekt noch in der Test­phase. Etwaige künf­tige Verpflich­tungen werden von den Ergeb­nissen der laufenden Bewer­tungen abhängen.

Wirken sich finan­zi­elle Risi­ko­be­wer­tungen auf meine Kredit­wür­dig­keit aus?
Nein. Die UKGC hat bestä­tigt, dass diese Bewer­tungen keinen Einfluss auf die Kredit­wür­dig­keit einer Person haben.

Wer beauf­sich­tigt die Evalu­ie­rung des Pilot­pro­jekts?
Die Bewer­tung wird von NatCen, einem unab­hän­gigen Sozi­al­for­schungs­in­stitut, in Zusam­men­ar­beit mit der Gambling Commis­sion durch­ge­führt.

Warum konzen­triert sich die UKGC auf Spieler, die viel Geld ausgeben?
Ziel ist es, die Personen zu iden­ti­fi­zieren, die am meisten gefährdet sind, durch Glücks­spiel finan­zi­ellen Schaden zu erleiden, und gezielte Unter­stüt­zung anzu­bieten, bevor die Probleme eska­lieren.

Was geschieht nach der dritten Phase des Pilot­pro­jekts?
Nach Abschluss der dritten Phase wird die UKGC die Ergeb­nisse auswerten und entscheiden, ob das Bewer­tungs­ver­fahren formal in die Regu­lie­rungs­praxis über­nommen werden soll.

Anna Amstill
Anna Amstill
I am an avid Blogger and Writer with more than 6 years of experience with Content Writing. An Online Marketing expert specializing in Blog writing, Article writing, Website content, SEO specific Keyword content and much more. Education B.A. - business management, York University, Canada, Graduated 2016.

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